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Autor Thema: Gebühren-/Beitragsbescheid! Ist es nun eine Gebühr oder ein Beitrag?  (Gelesen 1746 mal)

K
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

heute hat Person A den Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen und fragte sich, ob die Damen und Herren vom ARD/ZDF Beitragsservice selbst nicht wissen, ob es eine Gebühr oder ein Beitrag ist!? http://www.boersennews.de/lexikon/begriff/abgaben/11

Hat jemand eine Erklärung, warum es Gebühren-/Beitragsbescheid heißt?





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s
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Ich nehme an, das liegt daran, dass es vor 2013 Gebühren waren und jetzt Beiträge.
Vermutlich werden derzeit noch über beides Bescheide erteilt.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Person B bereitet z.Z. seine Klage vor und das sind einige Argumente, die Person A gerne dem Gericht vorführen werde:

1. Formfehler des Bescheides vom …………
In der Betreffzeile wird der Bescheid als „Gebühren/Beitragsbescheid“ bezeichnet. Damit
liegt keine eindeutige Benennung des Bescheides vor. Es ist unklar, ob von einem
Gebührenbescheid oder einem Beitragsbescheid die Rede ist.
Handelt es sich um einen Gebührenbescheid („alte GEZ-Gebühr?) oder um einen
Beitragsbescheid über den „neuen“ Beitrag? Der Unterschied besteht doch wohl darin,
dass eine Gebühr aus Anlass einer individuell zurechenbaren Leistung erhoben wird,
während ein Beitrag in der Regel (meist einmalig) für die bloße Bereitstellung einer Leistung
erhoben wird.

Person A darf aber die Fristen nicht versäumen, also rechtzeitig Widerspruch einlegen. Person B kann seine Frage nicht beantworten, kann allerdings Sätze aus der Klage seinem Widerspruch beifügen.
Es schadet sicherlich nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 01:50 von Uwe«

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  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die z.T. schwerwiegenden formalen Unzulänglichkeiten der Bescheide wurden hier schon thematisiert:

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Auch das Thema der irreführenden Bezeichnung "Gebühren-/Beitragsbescheid" wird dort behandelt.

Anm. bzgl. Altforderungen von "Gebühren" bis Ende 2012:
Insbesondere interessant für mit diesen neuen Bescheiden "festgesetzte" alte "Gebühren" bis 31.12.2012 gilt die interessante Frage, inwiefern die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite (meines Wissens nach nur auf "Beiträge" abgestellt) einer wirksamen Festsetzung alter "Gebühren" entgegensteht.
Meiner Meinung nach so ziemlich vollständig, denn die Rechtsgrundlagen zu den "Gebühren" waren vollkommen andere...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2014, 23:39 von Bürger«
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