Person B bereitet z.Z. seine Klage vor und das sind einige Argumente, die Person A gerne dem Gericht vorführen werde:
1. Formfehler des Bescheides vom …………
In der Betreffzeile wird der Bescheid als „Gebühren/Beitragsbescheid“ bezeichnet. Damit
liegt keine eindeutige Benennung des Bescheides vor. Es ist unklar, ob von einem
Gebührenbescheid oder einem Beitragsbescheid die Rede ist.
Handelt es sich um einen Gebührenbescheid („alte GEZ-Gebühr?) oder um einen
Beitragsbescheid über den „neuen“ Beitrag? Der Unterschied besteht doch wohl darin,
dass eine Gebühr aus Anlass einer individuell zurechenbaren Leistung erhoben wird,
während ein Beitrag in der Regel (meist einmalig) für die bloße Bereitstellung einer Leistung
erhoben wird.
Person A darf aber die Fristen nicht versäumen, also rechtzeitig Widerspruch einlegen. Person B kann seine Frage nicht beantworten, kann allerdings Sätze aus der Klage seinem Widerspruch beifügen.
Es schadet sicherlich nicht.