Unanabhängig vom Widerspruch wird der BS immer bedrohlich klingende Mahnungen versenden und auch erklären das diese dann zur Vollstreckung gebracht werden, weil Grund A dem Widerspruch die aufschiebende Wirkung bei "öffentlichen" Ausgaben abgesprochen wird
-Anmerkung: PersonX ist bei diesen Ausgaben der Ansicht, dass diese nicht öffentlich sind,
öffentliche Ausgaben, wären aus Sicht von PersonX nur Gelder, welche lebensnotwendige öffentliche Bereiche betreffen würden (Ennergie, Abfall, ...) , aber Rundfunk (TV) ist nicht lebensnotwendig, sondern Luxus und diesen gleich zustellen mit den anderen Sachen wäre nicht Richtg, mal abgesehen von vielleicht 1x Notfallradio Sender, für Krisenzeiten-
selbst, wenn im Widerspruch die Aussetzung "beantragt" wird, naja darüber wurde ja noch nicht entschieden, dass passiert soweit erkennbar erst, wenn tatsächlich Klage erhoben wird. Aus Sicht von PersonX ist es also so, dass sollte irgendwann zusätzlich zu diesen Mahnungen ein Schreiben kommen, welches die Forderung tatsächlich eintreiben will und das bevor das wichtige Widerspruchsschreiben gekommen ist, denn normal würde PersonX Klage erst mit Erhalt des Widerspruchsbescheids einreichen, dann wird auch ohne Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage eingereicht, die Vollstreckung wird damit zunächst hinfällig. Aber solange jetzt nur Mahnungen kommen ohne einen Widerspruchsbescheid und auch keine Post von einem GV oder dem Amtsgericht, werden diese Mahnungs Schreiben aufgehoben und mehr nicht.