Hallo erstmal an das gesamte Forum. Dank vieler Beiträge von Mitgliedern in diesem Forum bin ich nun glücklicherweise auf einem relativ guten Informationsstand. Wie man meiner Meinung nach hier mit diesem Gesetz versucht dem ÖRR zu erlauben sich auf Kosten des Bürgers zu bereichern, verschlägt einem schon die Sprache.
Möchte hiermit auch beitragen, weiteren interessierten Forenmitgliedern das Vorgehen der Gegenseite zu beschreiben und möchte auch den weiteren Verlauf einer möglichen juristischen Auseinandersetzung hier dokumentieren.
Man stelle sich folgende "virtuelle" Ausgangssituation vor:
Person X , Y sind verheiratet und leben mit einem weiterem Familienmitglied Z in einem Einfamilienhaus. Person X und Person Y leben im Bereich A, Person Z lebt im Bereich B. Nach dem Meldedatenabgleich kamen bereits jeweils drei Infopost-Bettelbriefe inkl. dem Wunsch zur Angabe des Wohnungsinhabers an jeden Bewohner des Einfamilienhauses, die wir geschlossen ignoriert haben. Selbstverständlich hat sich niemand bisher als "Wohnungsinhaber" gemeldet. Warum auch, niemand fühlt sich als "Beitragsschuldner" angesprochen und von niemandem wird es auch nur ein Körnchen Info geben, geschweige denn eine "Wohnungsinhabermeldung". Person X und Person Y waren vorher auch noch nie bei der vorherigen Eintreiberorganisation GEZ bekannt. Person Z wurde bis Mitte 2012 immer nochmal ab und zu angeschreiben (ohne Rückmeldung), dann war Ruhe, bis dieser Meldedatenableich kam. Rechtlichen Beistand und Rat wird man momentan noch nicht hinzuziehen, vielleicht machen dies die Personen zu einem späteren Zeitpunkt.
Am Anfang hat sich Person X gedacht, dem Beitragsservice mitzuteilen, das sie mit Person Y im Bereich A wohnt und vorher durch den Flur im Bereich B von Person Z gehen muss, um den eigenen Wohnungsbereich zu betreten. Damit wären X und Y nach deren Definition einer "Wohnung" ja theoretisch aus dem Schneider . Aber warum denen kostenfrei Info geben? Die Personen haben sich also entschlossen dies nicht zu tun. Die o.g. Personen gehen nun davon aus das als nächstes entweder
a) ein 4. Bettel-Infobrief kommt
b) die Ankündigung einer Zwangsanmeldung kommt
c) die Zwangsanmeldung direkt kommt
Die Personen möchten auch bei einer Zwangsanmeldung von einer oder mehreren Personen nichts machen.
Erst wenn einer oder mehrere Personen einen Beitragsbescheid erhalten wird entsprechend Widerspruch eingelegt. Dann kann man immer noch sagen, wer nicht in einer Wohnung wohnt. Wie sagt Roggi so schön "Die können noch nicht mal einen Gerichtsvollzieher losschicken um eine Urkunde zuzustellen, die Person ist ja nicht definiert, die haftbar zu machen wäre. Per Gesetz dürfen die Auskunft verlangen, aber niemand aus der WG wird in diesem Gesetz gezwungen, Auskunft zu erteilen, weil auch das ist nicht eindeutig definiert in diesem Gesetz, kein Mitbewohner einer WG muss sich angesprochen fühlen. Briefe können gefahrlos ignoriert werden, selbst Beitragsbescheide sind sofort Altpapier, ohne Unterschrift für die Zustellung kein Beweis"
Wenn man aber nach einer Zwangsanmeldung, aber vor einem Beitragsbescheid, eine oder mehrere der Personen eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten wird es interessant. Das müsste ja dann eigentlich noch Zivilrecht und kein Verwaltungsrecht sein, da noch kein Verwaltungsakt durchgeführt worden ist. Wenn man aber jetzt den Beitrag:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html im Punkt 2 betrachtet, kann man dann aber wohl trotzdem verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen.
Keine Auskunft, keine Zahlung sondern Gegenwind mit Widerspruch und Klage, das ist meiner Meinung nach der richtige Weg diesem nicht verfassungsgemäßen Gesetz die Stirn zu bieten und das womit?
Mit (dem) RECHT.
Grüße
Hillybillyblues