Vorweg, Person A's einfachste Waffe in diesem ungleichen Kampf ist derzeit das unkenntlich machen des Adressfeldes jedwedes Anschreibens dieser GEZ und Rücksendung an den Absender
Nun zum eigentlichen punkt Person A's Anliegens. Ansatzpunkt ist seine Deutschlandweite Montagetätigkeit und damit die Unterbringung in Hotels und Pensionen, die natürlich diesen Beitrag zahlen müssen. Wie kann es da sein, dass Person A für eine Wohnung zahlen soll, die die Woche über leer steht, da Person A ja unterwegs ist ? Ebenso verhält es sich ja mit Auslandseinsätzen, bei denen A ja das Angebot unserer ÖR gar nicht wahr nimmt.
In vielen Gesprächen mit Vermietern und Hoteliers ergab sich im Endeffekt die aussage aller von Person A zu diesem Thema befragten, dass der Beitrag logischerweise über den Zimmerpreis mitfinanziert und somit an Person A weitergegeben wird. Diese Tatsache erfüllt in seinen Augen den umstand der Doppelbelastung seinerseits, da A ja auch für seine Wohnung zahlen soll.
Bevor Person A sich aber zu unüberlegten Handlungen hinreißen lässt, wollte A sich erst über eure Sicht der dinge informieren und fragt daher nach euren Ansichten.