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Autor Thema: Klingel/ Briefkasten/ Tür ohne Namensschild > Auffindbarkeit in Mehrfamilienhaus?  (Gelesen 4313 mal)

G
  • Beiträge: 103
Edit "Bürger":
Die Diskussion hatte sich aus diesem Thread heraus entwickelt:
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" - kommt der Bescheid noch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10531.0.html



@PersonX,
der Ablauf bis zum Pfänden mit Wohnungsöffnung ist mir bekannt.

Das war aber nicht meine eigentliche Frage.

###########################
Bitte noch einmal zur Praxis/etwas abtrünniger ;D
###########################

Person XYZ wohnt z.B in einem Wohnhaus/Neubau/5 Etagen mit 20 Wohnungen für die gemeldete Hausnummer.

Weder an der Haustür/Klingel (20 Stück) oder Briefkästen (20 Stück) gibt es einen Hinweis auf den Nachnamen von Person XYZ.

Je Wohneingang/5 Etagen / 2 Aufgänge/links/rechts a 10 Wohnungen.
Wäre in einem Hochaus noch lustiger  ;D

Person XYZ hat ein Klingelschild an der eigene Wohnungstür mit dem Nachnamen eines Nachbarn aus dem Nebenaufgang.

Wie will der GV das verifizieren das in der Wohnung, wo das Namensschild vom Nachbarn dran steht, nicht doch XYZ wohnt ;)

Es gibt zu Hauf etliche Wohnhäuser wo z.B 2 oder 3 Familien mit dem gleichen Nachnamen wohnen. z.B Müller/Meier oder Schulze.

Der GV hat einen Beschluss mit Erlaubnis für die Pfändung/Öggnung der Wohnung mit dem Namensschild XYZ.
Er weiß aber nicht welche Etage und auch nicht ob Aufgang links oder rechts und nirgendwo gibt es ein Namensschild XYZ

Der GV wird dann wohl wieder los maschieren müssen, weil er die Wohnung garnicht findet.
############################
Tja und nun, was will die GEZ dann machen ?  ;D
Übernimmt dann der Staat die wietere Schritte als GEZ-Laufbursche?
Das sind nur Thesen wie weit man das Spiel treiben könnte.
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So denn, bin dann mal ins Bett, gute Nacht ;)


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P
  • Beiträge: 4.009
wahrscheinlich werden dann alle Hausbewohner befragt, dass kann zwar etwas dauern, wenn nach der Befragung feststeht, wer wo wohnt und wer wo nicht, kann sicherlich die eine Wohnung ermittelt werden, dass muss ja nicht zwangsweise am gleichen Tag passieren, wenn die Ermittlung fehl schlägt, na dann folgt wahrscheinlich keine Wohnungsöffnung, oder aber der GV bekommt die Möglichkeit mehr als eine Wohnung zu öffen, um in den Wohnungen selbst nach dem Hinweis zu suchen, dass die richtig Wohnung geöffnet wurde.

Hier in meiner Stadt wurden zwar nicht vom GV sondern anderen Personen mit meist grünen Farben an der Kleidung auch schon im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen nachweislich falsche Wohnungen durchsucht. Ich denke, dass da genügend Energie vorhanden war diese Öffnungen einfach zu machen. Wenn der GV übereifrig ist wird er sicherlich eine Möglichkeit finden.


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Wenn der GV übereifrig ist wird er sicherlich eine Möglichkeit finden.

...auch hier gilt:
...also, jetzt würde ich aber mal die Kirche im Dorf lassen und den Teufel ncht an die Wand malen! >:D
[...]
ARD-ZDF-GEZ sind augenscheinlich (noch) bemüht, wenigstens in der Öffentlichkeit noch den Anschein von "Seriosität" zu wahren.

Ich glaube, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen sog. "Rundfunkbeitrag" gibt es keine "übereifrigen GV" ;)

Da gibt es im Zweifel einfachere Wege, wie u.a. hier nachzulesen...
Post vom Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9119.msg63527.html#msg63527
Zitat
Leichter für den BS ist es, wenn die Summe mindestens 500€ beträgt (nach 2 Jahren Beitragsboykott inkl. Säumniszuschläge wäre es dann soweit). Dann wird die Vermögensauskunft bei Dritten beantragt. Möglichkeiten unter anderem: Rentenversicherungsträger - Bundeszentralamt für Steuern, Kraftfahrt-Bundesamt etc.


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