Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Neue "Bestätigung der Anmeldung"?

Begonnen von Person A, 02. September 2014, 16:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Person A

Hallo,

Person B konnte bisher Schreiben immer aussitzen.
Person B ist im Jahr 2012 aus dem Elternhaus ausgezogen, hat dann ein Schreiben von der GEZ erhalten und dieses erfolgreich ignoriert, nach dem ersten Brief kam nichts mehr.
Person B bekam dann im Laufe des Jahres 2013 wieder ein Schreiben, diesmal vom "Beitragsservice", dieses wieder ignoriert, danach kam wieder nichts mehr.
Das Nebengewerbe von Person B bekam dann Anfang des Jahres 2014 wieder ein Schreiben vom "Beitragsservice", dieses wieder ignoriert und danach kam wieder nichts mehr.

Schließlich bekam Person B Mitte 2014 wieder ein Schreiben des Beitragservice, danach ein weiteres und schließlich ein drittes. - Alle ignoriert. Schließlich bekam Person B diese Woche die "Bestätigung der Anmeldung", der Titel und der Anfang des Schreibens ist wie hier verlinkt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Danach ist das Schreiben allerdings ähnlich aufgebaut wie das Schreiben bzgl. "Gebühren-/Beitragsbescheid", demnach hat Person B seit 01.2013 keine Beiträge gezahlt und soll nun rückwirkend 370 € und paar Zerquetschte zzgl. kommende Gebühren zahlen.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung findet sich allerdings nicht auf dem Schreiben.

Soll Person B also weiterhin die Schreiben kommentarlos abheften oder sollte Person B Widerspruch einlegen?

Letztlich ist sich Person B bewusst, dass bei dem Spielchen letztlich Person B der Verlierer sein wird, da es juristisch momentan scheinbar keine Siege für uns Gebeutelte gibt, sofern man nicht irgendwelchen Härtefallregelungen unterliegt, aber solange wie möglich möchte Person B den Beitragsservice ärgern.