Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015.
Ist doch eine eindeutige Aussage?
Na die Aussage stimmt schon und ist eindeutig.
Jedoch steht im Schreiben des Gerichtes:
"Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für
die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015"
und dies macht lesetechnisch dann auch Sinn!
Es fehlte somit nichts, es war nur was zu viel!
@ohmanoman
vielen Dank fürs posten. Hab mir diese mal runtergeladen und werde die mir mal antun.
Die Reihenfolge im Forum ist sicher etwas durcheinander geraten, jedoch beim Speichern werden die hübsch einsortiert.
Und wie schon geschrieben, wenn der M nicht bis zum BVG gehen will und nur hofft, dass ein Urteil von einem anderen erstritten wird, dann kann er die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.