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Autor Thema: Kampf der Bürger für die Medienwahlfreiheit in Deutschland auf dem Vormarsch!  (Gelesen 2550 mal)

V
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Kampf der Bürger für die Medienwahlfreiheit in Deutschland auf dem Vormarsch!




Andere Plattformen wie Facebook, Twitter, google+ sind hierbei nicht mitgerechnet.

Die kritische Masse ist in Sicht!


Die Zukunft in Unfreiheit und Bevormundung muss gestoppt werden:

Deutschland im Jahr 1979:
Ein Rundfunkempfangsgerät = Nutzer des alleinigen öffentlich-rechtlichen Anbieters


Deutschland im Jahr 2014
mit über 2 Mio. Internetradios, Sky, Netfix, sonstiger Streaming, CD-/DVD-/Blue-Ray-Player, priv. Radio und TV Sender, Spielkonsolen, Hörbücher, ...:
Multifunktionsgeräte/Mobilgeräte mit Internetanschluss = Wohnung? = herbeigeredeter Nutzer des öffentlich-rechtlicher Rundfunks?


Deutschland im Jahr 2018:
Wohnungsinhaber = herbeigeredeter Nutzer der öffentlich-rechtlichen Internetseiten/Onlinemedien belastet mit Zwangsbeiträgen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Betreiber und Massenlenker bei einer nachgewiesener ö.-r. Nutzerzahl von 10%. Von der KEF zu Lasten des Bürgers mit seinem Geld versorgt.



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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Folgendes Problem hat sich allerdings heute beim Infostand in Freiburg herauskristallisiert.

Es gibt wirklich Städte/Regionen , die eben nicht den Weg zum Boykott-Forum gefunden haben, weil nichts entsprechendes vorhanden ist (kein Radio, kein Fernseher, kein Internet) und aber die "GEZ" "tausendfach" das volle Programm durchgezogen hat.

Zwangsanmeldung, Zwangsvollstreckung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Schufa-Eintrag, Vermögensauskunft etc.

Ich bin total vom Glauben abgefallen, bzgl. in einem Rechtsstaat zu leben.

Diesen "Vollzug" "tausenfach" persönlich zu hören zu bekommen, ist der absolute Supergau eines Rechtsstaates meiner Meinung nach.

Die Leute haben z.T. unseren Infostand "gestürmt" wir hatten irgendwann keine Stimme mehr, es war nur noch unfassbar. Auch mussten die Formulare für die Petitionen nachkopiert werden, obwohl wir dachten, reichlich dabei zu haben. Es war unglaublich.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
  • Beiträge: 550
Deutschland im Jahr 1979:
Ein Rundfunkempfangsgerät = Nutzer des alleinigen öffentlich-rechtlichen Anbieters
Der Zustand 1979 war aber auch schon eine Frechheit, da er die Rundfunkfreiheit privaten Anbietern vorenthalten hat. Schon darum gab es ja einen mehr als 10jährigen Rechtsstreit. Siehe guter Artikel "Rundfunkstaatsvertrag: Meinungsfreiheit nur nach Genehmigung" auf ansonsten unerwünschter Seite: https://www.google.de/#q=Rundfunkstaatsvertrag:+Meinungsfreiheit+nur+nach+Genehmigung


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Folgendes Problem hat sich allerdings heute beim Infostand in Freiburg herauskristallisiert.

Es gibt wirklich Städte/Regionen , die eben nicht den Weg zum Boykott-Forum gefunden haben, weil nichts entsprechendes vorhanden ist (kein Radio, kein Fernseher, kein Internet) und aber die "GEZ" "tausendfach" das volle Programm durchgezogen hat.

Zwangsanmeldung, Zwangsvollstreckung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Schufa-Eintrag, Vermögensauskunft etc.

Ich bin total vom Glauben abgefallen, bzgl. in einem Rechtsstaat zu leben.

Diesen "Vollzug" "tausenfach" persönlich zu hören zu bekommen, ist der absolute Supergau eines Rechtsstaates meiner Meinung nach.

Die Leute haben z.T. unseren Infostand "gestürmt" wir hatten irgendwann keine Stimme mehr, es war nur noch unfassbar. Auch mussten die Formulare für die Petitionen nachkopiert werden, obwohl wir dachten, reichlich dabei zu haben. Es war unglaublich.

Das zeigt uns, welches Potenzial noch nach oben offen und wie wichtig der Einsatz vor Ort ist.


Deutschland im Jahr 1979:
Ein Rundfunkempfangsgerät = Nutzer des alleinigen öffentlich-rechtlichen Anbieters
Der Zustand 1979 war aber auch schon eine Frechheit, da er die Rundfunkfreiheit privaten Anbietern vorenthalten hat. Schon darum gab es ja einen mehr als 10jährigen Rechtsstreit. …

Die ö.-r. Anstalten räumen den Platz der Meinungslenkung zu Gunsten freier Strukturen nicht freiwillig. Deswegen haben sie ihr Wirken auf mittlerweile 90 ö.-r. Programme ausgedehnt, um mit dem großen Netz möglichst viele Ansichten zu steuern.


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