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Autor Thema: Widerspruch, jetzt Mahnung > Vollstreckung abwarten + Eilrechtsschutz?  (Gelesen 1937 mal)

A
  • Beiträge: 2
Auch Person A nach seinem Widerspruch auf den Beitragsbescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
heute eine Mahnung bekommen - A soll bis zum 15.11. bezahlen, sonst ...

Ist es noch Stand der Dinge, dass man dieses Schreiben ignoriert und erst auf ein gerichtliches Schreiben
mit Eilrechtsschutz / Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung reagiert?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 04:52 von Bürger«

f

faust

... also ich kenne einen Typen aus Sachsen, der sollte laut Mahnung bis 15.09. zahlen.
das hat er nicht getan, und er hat auch nix geschrieben. und passiert ist daraufhin bis heute (12.11.) : NIX.


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Z

Zorniger Bürger

In dem von mir betreuten Fall ist es auch so mit der tollen knappen Mahnung, ich hatte dazu gestern hier auch einen Thread eröffnet. Werde tendenziell auch zu abwarten und ignorieren raten, evtl. der Sendeanstalt aber einen Brief schreiben, vielleicht auch gleich dem Intendanten.
Es wird auch Zeit, der Rubrik "Bürger schreiben Politikern" ein neues Kapitel hinzuzufügen (siehe hier).


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P
  • Beiträge: 4.011
Unanabhängig vom Widerspruch wird der BS immer bedrohlich klingende Mahnungen versenden und auch erklären das diese dann zur Vollstreckung gebracht werden, weil Grund A dem Widerspruch die aufschiebende Wirkung bei "öffentlichen" Ausgaben abgesprochen wird

-Anmerkung: PersonX ist bei diesen Ausgaben der Ansicht, dass diese nicht öffentlich sind,
öffentliche Ausgaben, wären aus Sicht von PersonX nur Gelder, welche lebensnotwendige öffentliche Bereiche betreffen würden (Ennergie, Abfall, ...) , aber Rundfunk (TV) ist nicht lebensnotwendig, sondern Luxus und diesen gleich zustellen mit den anderen Sachen wäre nicht Richtg, mal abgesehen von vielleicht 1x Notfallradio Sender, für Krisenzeiten-

selbst, wenn im Widerspruch die Aussetzung "beantragt" wird, naja darüber wurde ja noch nicht entschieden, dass passiert soweit erkennbar erst, wenn tatsächlich Klage erhoben wird. Aus Sicht von PersonX ist es also so, dass sollte irgendwann zusätzlich zu diesen Mahnungen ein Schreiben kommen, welches die Forderung tatsächlich eintreiben will und das bevor das wichtige Widerspruchsschreiben gekommen ist, denn normal würde PersonX Klage erst mit Erhalt des Widerspruchsbescheids einreichen,  dann wird auch ohne Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage eingereicht, die Vollstreckung wird damit zunächst hinfällig. Aber solange jetzt nur Mahnungen kommen ohne einen Widerspruchsbescheid und auch keine Post von einem GV oder dem Amtsgericht, werden diese Mahnungs Schreiben aufgehoben und mehr nicht.


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