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Autor Thema: A hat sich einschüchtern lassen, was soll B tun?  (Gelesen 7739 mal)

h
  • Beiträge: 22
Wie ist das eigentlich bei den Zwangsanmeldungen? Haben diese Personen tatsächlich den "Fehler" gemacht, auf die Drohbriefe zu antworten? Wenn das so einfach wäre, dann wäre das wirklich gut.
Ich persönlich kenne einen Fall, wo Person A & B, die gemeinsam in einer Wohnung leben, beide zur gleichen Zeit zwangsangemeldet wurden, obwohl sie beide niemals auf die Werbe- & Bettelbriefe geantwortet haben. Die Zwangsanmeldung basierte meiner Meinung nach wahrscheinlich allein auf dem Missbrauch der Daten von A & B beim Datenabgleich vom BS mit dem Meldeamt.

Frei 8)

Hallo Frei, dann kennst du ab jetzt jemanden. Bei uns:
Drei Personen in einer Wohnung. Drei mal nie Kontakt gehabt. Drei mal Zwangsanmeldung. Drei mal Zahlungsaufforderung. Alle Briefe mit dem gleichen Datum.


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G
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Ein weiterer Brief im Fantasieland! »Zahlung der Rundfunkbeiträge«


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a

awawaw

Ich habe die Erfahrung gemacht.. es wird immer zwangsangemeldet.. egal ob kontakt erfolgt oder nicht.. das ist  Ihre Masche.
Schreiben plapla/ Schreiben plapla/ Schreiben meldet dich sonst in 4 Wochen Zwangsanmeldung / Schreiben Zwangsanmeldung / Schreiben zahle mal / Schreiben Rechnung zahle mal / danach erstmal seit 8 Wochen nichts.... Alles wird angeschriebn .. privat und nochmal Firma unter selber Adresse....Die wollen aggressiv / effektiv Geld einziehen... nichts anderes. Ich vermute 80 Prozent lassen sich dadurch einschüchtern und zahlen....nur wenige ( wie ich ) kennen die rechtliche Situation und lassen sich auch durch einen Gerichtsvollzieher
nicht einschüchtern.


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G
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Ja, eine automatisch erstellte Zwangsameldung kostet den BS ja nur Porto. Und wenn genügend Leute darauf reagieren, lohnt es sich. B versucht herauszufinden, ob Beitragsbescheide versendet werden, obwohl ein Widerspruch dagegen erfolgreich sein könnte (doppelter Einzug der sogenannten Beiträge für eine Wohnung).


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G
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B erhielt einen weiteren Brief, mit noch größeren Zahlen :)

Außerdem hat B von seinen Freunden D und E folgende Geschichte gehört: D und E wohnen seit Anfang 2013 zusammen, haben aber sich nicht abgesprochen, wer die Rundfunkbeiträge für die gemeinsame Wohung zahlt, da beide immer brave Gebührenzahler waren. Ende März hat das D gemerkt und sofort sein Konto abgemeldet. Daraufhin schreibt der Bullshit, ä, Beitragsservice, dass man die Abmeldung leider erst im April erhalten habe, und deswegen D doch bitte noch das 2. Quartal 2014 bezahlen solle. Und die schon gezahlten Beiträge könne man leider auch nicht zurückerstatten, da bitte man um Verständnis. Grenzenlose Dreistheit nenne ich das. Gut, dass es nur eine Fantasiegeschichte ist …


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Ein Bescheid ist bei B eingetroffen, natürlich um zwei Wochen zurückdatiert.


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