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Autor Thema: Bitte um Hilfe! Blicke leider nicht mehr durch!  (Gelesen 3075 mal)

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azk

  • Beiträge: 2
Bitte um Hilfe! Blicke leider nicht mehr durch!
Autor: 19. November 2014, 09:22
Hallo an alle!

Wirklich toll, das so viele Leute hier aktiv sind und sich gegen die GEZ wehren.

Mein Problem ist folgendes:

Person A ist verheiratet mit Person B und wir wohnen seit 2009 in der Wohnung. Haben nie GEZ bezahlt!

Jetzt haben wir immer wieder Post von der Anstalt bekommen. Nie geantwortet...
Person B bekam eine Befreiung von der Agentur für Arbeit. Die ich letztens zur GEZ gefaxt habe.

Daraufhin bekam jetzt nur Person A Post von der GEZ mit einem Festsetzungsbescheid. Wie kann ich jetzt Vorgehen? Habe jetzt versucht hier aus dem Forum schlau zu werden, was leider zu kompliziert war. Ich hoffe jemand kann mir einen Tipp geben!

Für jede Info wäre ich sehr dankbar! Ansonsten überlege ich leider aufzugeben und es zu bezahlen.



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  • Beiträge: 338
Mir geht es manchmal genauso. Ich bitte auch um Hilfe und möchte, dass mir jemand aus dem Forum wirklich ALLES vorkaut.
Das Problem, das hier jeder hat, ist ohnehin bekannt.  ;)

Ansonsten gebe ich sofort auf und bezahle den Rundfunkbeitrag!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6168.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 16:38 von abgezockter1984«

s
  • Beiträge: 141
hier ist alles gut gelistet,

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

selber lesen und versuchen das Prozedere zu verstehen


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Ansonsten überlege ich leider aufzugeben und es zu bezahlen.
Soweit war ich auch einmal vor 3 Jahren , habe dann über ein Jahr lang doch immer wieder per Überweisung gezahlt . Jedes mal hatte ich dabei ein total besch....... Gefühl , weil ich den inneren Schweinehund nicht besiegen konnte. Doch dann siegte das schlechte Gewissen , solch einen absurden Schmarotzerverein weiter mitzufinanzieren. Seit 2 Jahren fühle ich mich bedeutend besser...
Na wenn das mal nichts wert ist  :)


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Schrei nach Gerechtigkeit

s
  • Beiträge: 516
Person A ist verheiratet mit Person B und wir wohnen seit 2009 in der Wohnung. Haben nie GEZ bezahlt!

Jetzt haben wir immer wieder Post von der Anstalt bekommen. Nie geantwortet...
Person B bekam eine Befreiung von der Agentur für Arbeit. Die ich letztens zur GEZ gefaxt habe.

Daraufhin bekam jetzt nur Person A Post von der GEZ mit einem Festsetzungsbescheid. Wie kann ich jetzt Vorgehen?

Wie lange sind A und B denn schon verheiratet? Haben beide denselben Nachnamen? Sind in dem Schreiben von der AA beide Personen als Bedarfsgemeinschaft genannt?

Wenn B befreit ist, wirkt das auch für den Ehegatten. Komisch, dass das nicht schon berücksichtigt wurde. Vielleicht wurde das wegen einem der obigen Punkte nicht bemerkt.

Oder kann es sein, dass die Befreiung einfach noch nicht verarbeitet wurde, weil das Fax erst vor kurzem geschickt wurde?
Wenn sich da nicht bald was tut, muss A Widerspruch einlegen.


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azk

  • Beiträge: 2
Wir sind seit September 2009 verheiratet und leben seit Juni 2009 in dieser Wohnung.

Person A und B haben den gleichen Nachnamen. Person A war Student und bekam deshalb keine Unterstützung von der Agentur für Arbeit.

Person B ist städtische Angestellte aber in Elternzeit! Deshalb wurde sie von der Agentur für Arbeit unterstützt. Person A hatte als Student keine Ansprüche!

Person A und B bekamen immer zeitgleich die Briefe der GEZ mit der selben Forderung.

Ich würde gerne wissen, ob die Befreiung dann für den ganzen Haushalt gilt.

Oder hat man als Student wieder die Arschkarte?


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  • Beiträge: 390
Bafög und ALG Empfänger können Befreiung beantragen. Bescheide an GEZ schicken. Studenten o. Arbeitslose OHNE staatl. Leistungen haben - wenn sie geringes Einkommen haben - auch grundsätzlich die Möglichkeit. Es ist aber schwer damit durchzukommen, wie man hört/liest.


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  • Beiträge: 516
Solange B befreit ist, ist der Ehegatte mit befreit. Nur bei einer eigenen Befreiung sind Studenten ohne Bafög-Anspruch gekniffen.

§ 4 Abs. 3 RBStV
Zitat
Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

1. auf dessen Ehegatten,

2. auf den eingetragenen Lebenspartner und

3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.


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