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Autor Thema: Die Wahl-Wohngemeinschaft  (Gelesen 3386 mal)

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Die Wahl-Wohngemeinschaft
Autor: 23. Januar 2015, 22:08
Gehen wir mal hypothetisch von einem typischen Mehrfamilienhaus aus. Es hat nur eine Hausnummer aber die Einwohner A bis J wohnen dort in separaten Wohnungen. Das sollten für die GEZ/BS 10 fette Prämien sein. Was spricht dagegen eine WG auf dem Papier aufzumachen? Einer der angemeldet ist und bereits zahlt und 9 die in seiner/ihrer WG leben? Dann zahlt jeder effektiv nur noch 1,80€ anstatt 17,98€.

Im Einwohnermeldeamtregister steht auch nicht geschrieben, wer mit wem unter einer Hausnummer wohnt/schläft. Somit muss GEZ/BS wieder einmal ihre Spitzelarmee einberufen und ausrücken lassen.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#1: 23. Januar 2015, 22:45
Gehen wir mal hypothetisch von einem typischen Mehrfamilienhaus aus. Es hat nur eine Hausnummer aber die Einwohner A bis J wohnen dort in separaten Wohnungen. Das sollten für die GEZ/BS 10 fette Prämien sein. Was spricht dagegen eine WG auf dem Papier aufzumachen? Einer der angemeldet ist und bereits zahlt und 9 die in seiner/ihrer WG leben? Dann zahlt jeder effektiv nur noch 1,80€ anstatt 17,98€.

Im Einwohnermeldeamtregister steht auch nicht geschrieben, wer mit wem unter einer Hausnummer wohnt/schläft. Somit muss GEZ/BS wieder einmal ihre Spitzelarmee einberufen und ausrücken lassen.
Dann muss der Hausflur zur Wohnung umgebaut werden. Eine Wohnung ist zum Schlafen oder Wohnen geeignet, laut RBStV. Also muss eine Schlafgelegenheit ins Treppenhaus, z.B. ein Kinderwagen oder eine zusammengerollte Luftmatratze auf dem Briefkasten usw. Aber Brandschutzbestimmungen bitte einhalten.
Durch diese Maßnahme kann man seine Wohnung nicht mehr ungehindert betreten, da man seine Wohnung nur durch eine andere Wohnung betreten kann. Nach neuesten Erkenntnissen dürfen die Wohnungen nicht einzeln abschliessbar sein.
Hier dazu der Thread für das Hamburger Urteil:
Urteil, VG Hamburg, 12.11.14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85283.html#msg85283
Wohngemeinschaften sind nicht befreit, wenn es sich um mehrere Wohnungen handelt, sondern nur, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben.
Selbstverständlich kann ein Mietshaus eine einzige Wohnung sein. Es gibt im Gesetz keine Möglichkeit des Nachweises für die Wohnungsinhaber, aber auch keine Möglichkeit des BS, das zu widerlegen.
Ein nichtbefreiter Beitragszahler muss sich freiwillig melden und das ganze möglicherweise noch vor dem Verwaltungsgericht durchfechten.
Behandelt wurde das Thema hier:
"Austricksen des BS"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10343.msg70766.html#msg70766


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K
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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#2: 23. Januar 2015, 22:59
Hallo zusammen,

bei neu zu beziehenden Mehrfamilienhäusern würde sich das anbieten  8)

Umändern bereits bestehender - schätze daß das etliche Nachfragen, Vermutungen, Unterstellungen seitens BS nach sich zieht...einfach mal ausprobieren !?

@Roggi: an "umbauen" usw. war wohl nicht gedacht - die Umbauten sollen lediglich auf dem Papier stattfinden  >:D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#3: 23. Januar 2015, 23:20
Das Umbauen soll auch nur soweit erfolgen, bis es vor Gericht bestand hat. Da es keine Definitionen gibt, wie ein Nachweis auszusehen hat, kann auch nicht wirklich dementsprechend umgebaut werden.


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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#4: 24. Januar 2015, 09:08
Bei recht großen Mehrfamilienhäusern wäre es sogar güstiger auf ein paar Quadratmeter zu vermietende Fläche zu verzichten und beispielsweise den Eingangsbereich als Wohnung auszugestalten. Da braucht ja niemand zu wohnen. Wenn vierzig Wohnungen im Haus sind spart das im Monat über 700 Euro. Pro Wohnung sind die Beiträge dann 45 Cent pro Monat. Das wäre ein Beitrag den auch ich ausgeben würde, wenn der Dummfunk besser wäre.


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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#5: 24. Januar 2015, 09:29
Bei recht großen Mehrfamilienhäusern wäre es sogar güstiger auf ein paar Quadratmeter zu vermietende Fläche zu verzichten und beispielsweise den Eingangsbereich als Wohnung auszugestalten. Da braucht ja niemand zu wohnen. Wenn vierzig Wohnungen im Haus sind spart das im Monat über 700 Euro. Pro Wohnung sind die Beiträge dann 45 Cent pro Monat. Das wäre ein Beitrag den auch ich ausgeben würde, wenn der Dummfunk besser wäre.

Korrekt. Und so kommen wir zu der nächsten geplanten Änderung im Einwohnermeldegesetz die demnächst ansteht und wo ganz bestimmt die ÖRR Pate standen. Es wird wieder durchgesetzt (war mal so und wurde abgeschafft) das die Wohnungseigentümer (zusätzlich zum Mieter) ihre Mieter beim Einwohnermeldeamt an- und abmelden müssen. So kann es zukünftig kein Zweifel geben, wer hinter welcher Haustür schläft.


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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#6: 24. Januar 2015, 12:26
Der Vermieter muß glücklicherweise nicht mitteilen in welcher seiner Wohnungen der Mieter wohnt. Das schöne daran ist: für die gesparten 700 Euro kann sich die Wohngemeinschaft regelmäßig einen Berufsgaukler, Pausenclown oder Mainzelmännchen-Imitator live ins Haus kommen lassen, das schont den Fernseher.


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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#7: 24. Januar 2015, 19:13
Zitat
ihre Mieter beim Einwohnermeldeamt an- und abmelden müssen.
-> falsch denkt PersonX
So wie PersonX das verstanden hat, der sich Anmeldende muss wohl so eine Erklärung bei der Anmeldung in der Meldebehörde dabei haben, welche vom Vermieter entsprechend ausgestellt wurde. Und das unabhängig davon, ob der sich anmeldende der Mieter der Wohnung ist oder nicht.


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Re: Die Wahl-Wohngemeinschaft
#8: 24. Januar 2015, 20:21
Entschuldigung, war noch bei der alten Regelung. Da musste der Vermieter melden, jetzt reicht die Bescheinigung.


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