Widerspruch und ( rückwirkender ) Antrag ....in dieser fiktiven Situation
"Ich beantrage mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge ab 01.01.2013 zu befreien"
Einkommen darlegen .. ( max 10 € über "Hartz4 Satz"..)...
siehe auch hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6547.msg102574.html#msg102574-Rückwirkende Befreiung mit Einschränkungen doch möglich!-
Widerspruch Begründung:
Wie bereits dargelegt bin ich seit xxxxx nicht beitragspflichtig.
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung.
Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten
rechtsmittelfähigen Bescheid über meinen Antrag zu erlassen.
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Antrag / Widerspruch abgelehnt ( betreffs des Befreiungs Antrages) ? Gerichtskostenfreie Klage / Verwaltungsgericht ..
siehe verlinkter Thread
Die Anfechtungsklage bezüglich des "abgelehnten Widerspruchs - Gebührenbescheides" dürfte auch gerichtskostenfrei..
sein.... da die Begründung sich auf "bin zu befreien / nicht beitragspfichtig" bezieht (§ 188 Satz 2 VwGO)