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Eine kleine Lüge im Festsetzungsbescheid des SWR

Begonnen von Shran, 15. März 2015, 07:42

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Shran

Also das wurde vielleicht schon erwähnt aber ich hab es nicht gefunden. Daher dann evtl. doppelt und dreifach.

Der SWR schreibt:

Zitat...
Sehr geehrter Herr PersonX, vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeiträge informiert.
...
Mit freundlichen Grüßen
Südwestrundfunk

Also eigentlich kommen die Infos vom Beitragsservice und nicht vom Südwestrundfunk. Ergo, Nichtigkeit des Verwaltungsaktes § 44 VwVfG.
Grüße Danke Bitte
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

Bürger

Weshalb allein daraus, dass im FestsetzungsBESCHEID missverständlich erklärt wird, vorhergehende Informationen seien vom SWR ("wir") gekommen, gleich eine "Nichtigkeit des Verwaltungsaktes § 44 VwVfG" folgen sollte, erschließt sich nicht...

Die vorhergehende Informationen sind ohnehin ohne Belang - bis vielleicht auf die Zwangsanmeldung.
Aber auch deren Mitteilung ist weitestgehend irrelevant - im Vergleich zum eigentlichen FAKT der Zwangsanmeldung.
Aber auch dazu hat der Satz "vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeiträge informiert" keinen Bezug.

Der (allerdings nachgelagerte und daher zumindest in Hinblick auf die Säumniszuschläge fragwürdige) Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID ist in sich als Verwaltungsakt zu verstehen - ziemlich unerheblich, welche Schreiben dem vorausgingen und von wem.

Ich verstehe den Ansatz nicht.
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Shran

Habe schon vermutet, dass dies vermutlich nicht so relevant sein würde, als dass man den Bescheid auch ohne diese Passage zur Gültigkeit verhelfen könnte. Die Erheblichkeit der Lüge ist nicht so relevant wie die Forderung an sich. Danke Aber aufgeführt wird das im Widerspruch trotzdem :D Alleine wegen den paar Zeilen mehr. ^^
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