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Autor Thema: Gebühren durch Zwangsanmeldung reduzieren  (Gelesen 2326 mal)

Z
  • Beiträge: 1
Gebühren durch Zwangsanmeldung reduzieren
Autor: 01. September 2014, 22:45
Hallo Zusammen,

ich hab letzte nacht schlecht geträumt, und ich möchte euch gerne von dem Alptraum erzählen.

Person A lebt seit 2009 glücklich und zufrieden alleine in seiner Wohnung und hat bisher jeden Liebesbrief von der GEZ ignoriert. Plötzlich allerdings sendet die GEZ eine Zwangsanmeldung und berechnet seit dem 01.01.2013 rückwirkend ca 380 EUR inkl. Bitte um Lastschrifteinzug und Androhung von weiteren Schritten.

Person A gibt seinen Boykott nun auf um endlich ruhe vor dem Pack zuhaben und entscheidet sich die Zwangsabgabe zu zahlen. Allerdings hat Person A nicht vor die 380 EUR zu bezahlen.

Es stellt sich die Frage ob man mit folgender Taktik weiter kommen würde:

Person A meldet sich im Internet Rückwirkend für die letzte 2 oder 3 Monate an, wartet auf die Nummer und trägt diese dann in den Infozettel ein. In der Zeit vorher gibt man an, in einer WG gelebt zu haben, dessen Mitbewohner nun zu dem Anmeldetermin ausgezogen ist und interessanterweise nicht mehr aufzufinden ist.

Hat jemand zu diesen Szenario ein paar Erfahrungen gesammelt, oder einen alternativvorschlag wie man die Zahlungsaufforderung reduzieren kann?

Vielen Dank für eure Zeit,
Ich

Alles natürlich rein hypothetisch und aus einem Alptraum entstanden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2014, 00:05 von René«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Gebühren durch Zwangsanmeldung reduzieren
#1: 02. September 2014, 04:26
Person A gibt seinen Boykott nun aud um endlich ruhe vor dem Pack zuhaben und entscheidet sich die Zwangsabgabe zu zahlen. Allerdings hat Person A nicht vor die 380 EUR zu bezahlen.
Person A sollte sich dessen bewusst sein, dass für Zahlungswillige dieses Forum prinzipiell erst mal nicht der richtige Ansprechpartner ist... ;)

Person A meldet sich im Internet Rückwirkend für die letzte 2 oder 3 Monate an, wartet auf die Nummer und trägt diese dann in den Infozettel ein. In der Zeit vorher gibt man an, in einer WG gelebt zu haben, dessen Mitbewohner nun zu dem Anmeldetermin ausgezogen ist und interessanterweise nicht mehr aufzufinden ist.
Das düfte den sog. "Beitragsservice" wohl kaum interessieren, da wohl prinzipiell "gesamtschuldnerisch" gehaftet wird und der jeweils Greifbare zur Zahlung herangezogen wird. Das "Innenverhältnis" interessiert den "Beitragsservice" herzlich wenig... ;)

Einziger offizieller "Schutz" vor Zahlung ist der reguläre Weg von Widerspruch & Klage:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


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Re: Gebühren durch Zwangsanmeldung reduzieren
#2: 02. September 2014, 20:10
[...] Person A sollte sich dessen bewusst sein, dass für Zahlungswillige dieses Forum prinzipiell erst mal nicht der richtige Ansprechpartner ist... ;) [...]

Interessant. "Alle Verallgemeinerungen sind gefährlich, sogar diese." (Alexandre Dumas)


Zum Thema:
Der GEZ ist egal, ob der WG Mitbewohner nicht mehr auffindbar ist oder nicht. Die sehen das Einzugsdatum der Person A dank der Daten vom Einwohnermeldeamt und greifen sich irgendjemand, der verfügbar ist -> Person A. Die WG Regelung funktioniert nur, wenn ein Mitbewohner sich freiwillig anmeldet - dann können die anderen sich befreien lassen. Sonst wird gegriffen wer immer verfügbar ist.


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