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Autor Thema: Adresse als Betriebsstätte deklarieren?  (Gelesen 3816 mal)

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Adresse als Betriebsstätte deklarieren?
Autor: 15. Juli 2014, 13:08
Hallo zusammen,

Person A hat nun den ersten Beitragsbescheid des NDR erhalten. Da Person A momentan nicht die Energie und Zeit aufbringen kann, einen Widerspruch zu verfassen und den Rechtsweg zu gehen, überlegt sie, wie man das kleinere Übel wählen kann, und zwar indem Person A die Adresse, für die der Beitragsservice Gebühren verlangt, als Betriebsstätte angibt (was aus beruflicher Hinsicht möglich wäre) und damit lediglich einen ermäßigten Beitrag zahlt. Ist das überhaupt möglich, wenn Person A an dieser Adresse gemeldet ist? Ließe sich dem BS gegenüber als Wohnsitz eine alternative Adresse angeben, für die bereits ein Beitrag gezahlt wird, auch wenn Person A dort nicht gemeldet ist?

Viele Grüße!
bluejean


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Wenn A da noch gemeldet ist und der Meldedatenabgleich stattgefunden hat, bringt das eher nichts.
Geld sparen kann A nur durch abwarten, bis der Rundfunkstaatsvertrag gekippt oder verändert wird. Zum Zeitschinden ohne Risiko gehört nunmal sich totstellen bis der Beitragsbescheid kommt und dann nach Schema F reagieren bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung.
Hier im Forum gibt es Berichte, daß schon fünf Beitragsbescheide versandt wurden, gegen die fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, ohne daß ein Widerspruch negativ beschieden worden wäre.
Wenn A Pech hat, muß er halt mal die Verwaltungsgerichtsklage anstrengen und zusehen, die Klage ruhend stellen zu lassen, bis es höchstrichterliche Entscheidungen gibt, somit ist wieder Zeit gewonnen, bei akzeptablen Kostenrisiko.


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Danke für die Auskunft.
Na, dann wird A wohl zahlen, denn so viele Nerven kann A momentan nicht erübrigen, da A noch andere, dringendere Baustellen hat.


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Gibt Person A in anderen Dingen des Lebens auch so schnell auf? Es geht um mehrere tausend Euro, wenn man einen längeren Zeitraum betrachtet!

Der Weg, die Zahlung monatelang zu verzögern bzw. erst einmal ganz auszusetzen, ist doch nicht schwierig und kostet auch nur wenig Nerven. Zudem lernt man dadurch unser Rechtssystem besser kennen.

Kurzform: Reaktion auf ersten nachweislich zugestelltern Brief von Gemeinde (oder Finanzamt usw., je nachdem, wen die  Landesrundfunkanstalt beauftragt) mit einem Schreiben (persönliche Übergabe oder Einschreiben mit Rückschein), dass nie Briefe angekommen sind und das die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nicht vorliegen, siehe:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html

Den Musterbrief kann man noch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes von Hannover vermengen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10210.0

Nach meinem Rechtsempfinden sollte dann die Vollstreckung ausgesetzt werden und das Vollstreckungsersuchen an die Anstalt zurück gegeben werden. Danach kann man mutmaßen, dass Person A einen nachweislich zugestellten Beitragsbescheid erhalten müsste. Diesem könnte man dann widersprechen. Der Widerspruchsbescheid müsste dann auch wieder nachweislich zugestellt werden. Mit diesem Bescheid in der Hand, könnte Person A über ein Klage nachdenken. Bis dahin ist aber hoffentlich der Staatsvetrag gekippt worden.

Vorraussetzung für diese Vorgehensweise ist natürlich, dass die Person A noch auf keinen Brief der Anstalten geantwortet hat.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2014, 15:08 von robbierob«

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Wie gesagt, Person hat hat noch andere Baustellen, die jetzt vorrangig bedient werden müssen.
Das Anliegen mit dem Klagen und der Gegenwehr in allen Ehren, es geht halt nicht in allen Lebenslagen.
Bis Person A auf mehrere tausend Euro kommt für den Beitragsservice, dauert es ja noch ein paar Jahre, und so lange gedenkt Person A eh nicht mehr in dieser Wohnkonstellation zu bleiben.
Danke für die Auskunft!


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Ich schick mal per PN meine Kontodaten, ich freue mich auch über regelmäßigen Geldeingang ohne nennenswerte Gegenleistung... ;)

Aber wers hat, der hat...


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Für mich ist die Diskussion an dieser Stelle beendet. Wie gesagt, danke für die Auskunft. Wer keine Ahnung hat von den genauen Lebensumständen andere Leute, bitte einfach mal ruhig bleiben.


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Wahre Worte. Ich kann nachvollziehen und verstehen, dass es im Leben vieler Leute noch wichtigere Dinge gibt, als die knapp 18 Euro pro Monat. Im Vergleich zu Familienproblemen, Krankheit oder anderen Sorgen fallen diese dann nicht mehr wirklich ins Gewicht.

Ich wünsche dir, dass sich deine Lebensumstände in nächster Zeit zum Besseren wenden werden.

Und aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben  :)


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Hallo robbierob,

so ist es.
Person A dankt!
:)


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Hallo robbierob,

so ist es.
Person A dankt!
:)
Es ist einfach ekelhaft, wie die Landesrundfunkanstalten die Hilflosigkeit und Willensschwäche der Leute ausnutzen. Ich kenne selbst Leute, die nicht zahlen müssten, aber den Papierkram scheuen. Dennoch, wie heisst es so schön: "Man sieht sich immer zweimal im Leben." Der nächste Zwangsbeitragsknebelvertrag wird nicht besser, dann schlägt den Anstalten der geballte Zorn aller jetzt entwürdigten ins Gesicht.


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