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Autor Thema: Ihr Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3513 mal)

a
  • Beiträge: 57
Ihr Rundfunkbeitrag
Autor: 02. März 2015, 08:51
Hallo,

Person A hat dem Festsetungsbescheid nach einer Vorlage und eigenen Argumenten widersprochen. Nach ca.6 Monaten erhielt Person A ein Schreiben des "Beitragsservices".Im Betreff stand "Ihr Rundfunkbeitrag". Man erklärte einiges über den neuen Beitrag und versuchte Steuerargumente und andere Sachverhalte, die im Widerspruch genannt wurden zu widerlegen. Am Ende bot man der Person A noch eine Ratenzahlung an oder man solle den Beitrag innerhalb 3 Wochen begleichen.

Frage: Handelt es sich hierbei um einen Widerspruchsbescheid obwohl das nirgends kenntlich gemacht wurde?
Kann Person A nun die Klage einreichen?

Gruß


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g
  • Beiträge: 181
Re: Ihr Rundfunkbeitrag
#1: 02. März 2015, 10:47
hi
nein, ist ein bloßes Infoschreiben, wie vielfach im Forum dokumentiert, dagegen ist kein Rechtsmittel (Klage) möglich.
einziges was man tun kann ist die LRA um einen Widerspruchsbescheid bitten - meist ist im Schreiben ein Satz inklusive, dass "man das als geklärt ansieht" - damit versucht sich der BS um den Bescheid zu drücken.


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a
  • Beiträge: 57
Re: Ihr Rundfunkbeitrag
#2: 02. März 2015, 11:09
Ah danke! Hatte eben zwar im Forum gesucht, aber nichts wirklich dazu gefunden.

Merci!


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C
  • Beiträge: 1
Re: Ihr Rundfunkbeitrag
#3: 02. März 2015, 14:39
Person A hat folgendes Schreiben bekommen und weiß nicht wie sie reagieren soll.
Vielleicht könnt Ihr sagen, was Person denen antworten könnte.

Zitat
Ihr Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Frau .........,

vielen Dank für Ihre Information.

Sie möchten Ihr Beitragskonto abmelden, weil keine Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Eine Abmeldung aus diesem Grund ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Seit dem 01.01.2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag ist für die Wohnung zu zahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gewünschte Abmeldung daher nicht durchgeführt haben.

Eine Löschung Ihrer Daten ist daher nicht möglich.

Das Beitragskonto weist einschließlich 01. 2015 einen Rückstand von 107,88 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer ...................... an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite.

Die Einzugsermächtigung haben wir wunschgemäß storniert und das Beitragskonto auf Einzelüberweisung umgestellt.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Beitagsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Person A hat noch eine Bescheinigung vom Jobcenter vorliegen, gültig ab 01.02.2015.
Soll A diese dort einreichen oder nicht???
Person A ist nicht so gut darin Texte zu verfassen. Wäre über Eure Hilfe sehr erfreut.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 18:31 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Ihr Rundfunkbeitrag
#4: 02. März 2015, 16:08
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmetatbestände die eine Befreiung von der Rundfunkgebühr zulassen. Hartz4 wäre eine. Hat Person A keinen Anspruch seit dem Zeitraum, der beansprucht wird, so hat Person A nur die Möglichkeit der Zahlungsverweigerung. (Das ist das "Boykott-Forum", nicht das "wie kann ich mich befreien Forum")

Das Schreiben ist ein simples Infoschreiben und verdient keine rechtliche Antwort. Jede Antwort würde nur mit bezugslosen Textbausteinen beantwortet werden. Person A spare Briefmarke und Nerven.
Person A lese ein wenig im Forum und lerne von den Möglichkeiten einer rechtlichen Demokratie sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 18:18 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 721
Re: Ihr Rundfunkbeitrag
#5: 02. März 2015, 16:19
Abmelden können sich vor allem nur Obdachlose und Personen die Hartz IV Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Ansonsten ist das Wichtigste schon getan, nämlich die Einzugsermächtigung storniert und die Zahlung eingestellt.
Das machen jetzt immer mehr Zwangsabgezockte, denen die Möglichkeit ÖRR zu empfangen, keine 50 Euro alle 3 Monate mehr Wert ist, da es heutzutage genug Alternativen gibt. (da kommen insgesamt pro "Beitragsschuldner" weit über 10000 Euro zusammen!),  siehe auch Gutachten des Beirats des Bundesfinanzministeriums, sogar die sehen heute keinen Grund mehr in diesem Zwangsbeitrag, einfach nach GEZ GUTACHTEN googlen. Die Zahlung einfach erstmal eingestellt, das haben schon viele Bekannte von Person P gemacht und mussten dann jahrelang warten, bis nach vielen Bettelbriefen endlich mal ein Schreiben kam, gegen das sie endlich offiziell Widerspruch einlegen konnten. Jetzt warten sie schon wieder seit vielen Monaten auf eine rechtlich relevante Antwort, aber bis dahin ist dieses nicht mehr zeitgemäße Abzocksystem (die kassieren täglich 20 Millionen Euro!), möglicherweise sowieso abgeschafft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 18:31 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 7.326
Re: Ihr Rundfunkbeitrag
#6: 02. März 2015, 16:53
Person A hat folgendes Schreiben bekommen
Dieses Schreiben in jedem Falle sehr gut aufheben

Zitat
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gewünschte Abmeldung daher nicht durchgeführt haben.
Das ist im Zweifel der einzige Nachweis einer echten Abmeldung; das der Beitrag"service" hier schreibt, daß diese Abmeldung nicht durchgeführt worden ist, spielt keine Rolle. Das Schreiben bestätigt den Erhalt der Abmeldung.

Übrigens, dieser "Service" hätte nach den Gründen für die Abmeldung fragen dürfen, sollen, müssen. Hätte ja sein können, daß Person A ins Ausland umzieht?

Eine vernünftige Firma würde sowas überdies zum Zwecke der Marktforschung gerne wissen, um daraus Schlüsse zu ziehen, ihr Angebot zu verbessern.


Edit "Bürger":
Thread muss moderiert und zu diesem Zweck mindestens vorübergehend geschlossen werden.
Es handelt sich hier um allgemeine Fragen, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt wurden.
Eine Mehrfachdiskussion ist im Forum jedoch u.a. aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.
Die Suchfunktion liefert mit den entsprechenden Suchwortkombination "Ihr Rundfunkbeitrag", "Schreiben Rundfunkbeitrag", "Antwortschreiben Widerspruch" o.ä. durchaus ausreichend Antworten.
Im Übrigen gilt unverändert:
Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
dort gibt es den Unterpunkt
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
Außerdem bitte immer den wichtigen Hinweis oben rechts im Forum beachten!
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 18:30 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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