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Autor Thema: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg  (Gelesen 2492 mal)

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Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
Autor: 12. Juni 2014, 17:30
Hallo liebe Leidensgemeinde!

Bitte mal um Eure aktuelle Meinung!

Die Umstände:
Wohnung xy hat ein Ehepaar drin wohnend. Mit sämtlichen und immer wieder kommenden Gebühren-/Beitragsbesch wird stets die Ehefrau angeschrieben (welche natürlich unfreiwillig seitens BS angemeldet worden war), und NICHT die tatsächlich anzuschreibende Person, nämlich der anzusrpechende Inhaber: der EheMANN!

In den bereits mehrfach wiederholten WIDERSPRÜCHEN schreibt Ehefrau, dass nicht SIE anzusprechen ist, sondern für alle zukünftigen sowie vergangenen Schreiben aller Art: der Ehemann!

Die Fakten:
Rundfunk schickt nächsten und nächsten Besch wiederholt an Ehefrau gerichtet. Als ob Bitte um Änderung schlicht nicht existierte.
BS schickt Antwort auf Widerspruch mit den Worten: "ist halt eben auf Ehefrau angemeldet ... blabla" (siehe bitte Anhang)

Hier beiliegend die Anhänge:
a) die (Aufklärungs-)Antwort von BS auf den letzten Widerspruch (1 file), und
b) aktueller Widerspruchs-Entwurf von Ehefrau - speziell bezogen auch auf den aktuellen Geb-/Beitragsbesch von Rundfunk. (2 files)

Die heiße Frage von Ehemann sowie Ehefrau A:
haben diese Widersprüche überhaupt irgendein Gewicht in dieser Angelegenheit? (Roggi hatte gemeint: ja! Aber was tun die da? Schlichte Ignorierung zwecks Verunsicherung?)
Ist das überhaupt etwas zu "widersprechendes"?
Interessiert das BS überhaupt, oder MUSS das EHEFRAU kommunizieren, ob will oder nicht??
Will mir BS etwa genau DAS sagen, oder handelt es sich hier wieder mal um die obligatorische "Zeit-Verschleppung"?

Und natürlich: ist aktueller Widerspruchs-Entwurf (in Anhang) eurer Meinung nach denn gut geführt?

Danke danke, tonarno

Weiß nicht, wie man 3 Anhänge in EINEN Beitrag bekommt - nächsten zwei kommen folgend!


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#1: 12. Juni 2014, 17:32
zweiter von drei Anhängen


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#2: 12. Juni 2014, 17:32
dritter und letzter von drei Anhängen


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#3: 12. Juni 2014, 20:11
Ich persönlich find die Strategie erst mal nicht schlecht.
---> kein Inhaber einer Wohnung und damit kein Beitragsschuldner
Nicht mehr und nicht weniger; persönlich würde ich die Zusätzlichen Informationen auch weglassen. Alle zusätzlichen Informationen führen dazu, dass der Ehemann zahlen muss. Da hat die Ehefrau jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht. In einem gerichtlichen Verfahren wäre - aus meiner Laiensicht - bei der LRA.
Wenn der Ehemann bereits angemeldet hat und zahlt, kann man aus meiner Sicht direkt eine Strafanzeige (wegen Identitätsdiebstahl) stellen. Zahlen müsste aus meiner Sicht der BS-/LRA-Mitarbeiter, der die Anmeldung rechtswidrig vorgenommen hat. Ich persönlich würde darüber nachdenken, um Korrektur der persönlichen Daten zu bitten und das Konto auf den Namen des Geschäftsführer des BS umzustellen.
Zitat
[...] Aber was tun die da? Schlichte Ignorierung zwecks Verunsicherung? [...]
Ja, so würde ich das sehen: Der BS blättert nur sein Kartenspiel hin ... am Ende entscheidet man beim BS/LRA, ob's einen Bescheid gibt oder nicht.


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#4: 12. Juni 2014, 20:50
Die Umstände:
Wohnung xy hat ein Ehepaar drin wohnend. Mit sämtlichen und immer wieder kommenden Gebühren-/Beitragsbesch wird stets die Ehefrau angeschrieben (welche natürlich unfreiwillig seitens BS angemeldet worden war), und NICHT die tatsächlich anzuschreibende Person, nämlich der anzusrpechende Inhaber: der EheMANN!



Inhaber der Wohnung sind beide Personen gleichermaßen. Von denen darf sich der BS eine aussuchen, die er anschreibt, wenn sich keiner freiwillig anmeldet.


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#5: 13. Juni 2014, 13:22
Vielen Dank euch für eure Meinungen!

Ja, ich bin nun ebenfalls deiner Meinung, Helm, dass "persönliches" so weit wie möglich rausgehalten werden sollte.
Schreiben sollte evtl etwas mehr "Gewicht" bekommen, als nur das trockenste vom Nötigen .... aber wie gesagt!


Danke auch ss32!
Das, was du schilderst, entspricht dem, was ich mir schon gedacht hatte: BS sucht es sich halt einfach aus, wenn "keine Reaktion".
Hier wirds aber interessant:
1.
HATTE EheMANN sehr wohl reagiert (blöderweise), hatte Sachlage damals geschildert ... blabla ... und das Ergebnis war gewesen, dass BS liebenswerterweise für Ehemann eine BETRIEBSSTÄTTE INNERHALB Wohneinheit angemeldet hatte.
2.
war damit BS ja nicht zufrieden und wollte nun auch die WOHNUNG (nicht Betriebsst.) unters Dach und Fach seiner Verwaltung bringen.
Da mit Ehemann ja bereits "alles besprochen war" und EheFRAU generell NIEMALS auf irgendetwas geantwortet hatte (sondern nämlich immer Ehemann), schnürte BS das WOHNUNGS-Paket halt dann einfach mit dem Etikett der Ehefrau zu.

So weit, so schlecht.

Jetzt kommt das wahrlich interessante:
Klar doch, könnte Ehemann dann halt eben schön brav immer im Namen der Ehefrau fleißig die Kommunikation tippen und die dann halt einfach von Ehefrau unterschreiben lassen etc.
Jedoch was würde das bedeuten, für all die Widersprüche und die klar geplante Klage?
Unklarheit und Chaos, würde das bedeuten, und DAS würde in späterer Folge BS oder Rundfun-Anstalt sehr wohl und ganz gezielt zu Last legen etc.! Nicht wahr?

Dass das alles die richtige Hand und den richtigen Fuss zu haben hat, hatte mir bereits unser lieber Kollege "Roggi" erklärt.
So zumindest hatte ich dies bzw ihn verstanden.



Und PS an Helm:
Ehemann hat natürlich nicht angemeldet und gezahlt, da es ja schlicht nichts anzumelden und zu zahlen gibt.
Welcher ANBIETER dieser Welt, hat das "Recht", einem KONSUMENTEN dieser Welt etwas AUFZU-ZWINGEN, wenn Produkt klarerweise NICHT bestellt oder in Anspruch genommen ist?
(wir kennen diese Frage alle, klar, doch hier ist sie wieder mal sehr passend!)

Am liebsten würde Ehemann den BS dazu auffordern, ihm die aufgeschlagene und entspr. Seite des Grundgesetzbuches vorzulegen, in dem dieses oben beschriebene "Grundrecht" schwarz auf weiß geschrieben steht.

NICHT der "Rundf.-Finanzierungs-Staatsvertrag" - oder wie immer er sich genau bezeichnet -  interessiert hier, sondern jenes eben besagte Grundrecht bzw GrundVERFASSUNGS-Recht, oder?

LG tonarno


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#6: 10. Juli 2014, 00:44
Hallo und bitte um Meinungen:

zu besagtem Thema hier ist nun seit heute etwas neues:

Person A (Ehemann) ist tatsächlich die "Ummeldung" gestattet worden.
Nun werde also Wohnung auf seinen Namen weitergeführt, und nicht auf den von Ehefrau! (Hurra)

Die ganz heiße Frage von Person A wäre nun, was das für die Widersprüche an sich nun bedeutet?
Müßte jetzt sozusagen Pers A NOCH MAL nen Widerspruch gegen den letzten (oder gar ALLE?) Bescheid schreiben, und zwar eben dieses mal mit SEINEM Namen?
Oder ist hier einfach abzuwarten, bis der nächste Besch kommt, und zwar diesmal eben an Ehemann geschrieben?

Bemerkung:
"Ehefraus" Widersprüche beinhalteten ALLE, dass sie den jeweils entspr Bescheid als ungültig betrachte, da ja an falsche Person gerichtet war!
"Ehefraus" letzter Widerspruch beinhaltete außerdem auch den Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung!

Eure Meinungen würden mich sehr interessieren!

Dank, tonarno


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Re: Inhaber oder Nicht-Inhaber Krieg
#7: 10. Juli 2014, 01:15
Person A (Ehemann) dürfte einen eigenen Beitragsbescheid bekommen. Dann erst ist handeln angesagt.


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