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Autor Thema: BAföG und trotzdem Boykott? Nachzahlen weil zu spät Befreit?  (Gelesen 3308 mal)

f
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Hallo, man fragte mich, was ein ratsames vorgehen in folgender Situation ist:
Person A ist BAföG-Empfänger schon vor dem 01.01.2013 gewesen und bezieht BAföG auch noch heute. Komplett ohne Unterbruch.

Da Person A mit Person B seit Juli 2013 in einer studentischen WG lebt und Person B seitdem aufgrund von BAföG Bezug dem Beitragsservice angegeben hat, dass Person B befreit ist, hat Person A sich gedacht, dass das Thema hiermit wohl nun endgültig vom Tisch ist, wenn er/sie als Person A mit einer offiziell beitragsbefreiten Person B in einer Wohnung lebt.

Person A ist also davon ausgegangen, dass er/sie daher keinen Rundfunkbeitrag zu leisten hat. Vorallem, da auch bisher keine Post durch den Beitragsservice kam.
Nach der letzten Bundestagswahl, bei der Person A Briefwahl tätigte, kam plötzlich eine Bitte seitens des Beitragsservices, zu prüfen, ob Person A oder eine/r seine/r Mitbewohner/innen bereits den Rundfunkbeitrag entrichten.

Person A erinnerte sich daran, dass Person B sich ja bereits befreien lies und las im Internet, dass ein solches Schreiben ohne Rechtshelfbelehrung und mit dem kleinen Vermerk "Infopost" getrost ignoriert werden könnte.

Nach einem weiteren Monat kam jedoch ein zweiter Brief vom Beitragsservice, welcher ebenfalls direkt an Person A gerichtet ist.
Person A hat nun etwas mehr recherchiert und fand Informationen, dass die Beitragsbefreiung von Person B nicht für alle Mitglieder der WG gilt und somit eine eigene Befreiung notwendig ist.
Ebenfalls recherchierte Person A, dass eine Befreiung nur innerhalb von 2 Monaten nach ergehen des BAföG-Bescheides möglich ist.

Jetzt hat Person A angst, dass Rückwirkend kosten entstehen, obwohl BAföG bezogen worden ist und somit eine Befreiung theoretisch möglich war aber nicht genutzt wurde.

Auf Nachfrage, sagte mir Person A, dass er/sie ein großes Problem mit dem Rundfunkbeitrag hat und ihn überteuert findet, und bewusst kein TV und Radio nutzt und auch generell etwas gegen eine Zwangsumlage hat. Ebenfalls findet es Person A nicht gut, in den Datenbanken des Beitragsservices zu landen/gelandet zu sein.

Jetzt hat mich Person A gefragt, wie er/sie reagieren sollte um möglichst glimpflich und mit wenig bis keinen Kosten aus dieser unangenehmen Situation herauszukommen.

Zusammenfassung:
-Durchgehend BAföG Empfänger/in
-seit Juli 2013 WG mit Person B welche von Anfang an Beitragsbefreit ist (aufgrund von BAföG)
-Erster Brief Ende Mai 2014
-Zweiter Brief Ende Juni 2014

Da ich gerne Person A helfen würde, habe ich hier im Forum ein bischen quergelesen. Einiges war sehr hilfreich, jedoch konnte die Situation nicht bis zum Ende geklärt werden. Wenn mich hier jemand dabei unterstützen könnte, Person A einen guten Rat zu geben, wäre das super!

Besten dank
furl


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Auf der Hilfeseite vom Beitragsservice kann man ebenfalls lesen, dass Mitbewohner befreit sind und sich nicht anmelden müssen, wenn schon ein Beitragszahler vorhanden ist. Dass dieser wegen Bafög befreit ist und sich die Befreiung auf den anderen Bafögempfänger nicht erstreckt, ist nicht so einfach ersichtlich. Das Gesetz wurde so ungerecht gemacht, dagegen hilft eigentlich nur der gerichtliche Weg. Da es nicht sofort die harte Tour sein muss mit Widerspruch und Klage, kann man dem BS ja erstmal schildern, was passiert ist und alle Beweise mit einreichen. Wenn die auf Stur schalten, hilft nur noch ein Widerspruch mit anschließender Klage.


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Hallo,
eine Schilderung der Tatsachen + Unterlagen die dazu gehören, gingen per Post anfang Juli raus. Leider nur "normale Post".
Als Person A nach einem Auslandsaufenthalt mitte August wiederkam, wunderte er/sie sich, dass eine "Bestätigung der Anmeldung" im Briefkasten lag.
Nach einem Anruf beim Beitragsservice kam heraus, dass keine Unterlagen zu finden seien. Es sei nie etwas angekommen. Man empfahl Person A, dass er/sie das ganze nochmals per Email schicken solle. Gesagt, getan. Die Unterlagen, samt Antrag und Schilderung der Problematik sind wenige Minuten später an den Beitragsservice versendet worden.
Der Empfang wurde auch umgehend am 13.08.2014 automatisiert bestätigt.

Bis einschließlich heute (01.09.2014) hat Person A nichts weiteres vom Beitragsservice gehört/gelesen.

In der "Bestätigung der Anmeldung" steht auch drin, dass der nun offene Betrag von 359,60 Euro innerhalb von 4 Wochen zu zahlen ist (diese sind mitlerweile vorbei).
Jedoch steht auch drin, dass eine Ratenzahlung "ab 09.2014 jeweils zum 15. eines Monats fällig" machbar sei.
Da der 15. nun langsam näher rückt, fragt sich Person A, was er/sie jetzt am besten tun soll.

Person A hat auch erfahren, dass er/sie beim Amtsgericht einen Vermittlungsgutschein für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt der Wahl bekommen kann.
Wäre es Sinnvoll, dass Person A sich so schnell wie möglich einen Anwalt nimmt?

Person B ist mitlerweile ausgezogen und gibt nur vage Informationen, ob tatsächlich eine Abmeldung beim Beitragsservice stattgefunden hat oder nicht.
Person C ist mitlerweile eingezogen und hat BAföG beantragt. Sobald es da eine Ablehnung oder Zusage gibt, sollten diese Unterlagen wohl umgehend an den Beitragsservice gesendet werden? (Mit entsprechender Anmeldung oder Antrag auf Befreiung)

Spielt es eine Rolle, dass Person A noch nicht beim Beitragsservice angemeldet war, als er/sie die Unterlagen + Antrag auf Befreiung (rückwirkend) einreichte?
Oder gilt es nichtmehr als "vor der Anmeldung", da die Zwangsanmeldung erfolgte und danach behauptet wird, dass keine Unterlagen eingereicht wurden?
(es gibt wohl keinen Nachweis für die postalische Sendung der Unterlagen + Antrag)

Die Problematik ist immernoch die selbe:
<- Durchgehend BAföG Empfänger/in
--- seit Juli 2013 WG mit Person B welche von Anfang an Beitragsbefreit zu sein schien (aufgrund von BAföG)
<- Erster Brief Ende Mai 2014
<- Zweiter Brief Ende Juni 2014
-> erste Reaktion in Form von Schilderung der Situation + Antrag auf Befreiung + zugehörige Unterlagen an den Beitragsservice
<- Dritter Brief mit Zwangsanmeldung ende Juli 2014
-> Anruf beim Beitragsservice: Keine Unterlagen eingegangen.
-> Alles nochmals per Email nachweislich am 13.08.2014 an den beitragsservice geschickt


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p.s. neuester BAföG Bescheid ist auch am Samstag per Post bei Person A angekommen. Sollte dieser umgehend dem Beitragsservice zugesendet werden? wenn ja, per Post? Email?


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Hallo,
Person A möchte sich für die Hilfe und dieses Forum im allgemeinen bedanken. Das Thema hat sich kurzfristig positiv entwickelt. Die Befreiung wurde tatsächlich rückwirkend ab dem 01.01.2013 anerkannt.

Langfristig ist es natürlich nicht so toll, dass Person A nun zu 100% in den Datenbanken verankert ist und sich nach dem Studium sehr über den Zwangsbeitrag ärgern wird.



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