Hallihallo,
eigentlich wollte ich einen sehr persönlichen Widerspruch einlegen, in dem ich die Volksverhetzung des ZDF, welche in den 90ern die Republikaner und andere Neue Rechte in die Parlamente brachte, Spaßveranstaltungen wie Römermärsche als Bildungsersatz, kika mit seiner Kindermissionierung und seiner Werbung für Kinderbeschneidung trotz des Verbots derselben geißle.
Dann dachte ich mir: „Meine Güte, in der einen oder anderen Form ist das in roggis Vorlage alles schon drin“ und habe mich erst einmal auf die rot markierten Anpassungen beschränkt.
Ist das so o.k. oder habe ich evtl. schon vielzu viel?
Vorab per Fax
Südwestrundfunk
–Anstalt des öffentlichen Rechts –
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart
Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
vom 2014 - Eingang 2014
Angebliche Beitragsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Beitragsbescheid vom 2014 – zugestellt am 2014 fristgemäß Widerspruch ein.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung des Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches, bis über meinen Widerspruch vom 2014 gerichtlich entschieden wurde.
Begründung:
Vor mindestens 10 Jahren habe ich meine Rundfunkgeräte teils verkauft und teils verschrottet und seitdem keinen Rundfunk mehr genutzt, weder den privaten noch den öffentlich-rechtlichen, da mir der Rundfunk insgesamt wie ein großer Verdummumgsapparat erscheint. Da ich seit diesen mindestens 10 Jahren keine Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar. Da ich einige meiner Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG verletzt sehe, stellt es eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste. Die Landesrundfunkanstalten haben bisher verhindert, dass ich gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben kann, weil erkennbar ist, dass ich vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu meinen Gunsten bekomme. Ich beziehe mich auf Artikel 19 (2) GG: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Dieser Artikel wird aufs äußerste missachtet, denn die Gesetze zum Rundfunkbeitrag verstoßen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, obwohl kein sachlicher Grund dazu vorhanden ist.
Als langjähriger Empfänger von Hartz 4 kann ich mir außerdem die Zahlung des Beitrages nicht leisten! Da ich über keine Wertsachen und über kein Vermögen verfüge, lege ich ihnen den Verzicht auf die Rundfunkgebühr nahe und fordere Sie auf, keine weiteren Kosten zu verursachen.[...]