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Autor Thema: Sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu wehren!  (Gelesen 5351 mal)

h
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Hallo erstmal an das gesamte Forum. Dank vieler Beiträge von Mitgliedern in diesem Forum bin ich nun glücklicherweise auf einem relativ guten Informationsstand.  Wie man meiner Meinung nach hier mit diesem Gesetz versucht dem ÖRR zu erlauben sich auf Kosten des Bürgers zu bereichern, verschlägt einem schon die Sprache.
Möchte hiermit auch beitragen, weiteren interessierten Forenmitgliedern das Vorgehen der Gegenseite zu beschreiben und möchte auch den weiteren Verlauf einer möglichen juristischen Auseinandersetzung hier dokumentieren.

Man stelle sich folgende "virtuelle" Ausgangssituation vor:
Person X , Y sind verheiratet und leben mit einem weiterem Familienmitglied Z in einem Einfamilienhaus. Person X und Person Y leben im Bereich A, Person Z lebt im Bereich B. Nach dem Meldedatenabgleich kamen bereits jeweils drei Infopost-Bettelbriefe inkl. dem Wunsch zur Angabe des Wohnungsinhabers an jeden Bewohner des Einfamilienhauses, die wir geschlossen ignoriert haben. Selbstverständlich hat sich niemand bisher als "Wohnungsinhaber" gemeldet. Warum auch, niemand fühlt sich als "Beitragsschuldner" angesprochen und von niemandem wird es auch nur ein Körnchen Info geben, geschweige denn eine "Wohnungsinhabermeldung". Person X und Person Y waren vorher auch noch nie bei der vorherigen Eintreiberorganisation GEZ bekannt. Person Z wurde bis Mitte 2012 immer nochmal ab und zu angeschreiben (ohne Rückmeldung), dann war Ruhe, bis dieser Meldedatenableich kam. Rechtlichen Beistand und Rat wird man momentan noch nicht hinzuziehen, vielleicht machen dies die Personen zu einem späteren Zeitpunkt.

Am Anfang hat sich Person X gedacht, dem Beitragsservice mitzuteilen, das sie mit Person Y im Bereich A wohnt und vorher durch den Flur im Bereich B von Person Z gehen muss, um den eigenen Wohnungsbereich zu betreten. Damit wären X und Y nach deren Definition einer "Wohnung" ja theoretisch aus dem Schneider . Aber warum denen kostenfrei Info geben? Die Personen haben sich also entschlossen dies nicht zu tun. Die o.g. Personen gehen nun davon aus das als nächstes entweder
a) ein 4. Bettel-Infobrief kommt
b) die Ankündigung einer Zwangsanmeldung kommt
c) die Zwangsanmeldung direkt kommt

Die Personen möchten auch bei einer Zwangsanmeldung von einer oder mehreren Personen nichts machen.
Erst wenn einer oder mehrere Personen einen Beitragsbescheid erhalten wird entsprechend Widerspruch eingelegt. Dann kann man immer noch sagen, wer nicht in einer Wohnung wohnt. Wie sagt Roggi so schön "Die können noch nicht mal einen Gerichtsvollzieher losschicken um eine Urkunde zuzustellen, die Person ist ja nicht definiert, die haftbar zu machen wäre. Per Gesetz dürfen die Auskunft verlangen, aber niemand aus der WG wird in diesem Gesetz gezwungen, Auskunft zu erteilen, weil auch das ist nicht eindeutig definiert in diesem Gesetz, kein Mitbewohner einer WG muss sich angesprochen fühlen. Briefe können gefahrlos ignoriert werden,  selbst Beitragsbescheide sind sofort Altpapier, ohne Unterschrift für die Zustellung kein Beweis"

Wenn man aber nach einer Zwangsanmeldung, aber vor einem Beitragsbescheid, eine oder mehrere der Personen eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten wird es interessant. Das müsste ja dann eigentlich noch Zivilrecht und kein Verwaltungsrecht sein, da noch kein Verwaltungsakt durchgeführt worden ist. Wenn man aber jetzt den Beitrag: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html im Punkt 2 betrachtet, kann man dann aber wohl trotzdem verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen.

Keine Auskunft, keine Zahlung sondern Gegenwind mit Widerspruch und Klage, das ist meiner Meinung nach der richtige Weg diesem nicht verfassungsgemäßen Gesetz die Stirn zu bieten und das womit?
Mit (dem) RECHT.

Grüße
Hillybillyblues


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Hallo,

Sehr gut was du machst.
Das wird bestimmt noch ein paar mehr motivieren.

Gruß


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F
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FLCL wünscht den virtuellen drei Musketieren in dieser These viel Glück beim Widerstand gegen diese ganz spezielle Art der Diktatur :)!


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Ganz pünktlich kam der 4. Brief für alle drei Bewohner X,Y,Z und zwar immer noch als INFO-Post. Wie bei den anderen Briefen wurde mitgeteilt das die Personen verpflichtet wären Auskunft zu erteilen. Im Gegensatz zu den ersten drei Anschreiben teilen sie den Personen nun zusätzlich mit, das davon ausgegangen wird, das für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen wäre. 

Eine Adresse, eine Wohnung und drei Bewohner mit identischen Nachnamen. Mal schauen, ob die sich trauen auch drei Zwangs-Anmeldungen durchzuführen bzw. ob es denen auffällt. Ich glaube da kommt ein Drilling, kann mir deren Gier schon bildhaft vorstellen. Wird lustig.

Nachster Schritt von denen? Tippe mal auf:
Kontostandsmitteilung mit der Aufforderung an jeden Bewohner den rückständigen Beitrag mit Setzung einer Zahlungsfrist zu zahlen.
Was meint ihr? Hat jemand eine ähnliche Konstellation wie ich und ist schon weiter?
Nebenbei:
Da versucht eine Anwaltskanzlei ein paar tausend oder vielleicht 10.000 Leute mit Abmahnungen wegen Streaming von einer Pornowebsite abzuzocken...was war das für ein Riesen Aufschrei in Presse, Funk und Fernsehen. Hier werden mehr als 40.000.000 Haushalte quartalsweise in schöner Regelmäßigkeit abgezockt und es interessiert meinem Gefühl nach einfach immer noch zu wenig Leute.

Daher umso wichtiger. Dieses und andere entsprechende Foren nutzen, informieren, seine Erfahrungen teilen und weitervermitteln und wenn ihr mit der Abzocke nicht einverstanden seid, gibt es immer die Möglichkeit dem Beitragsbescheid zu widersprechen und zu Klagen. Diese Möglichkeit hat jeder. Und bitte nicht einknicken weil es bequemer ist zu zahlen auch wenn es ungerecht ist. Darauf können die sich leider leider bei allzu vielen Menschen in diesem Land verlassen. Jeder kann dazu beitragen diese Ungerechtigkeit und Abzockerei zu beenden.

HillyBilly


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Vorab: Unser ist Ziel ist die Klage vor dem VG.
Normalerweise müssten wir demnächst eine "Bestätigung der Anmeldung" erhalten, bei dem 1, 2 oder vielleicht alle drei Personen eine Beitragsnummer verpasst bekommen.----> Darauf wird weder X noch Y noch Z reagieren. (Da wir alle drei in  einer Wohnung leben, sind 2 Bestätigungen sowieso unrelevant)
Ein paar Tage später müsste ein Schreiben kommen: Zahlung der Rundfunkbeiträge--->Darauf wird weder X noch Y noch Z reagieren.
Ein paar Tage später sollte dann ein Beitragsbescheid kommen.---> Hier werden die betroffenen Personen Widerspruch einlegen und zwar jeweils mit Einschreiben+Rückschein sowie einem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der entsprechenden Rundfunkanstalt stellen.
Sollte daraufhin ein negativer Widerspruchsbescheid erlassen werden--->Die betroffenen Personen reichen beim Verwaltungsgericht Klage ein.
Sollte kein negativer Widerspruchsbescheid erlassen werden bzw. eine Zahlungsaufforderung bzw. Vollstreckung etc. eher als der negative Widerspruchsbescheid im Briefkasten liegen---> die betroffenen Personen werden einen "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" beim VG stellen.
Da in letztem Fall noch kein abgeschlossener Verwaltungsakt vorliegen würde, bereits aber Mahnungen oder schlimmeres von der Gegenseite aktiviert worden wären, müsste das VG dem Antrag auf Eilrechtsschutz wohl stattgeben. und die aktivierten Maßnahmen müßten dann wohl ausgesetzt werden.
Wäre das so erstmal die richtige Vorgehensweise wenn man das Ziel hat zu klagen?
Gibt es von den Spezialisten hier im Forum noch etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren/verbessern, damit auch andere davon profitieren können?


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Ganz pünktlich kamen nun auch die Info Post Briefe "Bestätigung der Anmeldung" mit der Zuteilung einer Beitragsnummer.
3x gleiche Nachnamen in einer Wohnung und nun haben wir alle drei auch eine Beitragsnummer verpasst bekommen.
Das geht wohl alles vollautomatisch, ohne das jemand mal über die Namen und Adresse drüberschaut. Warum auch, so kann man ja vielleicht auch dreifach abkassieren. Dann wird ja alsbald der Brief über die Zahlung der Rundfunkbeiträge kommen und wohl kurze Zeit später die drei Beitragsbescheide. Ach was würde ich mich freuen, wenn das mit der Strafanzeige klappen sollte. Das haben die mehr als verdient.

Und immer noch lässt sich die überwiegende Masse das gefallen. Den Leuten gehts hier wohl immer noch zu gut. Aber abwarten, wenn das stimmt, das die EU an unser erspartes Geld will, um damit an der Börse zu spekulieren, wie es in einem anderen Beitrag erwähnt wird.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/13/geheimpapier-eu-will-sparguthaben-fuer-euro-rettung-konfiszieren/
Wenn dann immer noch nur ein kleiner Teil der Bevölkerung aufsteht, um sich dagegen zu wehren, dann Gute Nacht.
Spätestens dann bin ich hier weg aus Europa.






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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ein paar Tage später müsste ein Schreiben kommen: Zahlung der Rundfunkbeiträge--->Darauf wird weder X noch Y noch Z reagieren.
Ein paar Tage später sollte dann ein Beitragsbescheid kommen.---> Hier werden die betroffenen Personen Widerspruch einlegen und zwar jeweils mit Einschreiben+Rückschein sowie einem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der entsprechenden Rundfunkanstalt stellen.
Zwischendrin kommt erfahrungsgemäß noch eine "ZahlungsERINNERUNG".
Bis der offizielle, rechtsmittelfähige Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung kommt,
vergehen üblicherweise Wochen bis Monate :)

Beispiel Person XYZ nach Einstellung der Zahlungen zum 01.01.2013:
1) "Zahlung der Rundfunkbeiträge" (Feb 2013)
2) "ZahlungsERINNERUNG" (April 2013)
3) "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (Juni 2013)

...ohne Gewähr.
Das Handeln des Beitragsservice ist unergründlich ;)

In letzter Zeit hat er viel und lange verschleppt - insbesondere, sobald für ihn hartnackiger, substanzieller Widerstand mit tendenzieller Klage erkennbar war.

Dranbleiben ;)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Ganz pünktlich kamen nun auch die Briefe "Zahlung der Rundfunkbeiträge" diesmal ohne Infopost. Die wollen also für eine Wohnung von jeder der drei Personen 3x269,70 Euro=809,10 Euro. WOW, was für eine Abzocke. Mal schauen ob die jetzt noch eine Zahlungserinnerung vor dem Beitragsbescheid schalten oder nicht. Egal, erst wenn die Beitragsbescheide kommen wird gehandelt.  Da Person x und y nicht in einer Wohnung leben (nach deren eigener Definition) könnten die theoretisch sowieso nur Person z als Wohnungsinhaber zur Zahlung heranziehen. Z ist ja sogar nur alleine haftbar. Die gesamtschuldnerische Auswahl, das sie sich also einen von x, y, und z zur Zahlung rauspicken können wird also auch nicht funktionieren, da x und y nicht in einer Wohnung leben.(Um die eigenen Zimmer zu betreten muss man durch die Wohnung von z laufen:-))

Dreimal klagen werden wir nicht. Wahrscheinlich werden x und y dem Bescheid widersprechen und mitteilen, das sie in keiner Wohnung leben und daher auch keine Wohnungsinhaber sind und deswegen auch nach deren RBSTV nicht gesetzlich verpflichtet waren sich zu melden oder Info herauszugeben. Wahrscheinlich werden wir mit dem Eingang des Beitragsbescheides auch noch der Zwangsanmeldung widersprechen und die auffordern alle Daten von x und y betreffend zu löschen. Person Z wird klagen.
Wie klingt das Vorgehen für euch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2014, 21:58 von hillybillyblues«

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So sollte es klappen. Falls der Zeitraum von denen willkürlich ab 01.01.2013 festgesetzt wurde, gibt es noch einen Grund mehr zum klagen.
1. Jeder wurde aufgefordert sich anzumelden (Nötigung, falls Maßnahmen angedroht wurden?)
2. Jeder wurde angemeldet ohne dass ein gesetzlicher Auftrag dazu besteht (Datenmissbrauch, Amtsmissbrauch?)
3. Der Zeitraum wurde ab 01.01.2013 festgelegt (Datenmissbrauch durch Willkür?)


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So, nun sind mehrere Beitragsbescheide für eine einzige Wohnung angekommen. Selbstverständlich rückdatiert. X und Y werden ihren Beitragsbescheiden nun widersprechen und die Aufhebung des Bescheides verlangen, da nur einmal für eine Wohnung bezahlt werden muss. Auf Z als Beitragszahler und Wohnungsinhaber wird verwiesen. Z wird mit Unterschrift bestätigen, das er Inhaber der Wohnung ist. X und Y werden sicherheitshalber noch die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO beantragen, falls die Aufhebung der zwei Gebührenbescheide länger andauern sollte, als die Einleitung der angedrohten Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen.
Ausserdem wird von X und Y verlangt, die Beitragskonten und sämtliche Daten von X und Y zu löschen und die Abmeldebestätigung zuzusenden.

Sollte Z aber auch nicht zahlen, was sehr wahrscheinlich ist, und die daher keinen Geldeingang feststellen können, bin ich sehr gespannt, ob die trotz der Erklärung der Inhaberschaft der Wohnung durch Z wieder an X und Y rangehen, um das Geld für die Wohnung abzuzocken. Ich tendiere dazu zu sagen: die Aufhebung der Gebührenbescheide für X und Y gibts erst, wenn das Beitragskonto durch Z ausgeglichen wurde.

Eine Mitteilung das X und Y nicht in einer Wohnung gemäss Definition der GEZ wohnen, halte ich für komplizierter, da man dann bestimmt Beweismittel anbieten muss. Das bietet vielleicht Raum für Diskussionen und bis zur Klärung des Sachverhaltes muss man bestimmt trotzdem zahlen, bzw. es werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet bis der Sachverhalt geklärt ist. Und das kann ja dauern:-(


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Das ist jetzt aber erstmalig passiert, meiner Theorie nach hätten sich die Jungs und Mädels nie getraut, mehrere (n Stück) Beitragsbescheide für eine Wohnung zu verschicken, da ja (n-1) davon eindeutig rechtswidrig wären.
Insofern wäre auch ein anderes Widerspruchsszenario möglich, in dem A auf B, B auf C und C auf A verweist, für die für die bewohnte Wohnung bereits ein Beitragsbescheid ergangen ist und somit der eigene eindeutig rechtswidrig wäre, weil ja im Staatsvertrag steht, daß der Beitrag nur einmal pro Wohnung fällig ist...


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