Hallo,
bin noch relativ neu hier und ganz begeistert. Habe nun doch direkt mal eine Frage.
Folgenden Fall habe ich von einer Bekannten gehört:
Person A und B leben zusammen in einer Wohnung, beide haben seit dem 01.01.13 kein Geld gezahlt. A bekam nun den 3. Brief, die Zwangsanmeldung und hat jetzt eine Beitragsnummer. Ca. 5 Wochen zeitversetzt bekam auch Person B die selben Briefe, hier steht jetzt der 3. Brief (die Zwangsanmeldung) noch aus.
Um nicht zweimal den selben Kampf zu führen, möchte Person B nun die Beitragsnummer von Person A angeben. Dann sollte ja Ruhe sein. Hier nun eine Frage, die sich Person A stellte: Wenn Person A wartet, bis Person B auch eine Beitragsnummer hat, und beide die jeweils andere in Ihren Schreiben angeben...macht das Sinn? Vermutlich nicht. Klappte aber laut Aussagen von Person A vor 1.5 Jahren, als die Briefe zur Anmeldung einer Wohnung Anfang 2013 kamen. Damals musste aber keine Beitragsnummer angegeben werden.
Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhaltenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6020.0.htmlLaut diesem Thread, der dem von Person A relativ ähnlich ist, würde ich Person A jetzt zwischen Antwort #7-#11 einordnen. D.h. Person A sollte auf den nächsten Brief warten bis zum Widerspruch?
Person A würde sehr gerne kämpfen, sonst wird dem Ganzen nie ein Ende gesetzt. Aber macht dies ohne Rechtsschutzversicherung denn Sinn? Die Nachzahlung wird wohl günstiger sein, als ein Anwalt/Gerichtskosten? Gibt es dazu spezifische Erfahrungswerte?
Danke