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Eine Erfolgsmeldung

Begonnen von itsfivetotwelve, 07. April 2014, 18:09

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itsfivetotwelve

Person "A" hat vor ca. 6-Wochen Klage beim zuständigen VG eingereicht. Nach einem kurzen Versuch der Rundfunkanstalt die Klage (mit fadenscheinigen Behauptungen) abweisen zu lassen, worauf Person "A" mit einer Stellungnahme beim Gericht schriftlich reagieren mußte, hat das VG jetzt angeboten das Verfahren bis auf weiteres Ruhen zu lassen.
In dieser Zeit erhält Person "A" keine weiteren Beitragsbescheide von der Rundfunkanstalt und es laufen auch keine weiteren Mahngebühren auf.

Helmut Enz

Zitat von: itsfivetotwelve am 07. April 2014, 18:09
Person "A" hat vor ca. 6-Wochen Klage beim zuständigen VG eingereicht. Nach einem kurzen Versuch der Rundfunkanstalt die Klage (mit fadenscheinigen Behauptungen) abweisen zu lassen, worauf Person "A" mit einer Stellungnahme beim Gericht schriftlich reagieren mußte, hat das VG jetzt angeboten das Verfahren bis auf weiteres Ruhen zu lassen.
In dieser Zeit erhält Person "A" keine weiteren Beitragsbescheide von der Rundfunkanstalt und es laufen auch keine weiteren Mahngebühren auf.

Mein Glückwunsch!

Dieses Angebot kam vom Verwaltungsgericht?
Hat die Rundfunkanstalt dem auch zugestimmt?
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

itsfivetotwelve

Person "A" ist es eigentlich egal ob die Rundfunkanstalt dem Antrag folgt. Wenn nicht kommt Plan "B" für Person "A" in Frage --- die Öffentlichkeit. Ob die Rundfunkanstalt sich dann erneut lächerlich machen will, daß wartet Person "A" noch ganz geduldig ab.

itsfivetotwelve

Person "A" sieht die Anregung des VG (auf Ruhen des Verfahrens) so als kleines Signal an die Rundfunkanstalt, daß die Klageerhebung des Klägers nicht unbedingt (zumindest derzeit) als unbegründet erscheint.

Rochus

Gratulation! Das hört sich wirklich gut an. Ich finde die Masche des LRA, die Menschen abzuwimmeln, schon eine ziemlich üble Sache.

Dabei stelle ich mir vor, wie ausgerechnet die LRAn reagieren würden, wenn sich andere öffentlich Institution dieser Machenschaften bedienten würden. Da wären ganz schnell Talkshows organisiert, Bericht in den Politsendungen würden über den Äther flimmern und irgendwelche selbsternannten Ritter in Magazinsendungen würden für die Verprellten "kämpfen".

Aber jetzt geht es an die eigene Haut und da zeigt sich der wahre Charakter des Systems.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

karlsruhe

Zitat von: itsfivetotwelve am 07. April 2014, 18:09
Person "A" hat vor ca. 6-Wochen Klage beim zuständigen VG eingereicht. Nach einem kurzen Versuch der Rundfunkanstalt die Klage (mit fadenscheinigen Behauptungen) abweisen zu lassen, worauf Person "A" mit einer Stellungnahme beim Gericht schriftlich reagieren mußte, hat das VG jetzt angeboten das Verfahren bis auf weiteres Ruhen zu lassen.
In dieser Zeit erhält Person "A" keine weiteren Beitragsbescheide von der Rundfunkanstalt und es laufen auch keine weiteren Mahngebühren auf.


Nur fürs Verständnis.

Wir müssen einen genau vorgegebenen Weg einhalten.

Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

Widerspruch

Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung

Alles was ich bis dahin geschrieben hatte, wurde von der Rundfunkanstalt eigentlich nicht gelesen, sondern jeweils mit Textbausteinen abserviert und wenn ich dann den Weg der Klage einlege, in der Hoffnung, dass nun eine andere Institution (Verwaltungsgericht) sich meiner Sache und meines Schriftsatzes annimmt, diesen liest und sich mit meinen Argumenten wirklich mal auseinandersetzt, dann hat die Rundfunkanstalt die Möglichkeit mir dazwischen zu funken und ich muss nochmals begründen, dass ich wirklich diese Klage wünsche?

Die Rundfunkanstalt hat doch bislang nicht wirklich meinen ,,Kram" gelesen, da kann sie doch auch nicht sagen bzw. versuchen zu veranlassen, dass meine Klage abzuweisen ist? >:(
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

gronkh

was mich hier brennend interessieren wuerde, auf diese Frage habe ich bisher noch keine eindeutige Antwort gefunden - hat Person "A" denn bisher geforderte Beitraege zahlen muessen, da ja mit Einreichung der Klage eigentlich die Zahlungspflicht nicht erlischt?

itsfivetotwelve

Hallo gronkh,

Person "A" zahlt seit 01.04.2013 keine Beiträge und ist während der Klage von sämtlichen Zahlungen an den Beitragsservice freigestellt. Person "A" hat aber seine 105€ für die Klageeinreichung bezahlt. Jetzt wartet Person "A", wie es weitergeht. Aber Person "A" hat vor, diese Diebesbande zu Fall zu bringen und wenn erst in Brüssel. Angeblich hat ein Italiener in Brüssel sein Recht bekommen. Nach  meinem Kenntnisstand zahlen eh nur 50% der Italiener so etwas wie einen Rundfunkbeitrag. Wir in Deutschland sind wieder Vorreiter in Zahlen von Staatsabgaben. Und etwas anderes stellt wohl dieser Rundfunkbeitrag nicht dar. Eine versteckte Staatsabgabe (Zwecksteuer)--- meiner Meinung nach.
Und versteckt, daß erst gar keine Diskussionen wegen der aufgeblasenen ÖR-Rundfunkanstalten aufkommen.