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Autor Thema: Widerspruch > Antwort "Ihr Rundfunkbeitrag" > Reaktion?  (Gelesen 2866 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hallo,

fiktive Person A hat nach langem Aussitzen vor einigen Monaten ihren ersten Festsetzungesbescheid erhalten und einen Widerspruch mit Hilfe der Infos aus diesem Forum geschrieben.

Zusätzlich hat A auf ein Gerichtsurteil verwiesen, in dem ein Student wegen geringen Einkommens von dem Beitrag befreit wurde, obwohl er keine staatlichen Bezüge hatte (was auch der Situation von Person A entspricht).
Leider hatte in dem Fall die GEZ nach einigen Jahren Verhandlung einfach die Befreiung außergerichtich gewährt, so dass es nie zu einem Grundsatzurteil kam.

Anfang letzte Woche bekam Person A nun folgenden Brief und wüsste gerne, was das Ding ist. Da wird sich für ihre "Mitteilungen" bedankt. Person A hat aber nichts "mitgeteilt", sondern Widerspruch eingelegt.

Ist das wieder so ein dummer Drohbrief, der rechtlich total unwirksam ist?
Weil da steht halt nichts rechtliches dabei. Keine Widerspruchsbelehrung, keine Hinweise, nichts von einem Widerspruch oder sonstigem. Nur ein paar Begründungen, nach dem Motto "alles klaro bei der GEZ".

Soll Person A darauf irgendwie reagieren, oder einfach warten, bis die sich mit etwas melden, das sich explizit auf den Widerspruch bezieht?

Mit freundlichen Grüßen
Franz


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 00:04 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Auf diesen Infobrief kann man nicht vernünftig antworten. Also weiter abwarten und schon mal an der Klage arbeiten, denn der richtige Widerspruchsbescheid wird bald kommen, dann bleibt bloß ein Monat Zeit für die Klageeinreichung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 00:03 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Der Anhang ist erst nach Freischaltung sichtbar. Sollte es also eine Aussage in dem Schreiben geben, der Art:
"hiermit betrachten wir die Sache als erledigt"

oder entsprechend ähnlich
"wir sehen Ihr Anliegen damit als geklärt an"

Genau dann sollte eine Reaktion nachweisbar per Fax wie unten stehend oder ähnlich erfolgen
Nachweisbar bedeutet, Sendebericht mit dem Text.

Zitat
Absender ...

Empfänger ...

Betreff: Schreiben mit Datum xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erste Antwort. Diese stellt keine zulässige Abhilfe im Widerspruchsverfahren dar und wird hier als die Information, dass der Widerspruch jetzt bearbeitet wird, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 01:01 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen, welche mit Begriffs-Kombinationen wie "Ihr Rundfunkbeitrag", "Antwort auf Widerspruch", "Anliegen als geklärt" u.ä. bereits ausreichend Treffer leifert - so u.a. auch der chronologische Eintrag unter vorgenanntem Überblick-Thread...

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Auch dort steht etwas zur "besonderen Thematik"...
[...]
Auch, wenn eine Antwort auf diese weitestgehend unverbindliche Antwort nicht erforderlich wäre, könnte ggf. pro-aktiv drauf reagiert werden - insbesondere, wenn darin Sätze auftauchen wie
Zitat
"Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an [...]"
Zitat
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]"
o.ä.
Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11599.msg98646.html#msg98646
>>> mögliche Antwort einer fiktiven Person A ;)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. Ihres Schreibens vom ... stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an."
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein [...]

Vorsorglich weise ich Sie hiermit auch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung [...] mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren werde.

Mit freundlichen Grüßen

...oder so ähnlich.

Sollte mit dem Widerspruch dazumal kein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt worden sein, böte sich an, diesen im Zuge dieses fiktiven Schreibens vielleicht besser gleich nachzureichen, da dies eine nicht unwesentliche Voraussetzung zu sein scheint, für die Erfolgsaussicht einer späteren Abwehr einer trotz Widerspruch etwaig eingeleiteten Zwangsvollstreckung.
Auch hierzu bitte die Forensuche ausgiebig nutzen und bereits vorinformieren...


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach ausgiebig im Forum behandelt sind, eine Mehrfachdiskussion jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen ist, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 01:12 von Bürger«
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