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Autor Thema: Mahnung nach jahrelanger Ignoranz  (Gelesen 1721 mal)

u
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Mahnung nach jahrelanger Ignoranz
Autor: 08. September 2014, 18:27
Angenommen folgender Sachverhalt:

Person A wurde ungefähr 2005 rückwirkend zwangsangemeldet, hat rückwirkend ganz ganz viel Gebühren und Mahngebühren bezahlt und sich dann abgemeldet.
Wurde anerkannt und hat mehrere Jahre keine GEZ-Gebühren oder dergleichen bezahlt.

2013 und 2014 dann mehrere Briefe bekommen, diese alle ignoriert, teilweise aufgemacht und weggeworfen, teilweise ungelesen weggeworfen. Nie reagiert.

April 2014 mit Partner Person B zusammengezogen. Person B zahlt schon immer brav Gebühren.

Nun ein Brief mit der Überschrift Mahnung und der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen. Diesen ausnahmsweise geöffnet.
Gebühren von 01.2013 - 09.2014 + Mahngebühren.

Was tun? Weiterhin Kopf in den Sand stecken?
Widersprechen gegen Bußgeldbescheid obwohl nicht bekannt ob jemals einer angekommen da Briefe weggeworfen?
Kann ja aber auch unterwegs verloren gegangen sein? Kein Einschreiben, etc. dabei.

Ab April 2014 muss dann aber eh kein Beitrag gezahlt werden da ein Haushalt mit Partner B.
Oder wird dies rückwirkend nicht anerkannt und muss aktiv gemeldet werden?

Was ist wenn Person A von 01.2013 - 03.2013 mit einer anderen Person zusammen im Haushalt gelebt hätte?
Wie ist das nachweisbar oder muss nachweisbar?

Besten Dank und Grüße,
unsinn


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u
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Re: Mahnung nach jahrelanger Ignoranz
#1: 10. September 2014, 15:47
Angenommen es wurde im Altpapier doch ein Gebühren-/Beitragsbescheid gefunden?
Dagegen widersprechen oder warten bis es wirklich zur Pfändung kommt?

Im letzten Satz des ersten Postings ist natürlich der Zeitraum 01.2013-03.2014 gemeint.


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M

Mirkannkeinerwas

Re: Mahnung nach jahrelanger Ignoranz
#2: 10. September 2014, 15:56
Natürlich weiter ignorieren, außer Person A will bis in die letzte Instanz klagen! ;)

Sich schon mal damit beschäftigen und ggf. durchziehen! :)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html



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s
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Re: Mahnung nach jahrelanger Ignoranz
#3: 10. September 2014, 19:06

Ab April 2014 muss dann aber eh kein Beitrag gezahlt werden da ein Haushalt mit Partner B.
Oder wird dies rückwirkend nicht anerkannt und muss aktiv gemeldet werden?

Was ist wenn Person A von 01.2013 - 03.2013 mit einer anderen Person zusammen im Haushalt gelebt hätte?
Wie ist das nachweisbar oder muss nachweisbar?


Um die Forderung ab April 2014 loszuwerden, sollte die Beitragsnummer von B dem BS mitgeteilt werden
http://rundfunkbeitrag.de/klaerung

Für einen etwaigen anderen Mitbewohner aus der Zeit vorher gilt das gleiche. Wenn dessen Nummer nicht bekannt ist, am besten bei ihm erfragen. Ansonsten müsste man dem BS die genauen Personalien schriftlich mitteilen.


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