Mich beschäftigten ähnliche Gedanken als ich meinen Widerspruch formuliert habe.
Ich habe in meinem Widerspruch angegeben, dass ich seit über 20 Jahren keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk genutzt habe, und über keine klassischen Empfangsgeräte verfüge.
Warum sollte man sich zum Hanswurst machen und behaupten, man habe keinen Computer, obwohl man schon über eine E-Mail-Adresse verfügte, als Jörg Schönbom oder ein anderer von den Spacken noch nicht mal ahnte, dass es sowas wie das Internet gibt?
Die Erfolgsaussichten einer Klage kann man nicht sicher vorhersagen, aber man sollte der Klage eine Chance geben, denn wir sind augenscheinlich im Recht, was auch immer bei der sophistischen Laberei vom "typisieren" und "verallgemeinern" am Ende herauskommt.
Zu typisieren, dass in einer Wohnung mit einem Computer ÖRR empfangen wird, ist so nahe- und fernliegend, wie zu verallgemeinern, dass Wohnungen, Gaststätten und Hotels Sektsteuer zu bezahlen haben, weil Sekt typsicherweise in solchen Räumlichkeiten getrunken werde und nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Kinderspielplatz.
Also empfehle ich, anzugeben du hast keine klassischen Empfangsgeräte und nutzt keinen Rundfunk. Dass ist für Leute mit Hirn Argument genug. Wem dagegen Argumente egal sind, der wird immer Kirchhoff genug sein, das Recht dahingehend zu beugen, dass es dann doch wieder rechtmäßig erscheint. Ggf. wird dann am Ende typisiert, dass Rundfunk typischerweise von Menschen genutzt wird und nicht von Enten oder Hunden, und der Mensch deshalb als idealer Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht gewählt.