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Autor Thema: OVG NRW weist Berufung ab  (Gelesen 3328 mal)

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px3

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OVG NRW weist Berufung ab
Autor: 14. März 2015, 10:57
Da bin ich ja jetzt mal gespannt, wie es weiter geht.
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß, 12. März 2015
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php


Edit "Bürger": Siehe auch Bericht & Diskussion zum Verfahren
BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.0.html


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Re: OVG NRW weist Berufung ab
#1: 14. März 2015, 13:15
Zitat
Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einer speziellen, zweckgebundenen Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel.

(Aus http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php)

Wir wissen aber aus einem Urteil des BVerfG, dass nicht mal bei der alten Gebühr dies der Fall war.

Die Rundfunkanstalten feiern dieses Urteil, und werfen dem wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums, dass er die "ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes" ignoriere.

Hauptsache: die Rundfunkanstalten gewinnen (Milliarden).


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Re: OVG NRW weist Berufung ab
#2: 14. März 2015, 14:17
Wie lange läßt sich das BVerfG noch auf der Nase herumtanzen?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Re: OVG NRW weist Berufung ab
#3: 14. März 2015, 17:14
Und nicht nur das BVerfG. Der EuGh hat ja auch schon festgestellt, das es keine Gegenleistung ist. Danke Dir pinguin dafür, das Du dies alles so schön herausgearbeitet hast. In seiner Erwiderung auf  meine Klage beim VG hat der NDR auch behauptet, es wäre eine Gegenleistung. Darauf habe ich ihm besagtes Urteil des EuGH um die Ohren gehauen. Mal sehen wie es da weiter geht. Übrigens hat das VG mir vorläufigen Rechtsschutz vor Vollstreckung gewährt und dem NDR dafür die Kosten aufgenackt.


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Re: OVG NRW weist Berufung ab
#4: 14. März 2015, 17:26
Darauf habe ich ihm besagtes Urteil des EuGH um die Ohren gehauen.
Wobei mir hinterher erst aufgefallen ist, daß dem EuGH ein Fehler unterlaufen ist. -> Der EuGH nahm an, daß die Staatsverträge Verträge zwischen dem Bund und den Bundesländern sind. (Rz. 15 im Urteil C-337/06 sagt dieses sinngemäß so aus) ->Sind sie aber nicht, weil ja nur die Bundesländer die Verträge unterzeichnet haben und der Bund daran gar nicht beteiligt ist. -> Da der EuGH hier von falschen Voraussetzungen ausging, hat evtl. auch die EU-Kommission diesen Fehler nicht bemerkt. -> Damit fehlt die ganze europarechtliche Grundlage für die nationale Rundfunkfinanzierung, weil der konkrete Auftrag des EU-Mitgliedslandes fehlt.


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Re: OVG NRW weist Berufung ab
#5: 14. März 2015, 17:45
Inzwischen habe ich nicht übel Lust eine Beschwerde an die Kommission zu richten. Ich mache das Ganze ja mehr aus Spaß an der Freude. Und will mal sehen wie weit man es treiben kann.


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Re: OVG NRW weist Berufung ab
#6: 14. März 2015, 19:47
Inzwischen habe ich nicht übel Lust eine Beschwerde an die Kommission zu richten. Ich mache das Ganze ja mehr aus Spaß an der Freude. Und will mal sehen wie weit man es treiben kann.
Da darfst das genauso, wie jeder EU-Bürger; brauchst dazu bloß den Vordruck ausfüllen, den die EU-Kommission dafür bereithält. Zuvor bitte alles aufmerksam durchlesen!

http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm


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