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Autor Thema: Bescheid erhalten und unter Vorbehalt gezahlt - Was nun  (Gelesen 2251 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo,

ich habe eine dringende Frage:
Person A hat einen Gebührenbescheid mit Rechtsbelehrung sehr spät erhalten und gezahlt (mit Vermerk unter Vorbehalt). Nun hat er noch ein paar Tage Zeit bis die Monatsfrist um ist, einen Widerspruch einzureichen, bzw. einen "Zahlung-unter-Vorbehaltsschrieb" bzw. eine Mischform davon.

Frage: Bringt das überhaupt etwas oder kann das Person A auch gleich lassen?

Hintergrund: Person A hat momentan keinen Nerv und keine Zeit für einen Klageweg und möchte nur die Option wahren, sein Geld ggf. zurückverlangen zu können.

Ich habe im Forum dazu nichts gefunden, jedenfalls nicht in dieser Mischform.

Danke für jegliche Tipps. 


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Ich habe im Forum dazu nichts gefunden, jedenfalls nicht in dieser Mischform.
...weil es diese "Mischform" auch nicht gibt ;)

"Öffentliche Abgaben" können nicht "unter Vorbehalt" geleistet werden.
Ein BeitragsBESCHEID ist faktisch der "Verwaltungsakt", der das Verfahren ins Verwaltungsrecht hebt.
Eine "Zahlung unter Vorbehalt" einer per BeitragsBESCHEID festgesetzten "öffentlichen Abgabe" ist also augenscheinlich nicht möglich.

Nachzulesen u.a. unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt" und Fraglichkeit deren späterer "Rückerstattung"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Zur Gegenwehr existiert faktisch leider nur:
Widerspruch... und evtl. Klage.
"Evtl." deshalb, weil es nicht sicher ist, wie lange sich das Widerspruchsverfahren hinzieht und wielange "Beitragsservice" auf Zahlungen verzichtet (siehe auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung").
Und weil "evtl." bis dahin schon erste (positive) Urteile gefällt oder gar eine (verschlimmbesserte?) Neuregelung getroffen worden ist.

Dies ist nur die Wiedergabe der u.a. auch unter akademie.de nachzulesenden Informationen...
...und stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar ;)

Bitte zwischenzeitlich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Kontrukt und Prozedere zu verstehen.

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Nach dem Widerspruch (auf den noch keine Antwort erhalten wurde), kamen nun Zahlungsaufforderungen für drei Folgemonate (durch den widersprochenen Bescheid nicht betroffen).
Person A geht davon aus, dass sie auch hier auf einen richtigen Bescheid warten kann?!
Vielen Dank für jede Info!


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Nach dem Widerspruch (auf den noch keine Antwort erhalten wurde), kamen nun Zahlungsaufforderungen für drei Folgemonate (durch den widersprochenen Bescheid nicht betroffen).
Person A geht davon aus, dass sie auch hier auf einen richtigen Bescheid warten kann?!
Den automatisierten Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung folgt bei Nichtzahlung üblicherweise ein neuerlicher, "richtiger" Bescheid für die erneut ausstehenden Beträge.
Auf diesen kann Person A also warten...
...und dann wunschgemäß "reagieren" ;)


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