Pers. X ist mittlerweile an dem Punkt, wo er sagt, dass ihm seine Gesundheit, Nerven und vor allem viel viel Zeit wichtiger sind und das das ständige "Auf Hut sein", etwas zu verpassen oder sich falsch zu verhalten es nicht wert sind.
Ganz ehrlich: Im Widerspruchbescheid wurde nicht mal auf die Einwände eingegangen, sondern wurde der Widerspruch direkt wegen vermeintlicher "Formfehler" (per Telefax versandt, siehe anderer Thread) abgewiesen.
Angenommen, Pers. X würde Klage zur Niederschrift einreichen. Worüber würde dann verhandelt?
Sind es dann die einzelnen Punkte, die man im Widerspruch sachlich dargelegt hat, oder wird erstmal geschaut, ob der Widerspruchsbescheid zu Recht wegen Formfehlern zurückgewiesen wurde? (Nebenbei: Es wurde auch dem Säumniszuschlag im allerersten Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung widersprochen, da vorher nur Zahlungsaufforderungen (Infobriefe
) zugesandt wurden. Zumindest in diesem Punkt sehe ich das Recht auf des Klägers Seite)
Welche reelen Aussichten hat Pers. X vor dem Verwaltungsgericht? Ich bezweifle, dass Pers. X in vollem Umfang Recht gegeben wird, sodass auch noch zusätzlich die Prozesskosten i.H.v. € 105,00 + Auslagen = Schatzungsweise € 268 zu tragen sind. Für jemanden mit einem gesicherten Einkommen ist das sicher ein überschaubares Risiko, für Pers. X jedoch, die jeden Euro zweimal umdrehen muss, würde dies einen gravierenden finanziellen Einschnitt bedeuten. Bei Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe würde eine Rückzahlung von Raten i.H.v. € 80,00 /mtl. angeboten, auch keine wirkliche ALternative.
Daher sehe ich für Pers. X die Situation so, dass sie um den Rundfunkbeitrag nicht drumherum kommt und so oder so zahlen muss. Ob mit Gerichtsprozess (+ ca. 268€) oder ohne. Pers. X wird die ganze Situation auch nicht solange hinauszögern können, bis das Ganze durch den EuGH entschieden wird.
Ob mit Klage vor Gericht mit Urteil oder ohne Klage durch anerkennung des Bescheids wird selbiger rechtskräftig, sodass, selbst bei Zahlung unter Vorbehalt, im Falle einer späteren Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags keine Rückzahlung zu erwarten ist.
Der Staatsapparat hat es wieder mal geschafft, Pers. X mürbe zu machen und zum Zahlen zu zwingen.
Oder weiß jemand was, was Pers. X noch nicht weiß und noch ausschöpfen könnte? Die Frist zur Klage läuft bis Ende Oktober 2014.
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22