Der SWR wird sich nicht den Geld-Ast abschneiden auf dem er sitzt, weil dadurch das Geldabpressen zu Fall gebracht werden könnte. Deren Eingaben sind vollkommen wertlos und lohnen nicht verbreitet zu werden.
Deswegen meidet der SWR und andere ö.-r. Sender die Diskussion zur genauen Definition eines Beitrags:
- Erfordernis des eingeschränkten Kreises,
- Der besonderer Vorteil für besondere Gegenleistung. Beim ÖRR kein besonderer Vorteil für nicht besondere Gegenleistung, die sich in Manipulationen, Auslassungen, Umformulierungen und der Darstellung von Bruchstücken von Informationen verliert.
Die ungefragt eröffneten Nutzungsmöglichkeiten durch den tausendsten Medienanbieter, hier den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, können zu keinem Zahlzwang der Nichtnutzer führen, ansonsten wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen damit quasi zum staatlich aufgezwungenem Pay-TV.
Zu den Nichtnutzer der ö.-r. Programme gehören im Jahr 2014 Personen, die sich bei den privaten Stadtradios, über Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradios und dem Internet selbst informieren und unterhalten lassen, jedoch keine ö.-r. Programme nutzen.
Eine Typisierung über Multifunktionsgeräte/Wohnungen ist ein Relikt aus vergangenem Jahrhundert mit dem ausschließlichen Empfang der ö.-r. Sender und ist heute nur noch ein unschlüssiger Denkfehler.