Ein Umzug ändert ja nichts an der Forderung ansich. Warum sollte im Bescheid die alte Adresse angegeben sein, wenn die Forderung auch bei der neuen Adresse besteht?
Die Forderung kann immer nur per
Wohnung und demzufolge auf eine
bestimmte Adresse lauten.
Ist eine
Adresse angegeben, für welche der Betrag für einen
bestimmten Zeitraum geltend gemacht wird, und war diese Adresse für den vorgeblichen "Beitragsschuldner" zu diesem bestimmten Zeitraum nicht existent, so dürfte auch die Forderung bzw. der Bescheid nicht sonderlich "wirksam" sein, weil
eines der 3 erforderlichen Eckdaten
-
"Beitragsschuldner" (hier ehemaliger "Inhaber" an nunmehr neuer Adresse)
-
"Wohnung" (
deren - in diesem Falle müsste es wenn dann die alte "Adresse" sein, wenn ich recht verstehe) und
-
"Zeitraum"nicht den Tatsachen entsprechen würde - in diesem Falle also die neue Adresse, die aber mit der damaligen Wohnung nicht übereinstimmt