Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zahlung der Rundfunkbeiträge Schreiben v. 04.07.2014  (Gelesen 2048 mal)

r
  • Beiträge: 6
Sehr geehrte Damen und Herren,

Person A ist gerade im Begriff umzuziehen.  Beim Einwohnermeldeamt hat Person A bereits umgemeldet.   Unter seiner alten Adresse, hat A bisher keinen Beitrag bezahlt. Person A hat die Zahlungsaufforderungen stets ignoriert.   Person A dachte sich schon, dass A, sobald A umgemeldet ist (woher der BS wohl seine neue Adresse bekam...?) ein Schreiben vom BS bekommt, worin Person A aufgefordert werde, entweder selbst zu bezahlen, oder die Teilnehmernummer des bereits in der Wohnung lebenden Freundes anzugeben.   Aber in dem o.g. Schreiben steht: "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart."  (dies ist unwahr. A hat auf jegliche Schreiben v. BS nicht reagiert)    Soll A nun das jetzige Schreiben insofern ignorieren, indem A nur die Teilnehmernummer seines Freundes angebt, welcher bereits in der Wohnung seit längerem wohnt?
Wird A dann wieder ein Schreiben bekommen?   Vielen Dank für die Antworte(n)     


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2014, 00:11 von René«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Es scheint in letzter Zeit so eine Art neue Methode der Einschüchterung zu sein eine Ratenzahlung vereinbart zu haben. Du bist nicht die erste Person, die diese Lügen zu hören bekommt.
Falls Person A in der neuen Wohnung die Post aus Köln bekommt kann sie im Rückschreiben die Beitragsnummer des Freundes verwenden unter Angabe, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird.

Der Umzug hilft allerdings nicht sich von den Altschulden befreien zu lassen. Ab 01.01.2013 gilt der neue Staatsvertrag mit Rundfunkanstalten, in dem jede Wohnung mit Demokratieabgabe „besteuert“ wird. Zahlen darf natürlich der Wohnungsinhaber.
Kurz gesagt, der Beitragsservice aus Köln wird die offene Zahlung für die Wohnung, in der Person A früher gewohnt hat, eines Tages anfordern.

Hier kann sich Person A informieren, wie man in solchem Fall richtig handelt http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2014, 01:02 von dimon«

 
Nach oben