Liebe Forummitglieder,
ich habe Fragen zu der folgenden Situation:
Person A hat den letzten Beitragsbescheid mit Widerspruchsrecht bekommen und hat nun noch anderthalb Wochen
Zeit einen Widerspruch einzulegen.
Person A befindet sich gerade aber in der Situation, eventuell ab Oktober für ein paar Monate ins Ausland zu
gehen (vielleicht auch um dort in Zukunft zu wohnen).
Könnte Person A das Ganze erst mal auf Eis legen, indem sie den Bescheid einfach ignoriert, da sie die
Wohnung zu der die Bescheide gesand werden Ende September verlässt und keinen Nachsendeantrag stellt?
Oder wird es sinnvoller sein, wenn Person A Widerspruch einlegt und weitere Schritte abwartet, bzw. bei weiteren
Schritten eventuell schon nicht mehr in der Wohnung sein wird?
(Nachsendeantrag wird von Person A nicht gestellt werden, eventuell nur vereinzelt an die Adresse der Eltern von
Person A)
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Steffling