Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Verjährung  (Gelesen 1493 mal)

p
  • Beiträge: 5
Verjährung
Autor: 13. Juli 2014, 12:29
Person A fragt sich:
Können auch lang verjährte Forderungen durch einen Gebührenbescheid noch eingetrieben werden? Ist das von einem Widerspruch abhängig?
Danke


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2014, 12:47 von Uwe«

  • Beiträge: 3.237
Re: Verjährung
#1: 13. Juli 2014, 15:05
Es gibt im Internet Verjährungsrechner online, dort findet man  gute Informationen. Normale Forderungen verjähren schnell, wenn die Forderungen damals mit Gebührenbescheid festgesetzt wurden, dauert es länger. Nachträglich können bereits verjährte Forderungen nicht eingetrieben werden. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn rechtzeitig neue Bescheide zugehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben