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Autor Thema: Alter Forderungszeitraum ausgewiesen für neue Adresse - wie wehren?  (Gelesen 1716 mal)

b
  • Beiträge: 18
Also der Bescheid, den Person A bekommen hat, passt ja hinten und vorne nicht.

Oben ist die Rede vom Zeitraum 01.05.2013-30.04.2014.
Es ist keine Adresse einer Wohnung angegeben.

Unten ist dann ein Kontoauszug für die Monate 05.2013-04.2014.
Und zwar mit einer Adresse der jetzigen Wohnung - und nicht der, in welcher ich bis 04.2014 gewohnt habe.

Was soll Person A denn da am besten tun?
Widerspruch einlegen, klagen und irgendwann über einen gewonnenen Prozess gegen die ÖR-*** jubeln?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2014, 03:12 von Bürger«

s
  • Beiträge: 516
Kann A den Bescheid mal anonymisiert hochladen?

In den hier bislang veröffentlichten Bescheiden steht als einzige Adresse die aus dem Anschriftsfeld. Wenn im Kontoauszug noch mal eine Adresse stünde, wäre das eine interessante Neuerung. Und wenn die nicht stimmt, könnte das ein Ansatz für einen Widerspruch sein - aber auch leicht zu korrigieren.


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C

Conchilli

Ein Umzug ändert ja nichts an der Forderung ansich. ;) Warum sollte im Bescheid die alte Adresse angegeben sein, wenn die Forderung auch bei der neuen Adresse besteht? :)


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Ein Umzug ändert ja nichts an der Forderung ansich. ;) Warum sollte im Bescheid die alte Adresse angegeben sein, wenn die Forderung auch bei der neuen Adresse besteht? :)
Die Forderung kann immer nur per Wohnung und demzufolge auf eine bestimmte Adresse lauten.
Ist eine Adresse angegeben, für welche der Betrag für einen bestimmten Zeitraum geltend gemacht wird, und war diese Adresse für den vorgeblichen "Beitragsschuldner" zu diesem bestimmten Zeitraum nicht existent, so dürfte auch die Forderung bzw. der Bescheid nicht sonderlich "wirksam" sein, weil
eines der 3 erforderlichen Eckdaten
- "Beitragsschuldner" (hier ehemaliger "Inhaber" an nunmehr neuer Adresse)
- "Wohnung" (deren - in diesem Falle müsste es wenn dann die alte "Adresse" sein, wenn ich recht verstehe) und
- "Zeitraum"
nicht den Tatsachen entsprechen würde - in diesem Falle also die neue Adresse, die aber mit der damaligen Wohnung nicht übereinstimmt ;)


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