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Autor Thema: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz  (Gelesen 19228 mal)

A
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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#15: 10. November 2014, 21:48
Verstehe ich nicht.
Was spielt es für die Würdigung seiner Argumente durch Karlsruhe für eine Rolle, wie viele Urteile es vor Verwaltungsgerichten schon gab?

Erscheint mir auch sehr fragwürdig.


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#16: 11. November 2014, 10:21
Ihr glaubt also wirklich, Karlsruhe nimmt das Ding auseinander, bevor die bisherige Rechtsprechung den eingeschlagenen Weg verlässt?


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#17: 11. November 2014, 10:31
Ihr glaubt also wirklich, Karlsruhe nimmt das Ding auseinander....

Davon, dass die sogenannten deutschen Höchstrichterlichen in Karlsr. das Rundfunkbeitragsding niemals auseinander nehmen werden, bin ich persönlich überzeugt.

Aber die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde würde doch damit den Weg zum EGMR freimachen.
Das ist doch dann die vermutlich(?) einzige noch unabhängige Instanz für Menschenrechte.

Daher kommt die Hoffnung,
dass Ferdinand Kirchhof & Konsorten mit einer Ablehung dann
schnellstmöglich den europäischen Gerichtsweg freimachen könnten.

Markus


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#18: 11. November 2014, 15:16
Ihr glaubt also wirklich, Karlsruhe nimmt das Ding auseinander, bevor die bisherige Rechtsprechung den eingeschlagenen Weg verlässt?

Wenn unten ein neuer Weg beschritten würde, bräuchte man das BVerfG nicht.

Glaubt Bölck etwa, ein VG würde den bisherigen Weg verlassen, bevor aus Karlsruhe ein entsprechendes Signal kommt?


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#19: 11. November 2014, 15:45
Zwischen VG und Karlsruhe liegen noch einige Instanzen.


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#20: 11. November 2014, 21:04
Ich plädiere für den möglichst schnellen Weg nach Karlsruhe.
Das Ruhen-Lassen wird nur dazu führen, dass andere Gleichgesinnte vor den VG und OVG verlieren
und aus Kostengründen aufgeben.

Wir brauchen den schnellen Zugang zum BVerfG Karlsruhe.

Und weil das mehr Geld kosten wird, werde ich das Verfahren mit einer Spende unterstützen.


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#21: 11. November 2014, 21:33
Ich plädiere für den möglichst schnellen Weg nach Karlsruhe.
Das Ruhen-Lassen wird nur dazu führen, dass andere Gleichgesinnte vor den VG und OVG verlieren
und aus Kostengründen aufgeben.

So bei mir. Ich stehe nun vor der Entscheidung für oder gegen eine Klage vor dem VG Gelsenkirchen. Ich bin sehr zwiegespalten. Ich gehe zu 99% davon aus, dass ich die Klage vor dem VG verlieren werde - wieso sollte ein VG auch eine 8 Milliarden Euro Institution kippen? Eine Unterstützung durch die RSV bekomme ich nicht (Zitat: "Ist aussichtslos"). Sehr gelegen käme mir eine Klage, die dann ruhend gestellt wird, damit ich erstmal aus der Schusslinie bin. Aber dass dies passieren wird, halte ich für fast aussichtslos. Hier wurde zwar darüber berichtet, aber konkrete Infos fehlen leider: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059

Mein Weg wird nun leider aus Ermangelung des Willens, ca. 500 Euro Anwalts- und Gerichtskosten (meine Seite und Gegenseite im Verlustfall) dafür aus dem Fenster zu schmeissen, eher in die Richtung gehen, dass ich unter Vorbehalt zahle. Ich weiß nicht weiter.


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#22: 11. November 2014, 22:24
MrTNo, also ich klage seit Mai 2014 beim VG Gelsenkrichen und bekam die Antwort, dass meine Klage bis zu einer "höchstrichterlichen" Entscheidung ausgesetzt sei. Der WDR hat auch einer Aussetzung der Vollziehung nicht widersprochen. Bis heute habe ich keine Klageerwiderung des WDR vom VG weitergeleitet bekommen und die Rechtshelfer beim VG Gelsenkirchen können bei Rückfrage auch nicht sagen, wann es verhandlungstermine geben wird.
Bisher habe ich 105 € investiert und ich finde, sie sind es wert, um damit gegen dieses Unrecht vorzugehen.  :D


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#23: 11. November 2014, 22:55
Kannst du einen Thread erstellen und vll ausführen, wie es dazu kam, dass die Klage bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ausgesetzt wird?
Daran wären bestimmt einige Nutzer interessiert. :-)


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#24: 11. November 2014, 23:48
Dem schließe ich mich an. Vor allem, wenn du das Verfahren am selben VG führst wie ich es führen muss!


Edit "Bürger":
Zum Thema "Ruhendstellung" bitte hier entlang
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html
In diesem Thread bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet:
Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
Danke.


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Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#25: 27. Dezember 2014, 18:23
Problem: Es ist noch zu früh!
Sollte Karlsruhe sich beeilen und die Klage zu unserer aller Unzufriedenheit entscheiden, hätten sich kommende Verfahren erledigt. Besser wäre, einige weitere Entscheidungen der VGs und OVGs abzuwarten, bis sich doch mal ein Lichtblick findet, auch im Hinblick auf immer mehr professionell vertretene Kläger.

Hr. Bölck wird daher im Falle der Klage in Karlsruhe beantragen, das Verfahren ruhen zu lassen, bis weitere Entscheidungen gefällt sind.

Verstehe ich nicht.

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Jedes bisherige Urteil hat Schwächen die man angreifen kann. Wenn man das Urteil des Münchner VerfGH und das Freiburger Urteil vom 2. April (welches Anfang
September vorlag, also nach dem Münchner Urteil) vergleicht, sieht man,
daß die Gerichte ihre Argumentation verfeinern. Wenn man sich die Berichte
im Forum aus den Verhandlungen in München und Freiburg durchliest, findet
man, daß die Richter schon in den "Wunden Punkten" herumstochern und die
Kläger und Zuschauer in dem Gefühl zurücklassen, man hätte sie ernst
genommen. Dann setzen sich die Richter dran und suchen nach Möglichkeiten
wie man die Klagepunkte entkräften kann. Deshalb wartet man auch so lang
auf die Urteile. Das ganze ist also ein iterativer Prozeß. Man muß also
versuchen, auf dem Weg durch die Instanzen die früheren Urteile
"aufzubrechen".  Ich denke, das meint H. Bölck.


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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Berufungszulassung abgelehnt - OVG Koblenz
#26: 12. Oktober 2016, 11:06
Aufgrund einiger Nachfragen möchte ich an dieser Stelle auf den weiteren Verlauf verweisen und damit die Threads zusammenführen:

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.0.html


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

 
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