Sehr geehrte Damen und Herren,
Person A ist gerade im Begriff umzuziehen. Beim Einwohnermeldeamt hat Person A bereits umgemeldet. Unter seiner alten Adresse, hat A bisher keinen Beitrag bezahlt. Person A hat die Zahlungsaufforderungen stets ignoriert. Person A dachte sich schon, dass A, sobald A umgemeldet ist (woher der BS wohl seine neue Adresse bekam...?) ein Schreiben vom BS bekommt, worin Person A aufgefordert werde, entweder selbst zu bezahlen, oder die Teilnehmernummer des bereits in der Wohnung lebenden Freundes anzugeben. Aber in dem o.g. Schreiben steht: "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart." (dies ist unwahr. A hat auf jegliche Schreiben v. BS nicht reagiert) Soll A nun das jetzige Schreiben insofern ignorieren, indem A nur die Teilnehmernummer seines Freundes angebt, welcher bereits in der Wohnung seit längerem wohnt?
Wird A dann wieder ein Schreiben bekommen? Vielen Dank für die Antworte(n)