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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Sheldor74 am 16. August 2014, 14:06

Titel: Widerspruchsbegründung bei Montagetätigkeit
Beitrag von: Sheldor74 am 16. August 2014, 14:06
Vorweg, Person A's einfachste Waffe in diesem ungleichen Kampf ist derzeit das unkenntlich machen des Adressfeldes jedwedes Anschreibens dieser GEZ und Rücksendung an den Absender  >:D

Nun zum eigentlichen punkt Person A's Anliegens. Ansatzpunkt ist seine Deutschlandweite Montagetätigkeit und damit die Unterbringung in Hotels und Pensionen, die natürlich diesen Beitrag zahlen müssen. Wie kann es da sein, dass Person A für eine Wohnung zahlen soll, die die Woche über leer steht, da Person A ja unterwegs ist ? Ebenso verhält es sich ja mit Auslandseinsätzen, bei denen A ja das Angebot unserer ÖR gar nicht wahr nimmt.

In vielen Gesprächen mit Vermietern und Hoteliers ergab sich im Endeffekt die aussage aller von Person A zu diesem Thema befragten, dass der Beitrag logischerweise über den Zimmerpreis mitfinanziert und somit an Person A weitergegeben wird. Diese Tatsache erfüllt in seinen Augen den umstand der Doppelbelastung seinerseits, da A ja auch für seine Wohnung zahlen soll.

Bevor Person A sich aber zu unüberlegten Handlungen hinreißen lässt, wollte A sich erst über eure Sicht der dinge informieren und fragt daher nach euren Ansichten.
Titel: Re: Widerspruchsbegründung bei Montagetätigkeit
Beitrag von: Neskim am 17. August 2014, 01:31
Also mit Montagetätigkeit kommt man nicht weiter. Ich denke es reicht 1 Tag im Monat um den vollen Beitrag zu zahlen.
Die Doppelbelastung durch Hotels hat aus Person N's Sicht schon mehr Sinn. Ist ja das Gleiche wie Firmen zu belasten. Wenn jeder Bürger schon zahlt ist jede weitere Zahlung eine Doppelzahlung. Nun kann man das Argument Ausländer bringen, aber diese könnten ja auch im Ausland ARD und ZDF kostenfrei schauen...