Edit "Bürger":
Die Diskussion hatte sich aus diesem Thread heraus entwickelt:
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" - kommt der Bescheid noch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10531.0.html@PersonX,
der Ablauf bis zum Pfänden mit Wohnungsöffnung ist mir bekannt.
Das war aber nicht meine eigentliche Frage.
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Bitte noch einmal zur Praxis/etwas abtrünniger
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Person XYZ wohnt z.B in einem Wohnhaus/Neubau/5 Etagen mit 20 Wohnungen für die gemeldete Hausnummer.
Weder an der Haustür/Klingel (20 Stück) oder Briefkästen (20 Stück) gibt es einen Hinweis auf den Nachnamen von Person XYZ.
Je Wohneingang/5 Etagen / 2 Aufgänge/links/rechts a 10 Wohnungen.
Wäre in einem Hochaus noch lustiger
Person XYZ hat ein Klingelschild an der eigene Wohnungstür mit dem Nachnamen eines Nachbarn aus dem Nebenaufgang.
Wie will der GV das verifizieren das in der Wohnung, wo das Namensschild vom Nachbarn dran steht, nicht doch XYZ wohnt
Es gibt zu Hauf etliche Wohnhäuser wo z.B 2 oder 3 Familien mit dem gleichen Nachnamen wohnen. z.B Müller/Meier oder Schulze.
Der GV hat einen Beschluss mit Erlaubnis für die Pfändung/Öggnung der Wohnung mit dem Namensschild XYZ.
Er weiß aber nicht welche Etage und auch nicht ob Aufgang links oder rechts und nirgendwo gibt es ein Namensschild XYZ
Der GV wird dann wohl wieder los maschieren müssen, weil er die Wohnung garnicht findet.
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Tja und nun, was will die GEZ dann machen ?
Übernimmt dann der Staat die wietere Schritte als GEZ-Laufbursche?
Das sind nur Thesen wie weit man das Spiel treiben könnte.
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So denn, bin dann mal ins Bett, gute Nacht