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Autor Thema: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005  (Gelesen 6484 mal)

P
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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#15: 17. August 2014, 18:44
z.B. weil es Urteile gibt, welche zum Beispiel Deutlich machen, dass es durch aus Fristen gibt, wie lange Daten aufbewart werden können oder dürfen

http://openjur.de/u/457774.html

Zitat
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürften die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nicht länger als erforderlich gespeichert werden. Deshalb habe die GEZ im Jahr 2006 im Zusammenwirken mit den Landesrundfunkanstalten ein „Löschkonzept für die Teilnehmer-Historie nach dem Stand von DV 2005“ entwickelt und verabschiedet. Die Löschfristen würden sich an den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen orientieren.

http://www.juramagazin.de/Bei-der-Pr%C3%BCfung-konnte-festgestellt-werden-dass-die-GEZ-dem-Datenschutz-grunds%C3%A4tzlich-eine-gro%C3%9Fe-Bedeutung-beimisst

Zitat
Löschungskonzept Teilnehmerhistorie Die sog. Teilnehmerhistorie protokolliert die Änderungen an den Stammdaten unter Verwendung von Funktionscodes (Protokolleinträge). In der Historie werden die Daten der Rundfunkteilnehmer aus dem laufenden und den vorangegangenen vier Jahren vollständig gespeichert. Zur Löschung von älteren Daten aus der Teilnehmerhistorie wird jährlich ein ,,Pflegelauf" durchgeführt. Bei abgemeldeten Teilnehmerkonten werden dabei sämtliche Einträge gelöscht. Bei noch aktiven Konten bleiben die Stammdaten eines Teilnehmers erhalten.

Das zugrunde liegende Löschungskonzept der GEZ begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken. Die regelmäßige Speicherfrist von vier Jahren zuzüglich des laufenden Kalenderjahres ist gerechtfertigt. Die Datenverarbeitung innerhalb dieses Zeitraums ist für die Erfüllung der der GEZ zugewiesenen Aufgaben noch erforderlich. Bei der Prüfung sind an der praktischen Umsetzung dieses Konzepts allerdings Zweifel aufgetreten. Wir mussten feststellen, dass die Sachbearbeiter bei aktiven Teilnehmerkonten Zugriff auf frühere Wohnanschriften, frühere Kontoverbindungen oder vor langer Zeit gewährte Befreiungen von der Gebührenpflicht einschließlich des Befreiungsgrundes haben.


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Z
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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#16: 18. August 2014, 11:18
Das ändert aber alles nichts an der Tatsache, daß ein aktuell erstellter Bescheid für inzwischen verjährte Forderungen zurückzuweisen ist mit dem Argument der Verjährung. Punkt.
Formal dürfte damit der ganze Bescheid keinen Bestand haben und es müßte nach Aufhebung dieses Bescheides ein neuer ergehen, der nur noch "aktuelle", also noch nicht verjährte Forderungen beinhaltet.
Über das Mischmasch mit "altem" und "neuem" Recht wird dann weiter zu diskutieren sein.

Was mich ärgert ist die Tatsache, daß Betrügerpack* solche dreisten Forderungen stellt, weil sich ja offenbar genügend Leute einschüchtern lassen und tatsächlich zahlen.

*)Eine verjährte Forderung beizutreiben ist doch Betrug, oder?


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#17: 18. August 2014, 16:36
*)Eine verjährte Forderung beizutreiben ist doch Betrug, oder?

Nein.
Eine verjährte Forderung ist auch nicht unberechtigt. Sie kann bloß nicht mehr kassiert werden, wenn sich der Schuldner auf Verjährung beruft. Tut der das nicht, muss er auch verjährte Forderungen bezahlen.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#18: 19. August 2014, 00:30
Vielen Dank an die noch gefolgten Infos :-)

Vor allem an Person X! Ich habe das Urteil ist eine gute Erklärung für Person A.


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