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Autor Thema: zweimalige Zwangsanmeldung bei gleicher Wohnung  (Gelesen 1360 mal)

K
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zweimalige Zwangsanmeldung bei gleicher Wohnung
Autor: 08. September 2014, 17:08
Hallo,

bin noch relativ neu hier und ganz begeistert. Habe nun doch direkt mal eine Frage.

Folgenden Fall habe ich von einer Bekannten gehört:

Person A und B leben zusammen in einer Wohnung, beide haben seit dem 01.01.13 kein Geld gezahlt. A bekam nun den 3. Brief, die Zwangsanmeldung und hat jetzt eine Beitragsnummer. Ca. 5 Wochen zeitversetzt bekam auch Person B die selben Briefe, hier steht jetzt der 3. Brief (die Zwangsanmeldung) noch aus.

Um nicht zweimal den selben Kampf zu führen, möchte Person B nun die Beitragsnummer von Person A angeben. Dann sollte ja Ruhe sein. Hier nun eine Frage, die sich Person A stellte: Wenn Person A wartet, bis Person B auch eine Beitragsnummer hat, und beide die jeweils andere in Ihren Schreiben angeben...macht das Sinn? Vermutlich nicht. Klappte aber laut Aussagen von Person A vor 1.5 Jahren, als die Briefe zur Anmeldung einer Wohnung Anfang 2013 kamen. Damals musste aber keine Beitragsnummer angegeben werden.

Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6020.0.html

Laut diesem Thread, der dem von Person A relativ ähnlich ist, würde ich Person A jetzt zwischen Antwort #7-#11 einordnen. D.h. Person A sollte auf den nächsten Brief warten bis zum Widerspruch?

Person A würde sehr gerne kämpfen, sonst wird dem Ganzen nie ein Ende gesetzt. Aber macht dies ohne Rechtsschutzversicherung denn Sinn? Die Nachzahlung wird wohl günstiger sein, als ein Anwalt/Gerichtskosten? Gibt es dazu spezifische Erfahrungswerte?

Danke :)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 06:42 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2
*schubs*


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