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Autor Thema: Mahnung erhalten, und nun?  (Gelesen 1998 mal)

Z

Zorniger Bürger

Mahnung erhalten, und nun?
Autor: 12. November 2014, 18:38
Hallo,

fiktiver Fall:
Person A hat heute (12.11.2014) eine Mahnung erhalten, mit Androhung Vollstreckungsmaßnahmen, datiert vom 1.11.2014, Frist bis 15.11.2014. Gaunermethoden! Ein gleichartiges Schreiben findet sich unter "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg72594.html#msg72594
bisher ohne Antwort), Direktlink aufs Bild.

Auf den Widerspruch von Person A gegen den Gebührenbescheid von Mitte Juni 2014 kamen nur zwei lapidare Schreiben, die A nicht als Bearbeitung dieses Widerspruchs angesehen hat.
Inhaltlich nur Wischiwaschi, keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Hmm, was macht man nun mit der Mahnung?
Ich wäre erstmal noch für ignorieren.

Aber wie kommt man an die Ablehnung (oder Annahme) des Widerspruchs, um danach Klage einreichen zu können? Falls von Bedeutung: Bundesland Sachsen, MDR.

Oder man schreibt wieder mal einen netten Brief an den MDR?
Für Politikerbriefe wird es auch mal wieder Zeit.

VG
Ein zorniger Bürger


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 04:31 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung erhalten, und nun?
#1: 15. November 2014, 04:41
Auf den Widerspruch von Person A gegen den Gebührenbescheid von Mitte Juni 2014 kamen nur zwei lapidare Schreiben, die A nicht als Bearbeitung dieses Widerspruchs angesehen hat.
Inhaltlich nur Wischiwaschi, keine Rechtsbehelfsbelehrung. [...]
Aber wie kommt man an die Ablehnung (oder Annahme) des Widerspruchs, um danach Klage einreichen zu können? Falls von Bedeutung: Bundesland Sachsen, MDR.

Es gibt eine 3-Monats-Bearbeitungsfrist. Ist diese überschritten, könnte Person A die Option einer Untätigkeitsklage bzw. gar direkte Klage gegen den ursprünglichen Beitrags-/ Festsetzugnsbescheid prüfen.

Hierzu bitte die einschlägigen Threads im Forum konsultieren - u.a. erwähnt in den allgemeinen Erläuterungen unter

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

bzw. auch in der umfangreichen Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

bzw. die Suchfunktion des Forums malträtieren.


Hmm, was macht man nun mit der Mahnung?
Ich wäre erstmal noch für ignorieren.

Auch zu dieser im Forum bereits mehrfach abgehandelten Frage bitte die Suchfunktion des Forums nutzen - die bei entsprechenden Suchbegriffen u.a. auch hierauf führen dürfte:

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Unsere Kapazitäten sind leider nicht ausreichend, individuelle und mehrfache Diskussionen zu bereits mehrfach behandelten allgemeinen Anfragen zu diskutieren.
Aus diesem Grunde wird auch zur Wahrung der Übersicht des Forums dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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