Wenn man diese "Opting out" Variante einfach mal weiterverfolgt, kommt man zu dem Schluß:
Jeder kommt für alles auf, was die Rundfunkanstalten sich gönnen!Die Rundfunkanstalten können nicht insolvent gehen!
Also müssen als erstes die Mitglieder das "Gesamtkunstwerk Rundfunk" tragen.
Ich bin nun aber "Zwangsmitgliede" und muss alle Veranstaltungen dieses Gesamtkunstwerkes tragen?
Ja!
Denn laut RBStV bin ich dort Zwangsmitglied und komme mit meinem gesamten Vermögen dafür auf, was dieser Laden an Kosten hat!
Die Beitragshöhe, die ich zu zahlen habe, spielt keine Rolle, ich habe zu zahlen und werde notfalls alles abgeben müssen, bis ich den Grad eines ALG2 oder Grundsicherungsempfängers erhalten haben.
Erst dann bin ich "befreit" von der Last!
Was auch sehr bedenklich ist, dass mein Beitrag an die Rundfunkanstalt gezahlt werden muss, in deren Sendebereich ich meine Wohnung inne habe.
Wenn mir aber der BR nicht passt, dann muss ich trotzdem an den zahlen, nur weil ich in dessen Bereich wohne?
Ich würde aber lieber an den HR zahlen.
Dies geht nicht, ist auch blöd...oder ein Ansatz?
In der Krankenversicherung ist dies irgendwie anders...