Üblicherweise folgt meiner Kenntnis nach einer
"Mahnung" noch eine
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom BS > ebenfalls ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Erst dann wird meines Wissens nach die Zwangsvollstreckung evtl.
eingeleitet, vgl. auch:
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Person A könnte - da sie ja ohnehin "im Kontakt" steht mit "Beitragsservice" - evtl. die Gelegenheit nutzen und
- gemeinsam mit einem
nachgereichten Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (unter Bezugnahme auf alle bisher ergangenen Bescheide!)
- ihre
Abwesenheit aktenkundig machenum somit im Nachgang nachweisen zu können, dass "Beitragsservice" informiert war.
Beachte:
Anträge auf
"Aussetzung der Vollziehung" werden
ohne erkenntliche Systematik- bewilligt
oder- abgelehnt
oder- gar nicht entschieden
Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind aber schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten
bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049mglw. hilfreich scheint eine Formulierung ähnlich z.B. der von Bernd Höcker zu sein
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#WiderspruchAntrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
...plus vielleicht sogar auch der Hinweis, dass eben schon in vielen Fällen dies Anträge bewilligt worden sind und es somit keinen Grund gibt, diesen ohne erkenntliche Unterschiede in anderen Fällen abzuweisen.
Beim erst bei Beibehaltung der Vollzugsmaßnahmen und schließlich erst Wochen bis Monate später *akut* drohender Vollstreckung evtl. ins Spiel kommenden
Antrag auf "Eilrechtsschutz" beim zuständigen Verwaltungsgericht scheint es sich ähnlich unbestimmt zu verhalten: Mal so, mal so...
Im Foum ist jedoch mehrfach - und meiner Wahrnehmung nach fast ausschließlich - dokumentiert, dass ARD-ZDF-GEZ bei laufenden Klageverfahren die Forderungen/ den Vollzug dann doch aussetzen bzw. eine weitere Nichtzahlung zumindest dulden...
...sei es von sich aus oder eben erst nach entsprechender Thematisierung des "Eilrechtsschutzes".
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html