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Autor Thema: Ganz ehrlich? Welche Aussichten hat man noch?  (Gelesen 4726 mal)

B
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Ganz ehrlich? Welche Aussichten hat man noch?
Autor: 09. Oktober 2014, 19:17
Pers. X ist mittlerweile an dem Punkt, wo er sagt, dass ihm seine Gesundheit, Nerven und vor allem viel viel Zeit wichtiger sind und das das ständige "Auf Hut sein", etwas zu verpassen oder sich falsch zu verhalten es nicht wert sind.

Ganz ehrlich: Im Widerspruchbescheid wurde nicht mal auf die Einwände eingegangen, sondern wurde der Widerspruch direkt wegen vermeintlicher "Formfehler" (per Telefax versandt, siehe anderer Thread) abgewiesen.

Angenommen, Pers. X würde Klage zur Niederschrift einreichen. Worüber würde dann verhandelt?
Sind es dann die einzelnen Punkte, die man im Widerspruch sachlich dargelegt hat, oder wird erstmal geschaut, ob der Widerspruchsbescheid zu Recht wegen Formfehlern zurückgewiesen wurde? (Nebenbei: Es wurde auch dem Säumniszuschlag im allerersten Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung widersprochen, da vorher nur Zahlungsaufforderungen (Infobriefe  ;)) zugesandt wurden. Zumindest in  diesem Punkt sehe ich das Recht auf des Klägers Seite)

Welche reelen Aussichten hat Pers. X  vor dem Verwaltungsgericht? Ich bezweifle, dass Pers. X in vollem Umfang Recht gegeben wird, sodass auch noch zusätzlich die Prozesskosten i.H.v. € 105,00 + Auslagen = Schatzungsweise € 268 zu tragen sind. Für jemanden mit einem gesicherten Einkommen ist das sicher ein überschaubares Risiko, für Pers. X jedoch, die jeden Euro zweimal umdrehen muss, würde dies einen gravierenden finanziellen Einschnitt bedeuten. Bei Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe würde eine Rückzahlung von Raten i.H.v. € 80,00 /mtl. angeboten, auch keine wirkliche ALternative.

Daher sehe ich für Pers. X die Situation so, dass sie um den Rundfunkbeitrag nicht drumherum kommt und so oder so zahlen muss. Ob mit Gerichtsprozess (+ ca. 268€) oder ohne. Pers. X wird die ganze Situation auch nicht solange hinauszögern können, bis das Ganze durch den EuGH entschieden wird.

Ob mit Klage vor Gericht mit Urteil oder ohne Klage durch anerkennung des Bescheids wird selbiger rechtskräftig, sodass, selbst bei Zahlung unter Vorbehalt, im Falle einer späteren Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags keine Rückzahlung zu erwarten ist.

Der Staatsapparat hat es wieder mal geschafft, Pers. X mürbe zu machen und zum Zahlen zu zwingen.

Oder weiß jemand was, was Pers. X noch nicht weiß und noch ausschöpfen könnte? Die Frist zur Klage läuft bis Ende Oktober 2014.


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  • Cry for Justice
Ist sich Person X denn tatsächlich so sicher , dass sie den Widerspruchsbescheid auch wirklich erhalten hat ?
Wurde dieser mit gelben Brief zugestellt ? Nein , ganz sicher nicht !
Da ist er plötzlich wieder , der Ermessensspielraum zum Ausschöpfen ...
Was zwingt denn Person X , sich an deren Fristengedöns gebunden zu fühlen.
Großmäuler schreien gern lauter als wie sie es selbst ertragen und durchsetzen können.
Hat Person X denn echt tatsächlich und für DIE nachweisbar etwas Verwertbares erhalten ?
Nein ! So geht wieder viel Zeit ins Land und Person X  kommt deswegen immer noch nicht in den Knast... >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 22:05 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Der Staatsapparat hat es wieder mal geschafft, Pers. X mürbe zu machen und zum Zahlen zu zwingen.
Ganz so Blitz ist die Birne wohl leider nicht , wenn sie sich so einfach einlullen läßt.
Mürbe machen ist deren perfides Handwerk und zum Zahlen zwingen deren erklärtes Ziel.
Für den notwendig geistigen Blitz bedarf es halt einer Birne mit der nötigen Durchhaltekraft.


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You can win if you want

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Bei Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe würde eine Rückzahlung von Raten i.H.v. € 80,00 /mtl. angeboten, auch keine wirkliche ALternative.

Bei Prozesskostenhilfe wird immer die finanzielle Lage des Antragstellers zur Grundlage gelegt wie hoch die zu zahlenden Raten sind. Bei jemanden der jeden Euro zweimal umdrehen muss, ergo ggf Arbeitslos ist, gar ALG2 beziehungsberechtigt wäre aber es z.B. nicht bezieht, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das die Raten bei dem geringen Wert so hoch sein sollen.

Wer hat Person X denn diesen Wert genannt ?

Mal als Bespiel:

Person XY hat letztes Jahr eine Klage auf Wiedereinstellung mit anwaltlicher Unterstützung beim Arbeitsgericht gestellt und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Die Kosten dabei beliefen sich auf ca 1500 Euro, die monatlichen Raten hierbei belaufen sich aber bei geregeltem Einkommen auf 60 Euro.



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L
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Immer die Aussicht nach vorne.
Und die wird immer besser. Je mehr mitmischen, desto eher ist das Ziel erreicht.

Die ca. 100.- Euro für die erste Klage (die mit Sicherheit abgeschmettert wird) investiere ich gerne, dafür verzichte ich halt auf ein paar andere Sachen.
Allerdings ist der Wissensgewinn dadurch nicht unerheblich und kann durchaus in anderen Fällen nützlich sein.

Auch wenn ich mir derzeit die 100 Teuros nicht leisten kann, so sehe ich es als Lehrgeld und auch als Spaßfaktor.
Ich will die zappeln sehen, so oft es geht. Am liebsten 80 Mio mal.

Irgendwann wird es einen Richter geben, der nicht nur eine Wirbelsäule, sondern auch ein Rückgrat besitzt.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

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Die 1. Instanz ist nur ein "Vehikel" - und für den Widerstand in Kürze vermutlich gar nicht mehr so entscheidend ;)

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059

Eines oder gar vielleich das Verfahren, auf das sich hier berufen wird, ist möglicherweise das von Prof. Koblenzer geführte Verfahren am VG Freiburg, in welchem Sprungrevision zum BVerwG zugelassen wurde:

Urteil Verwaltungsgericht Freiburg 06.09.2014 (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

Endgültig entschieden wird das vermutlich sowieso alles erst vor dem Bundesverfassungsgericht - oder gar erst auf europäischer Ebene.

Beobachten und "mitschwimmen" ;)


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DAS ist doch eine schöne Alternative. Wird sich den das Verwaltungsgericht im Fall von Pers. X auch dazu überreden lassen, das verfahren ruhen zu lassen, bis eine höhere Instanz was entschieden hat? Oder muss es das Gericht sogar? So ließe sich zumindest Zeit gewinnen.

Kann der Beitrags service währenddessen trotzdem weiter eintreiben bzw. Vollstrecken? Oder muss vor Gericht auch gleich ein vollstreckungsaussetzung beantragt werden?


Ich befürchte jedoch, dass das ganze Thema erst vor dem EuGH endgültig entschieden werden muss.


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DAS ist doch eine schöne Alternative. Wird sich den das Verwaltungsgericht im Fall von Pers. X auch dazu überreden lassen, das verfahren ruhen zu lassen, bis eine höhere Instanz was entschieden hat? Oder muss es das Gericht sogar? So ließe sich zumindest Zeit gewinnen.

Kann der Beitrags service währenddessen trotzdem weiter eintreiben bzw. Vollstrecken? Oder muss vor Gericht auch gleich ein vollstreckungsaussetzung beantragt werden?


Ich befürchte jedoch, dass das ganze Thema erst vor dem EuGH endgültig entschieden werden muss.

Das Gericht muß in diesem Fall gar nichts und ist offensichtlich je nach Bundesland anders gegenüber Klägern eingestellt. Während einige Gerichte alles niederbügeln sind andere moderater und pro Kläger eingestellt.

Wenn der Antrag auf Eilrechtschutz vom Gericht stattgegeben wurde, kann der BS natürlich Rechtsmittel dagegen einlegen. Soweit ich weis und gelesen habe wird aber darauf verzichtet. Juckt die doch eh nicht, ob jetzt einer mehr oder weniger zahlt. Die geben meistens erst dann auf, wenn der Eilrechtsschutz greift.

Ich wüßte jetzt nicht was das vor dem EuGH zu suchen hätte? Hier gehts um einen Staatsvertrag der zwischen den Bundesländern geschlossen wurde und nicht um europäisches Recht.

Der einzigste Grund den ich sehe, warum viele nach dem EuGH schreien ist, weil sie davon ausgehen, dass das BVerfG eh gegen die Kläger entscheidet.

Warten wirs ab und "schwimmen weiter mit"! ;)


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Ich sehe das so, daß man mit der Klage für 105 Euro sich Zeit kauft.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß man weiterhin nicht zahlen muß, sondern das Geld aufs eigene Sparbuch einzahlt.
Wenn in ein, zwei Jahren endgültig darüber entschieden wird, kommen entweder noch ein paar weitere, im Verhältnis kleine Kosten dazu, oder man hat plötzlich einen ganzen Batzen Geld zur freien Verfügung.


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Was genau ist dieser eilrechtschutz und wann/wo muss dieser beantragt werden?


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Was genau ist dieser eilrechtschutz und wann/wo muss dieser beantragt werden?

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html


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Kann der Beitrags service währenddessen [Anm. Bürger: während der Klage] trotzdem weiter eintreiben bzw. vollstrecken?
Oder muss vor Gericht auch gleich eine Vollstreckungsaussetzung beantragt werden?

Sobald das Klageverfahren läuft, d.h. sobald Klage oder Klageantrag eingereicht sind, wird seitens der Landesrundfunkanstalten das Mahnverfahren prinzipiell (und ohne separaten Antrag des Betroffenen) ausgesetzt (meines Wissens wurde dies sogar schon mal im O-Ton so veröffentlicht) - ergo:
Ab Klage gibt es demgemäß bis zum Ende des Verfahrens kein Vollstreckungsrisiko.


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