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Autor Thema: Widerspruch bei Auslandaufenthalt  (Gelesen 1772 mal)

S
  • Beiträge: 3
Widerspruch bei Auslandaufenthalt
Autor: 21. Juli 2014, 18:49
Liebe Forummitglieder,

ich habe Fragen zu der folgenden Situation:

Person A hat den letzten Beitragsbescheid mit Widerspruchsrecht bekommen und hat nun noch anderthalb Wochen
Zeit einen Widerspruch einzulegen.
Person A befindet sich gerade aber in der Situation, eventuell ab Oktober für ein paar Monate ins Ausland zu
gehen (vielleicht auch um dort in Zukunft zu wohnen).
Könnte Person A das Ganze erst mal auf Eis legen, indem sie den Bescheid einfach ignoriert, da sie die
Wohnung zu der die Bescheide gesand werden Ende September verlässt und keinen Nachsendeantrag stellt?

Oder wird es sinnvoller sein, wenn Person A Widerspruch einlegt und weitere Schritte abwartet, bzw. bei weiteren
Schritten eventuell schon nicht mehr in der Wohnung sein wird?
(Nachsendeantrag wird von Person A nicht gestellt werden, eventuell nur vereinzelt an die Adresse der Eltern von
Person A)

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Steffling


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Re: Widerspruch bei Auslandaufenthalt
#1: 21. Juli 2014, 20:15
Hallo.

Wenn ich die fiktive Person A wäre, würde ich fristgerecht Widerspruch einlegen, da der Bescheid ja sonst rechtskräftig und vollsteckbar würde.

Weiterhin würde ich auf dem Brief zusätzlich vermerken, dass Person A demnächst ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, mit noch unbekannter Adresse, und unbekanntem Datum der Rückkehr.

Ich kannte mal jemanden, der hat mal gehört, dass einer vor etwa 20 Jahren der GEZ mitgeteilt hat, dass er keine Rundfunkgeräte habe und ins Ausland auswandern wolle, seitdem hatte der Ruhe, bis zu einem Umzug/Wohnungswechsel. ;)

Frei 8)


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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S
  • Beiträge: 3
Re: Widerspruch bei Auslandaufenthalt
#2: 21. Juli 2014, 22:38
Danke Frei, für den Tipp, das wäre nur zu schön für Person A.. ;)
aber vielleicht hat sie ja Glück


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