Die spielen nur auf Zeit und spulen Ihr Programm ab.
Erst die tollen Schreiben vom Beitragsservice, dann der erste Bescheid für Person "A", wo man reagieren muß. Weiter geht es mit weiteren Schreiben vom Beitragsservice. Zwischenzeitlich schreibt man andere Personen im Haushalt an. Dann kommt der zweite Bescheid für Person "A" wo man erneut reagiern muß.
Es ist durchaus sinnvoll, gleich den ersten Bescheid durch alle im Haushalt lebenden Personen unterschreiben zu lassen. Ausgenommen natürlich die Minderjährigen!
Aber keine Sorge die wissen auch genau, daß Sie mit jedem Beitragsbescheid selbst unglaubwürdiger vor Gericht werden.
Sehe ich auch so. Das kann sich keine andere Verwaltungseinheit leisten, die ebenfalls von öffentlichen Abgaben leben muss. Man stelle sich mal einen Bettelbrief a la GEZ beim Finanzamt oder der Kommunalverwaltung vor. Dann kommt irgendwann die Zahlungserinnerung und dann erst der Bescheid. Zwischenzeitlich können die den Laden dicht machen, weil sie nicht mal mehr die Gehälter zahlen können. Aber nur beim dem blöden Rundfunk rennen alle hinterher, weil ja sonst die Abendgestaltung im Eimer ist, wenn die den Schrott nicht mehr senden.
Ich sage mir persönlich:
Der Spaß ist mir das Wert. Die sehen keinen einzigen Cent von mir. Und am Ende werde ich meine Kosten einklagen, mit guter Aussicht auf Erfolg. Ich würde mich nicht wundern, wenn wir zuletzt in Brüssel Recht bekommen.
Das ganze ist ein Spiel der Nerven, und das wissen die ganz genau.
Für wessen Nerven? Für Deine doch wohl nicht. Sieh es sportlich! Die können alles verlieren, wir aber allenfalls letztendlich 17,98 Teuro pro Monat. Und wenn das BVerfGer entschieden hat, dass der Beitrag in seiner jetzigen Form rechtens ist und die weiterhin unverschlüsselt senden dürfen, dann wird einfach fröhlich jeden Monat gekürzt - wegen Schlechterfüllung/Pflichtverletzung. Eine falsch interpretierte Nachricht - und schwupp, weg bleibt die Kohle. Das gleiche bei Wiederholungen im Fernsehen. Dazu braucht es noch nicht einmal ein Fernsehgerät, um das nachzuhalten. Das Internet als wirklich und wahrhaftige Info-Quelle reicht da vollkommen aus.
Da mag man einwenden, dass das Begriffe aus dem bürgerlichen Recht sind, die im öffentlichen Recht nichts zu suchen haben. Aber das kann auch geändert werden.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"