Ist es inzwischen eigentlich fest definiert welche Art der Abgabe die Gebühr offiziell ist? Laut dem Richterspruch in Bayern ja eine Vorzugslast, da diese aber einen wirtschaftlichen Vorteil bedingt der ohne Radio/TV nicht gegeben ist (insb. für Firmen) kann es das ja nicht sein. Generell ist ja sowiso keine öffentliche Abgabe (außer Steuern) ohne irgendwelchen Gegenwert machbar.
Für den Fall das Gerichte jetzt sagen das man ja (insb. für Firmen) durch die Empfangsmöglichkeit einen wirtschaftlichen Vorteil hat...sollte man vieleicht versuchen Sky & co als Betriebsausgabe geltend zu machen.
In dem Fall wäre der Empfang von sinnlosen Sendungen ja laut Gericht ein wirtschaftlicher Vorteil womit das ganze als Geschäftsausgabe zählen müsste