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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: itsfivetotwelve am 16. September 2013, 15:52

Titel: Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
Beitrag von: itsfivetotwelve am 16. September 2013, 15:52
Noch was zum nachlesen!

heise/ Telepolis, 29.08.2013
Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
von Peter Mühlbauer

Zitat
Juraprofessor Thomas Koblenzer rät zu Widerspruch und Klage

[...]

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Siegener Juraprofessor Thomas Koblenzer hat nun darauf aufmerksam gemacht, dass Bürger Rechtsmittel einlegen müssen, wenn sie ihre Rundfunkbeiträge im Falle einer entsprechenden höchstrichterlichen Entscheidung zurückerstattet haben wollen. Er geht davon aus, dass die Verfassungsrichter den aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV) zwar in Teilen als verfassungswidrig einstufen, aber nicht für nichtig erklären werden. Nur im Falle solch einer Nichtigkeitserklärung müssten ARD und ZDF alle seit dem 1. Januar 2013 eingezogenen Beiträge zurückzahlen.

Stattdessen hält es Koblenzer für wahrscheinlich, dass die Richter dem Gesetzgeber eine Frist zur Verabschiedung eines geänderten Rundfunkbeitragsstaatsvertrages oder einer anderen Rechtsgrundlage für eine neue Rundfunkfinanzierung einräumen. Im Fall solch einer "Pro-Futuro-Entscheidung" müssten Bürger die Haushaltspauschale möglicherweise jahrelang aufgrund einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage bezahlen, weil der Erstattungsanspruch aus § 10 Absatz 3 RBeitrStV nicht greift. Wollen sie dies vermeiden, müssen sie dem Steuerrechtsexperten zufolge einen Bescheid abwarten, den die GEZ-Nachfolgebehörde "Beitragsservice" erst nach einer Zahlungsaufforderung und (einer oder mehreren) Mahnungen schickt. Gegen diesen Bescheid müssen sie (je nach Bundesland) entweder direkt klagen, oder innerhalb Monatsfrist Widerspruch einlegen (und auf die Ablehnung dieses Widerspruchs mit einer Klage reagieren).

[...]

weiterlesen unter
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39793/1.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
Beitrag von: Bürger am 16. September 2013, 17:33
siehe auch:

Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6606.msg50150.html#msg50150

Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6832.msg50892.html#msg50892

Ein weiterer, in der Tat ausgezeichneter, gut verständlicher und - im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ - *umfassend* informierender Artikel...

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Wichtig vor allem:
Zitat
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen [...]",
um sich den Rechtsanspruch auf *Erstattung* von ggf. unter Vorbehalt gezahlten Beiträgen zu sichern.
"Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer *Unvereinbarkeitserklärung* durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht."!!!

Besser noch:
Antrag auf" Aussetzung der Vollziehung" bis zum Abschluss des (Widerspruchs-)Verfahrens stellen!
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
Beitrag von: Rochus am 07. Oktober 2013, 13:13
Ist für mich nicht nachvollziehbar. Gegen die Kürzung der Entfernungspauschale hat auch nur eine Person vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Kürzung bzw. die entsprechende gesetzliche Regelung wurde als verfassungswidrig angesehen und JEDER Pendler, der eine Steuererklärung eingericht hatte, hat den gekürzten Betrag nachgezahlt bekommen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
Beitrag von: Bürger am 07. Oktober 2013, 13:50
Ist für mich nicht nachvollziehbar. Gegen die Kürzung der Entfernungspauschale hat auch nur eine Person vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Kürzung bzw. die entsprechende gesetzliche Regelung wurde als verfassungswidrig angesehen und JEDER Pendler, der eine Steuererklärung eingericht hatte, hat den gekürzten Betrag nachgezahlt bekommen.
Beim sogenannten "Rundfunkbeitrag" handelt es aber *nicht* um allgemeine Steuergelder und somit nicht um einen "großen allgemeinen Topf", innerhalb dessen hin- und hergeschichtet werden kann, sondern um die zweckgebundene und einzige Finanzierungsgrundlage von ARD-ZDF-GEZ.
Würde hier die Grundlage als verfassungswidrig eingestuft und somit *alle* "Rundfunkbeiträge" rückwirkend zurückgezahlt werden, wären ARD-ZDF-GEZ *blank* und auf einen Schlag nicht mehr handlungsfähig.
Für *uns* wäre das durchaus "nachvollziehbar"... ;)
...für das System ARD-ZDF-GEZ sowie die willfährige Politik und die (parteiische?) Justiz *nicht*.
Aber vielleicht gibt es ja doch noch die "griechische" Lösung...
Wir unterstützen tatkräftig... ;)

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 07. Oktober 2013, 14:13
Beim sogenannten "Rundfunkbeitrag" handelt es aber *nicht* um allgemeine Steuergelder und somit nicht um einen "großen allgemeinen Topf", innerhalb dessen hin- und hergeschichtet werden kann, sondern um die zweckgebundene und einzige Finanzierungsgrundlage von ARD-ZDF-GEZ.
Würde hier die Grundlage als verfassungswidrig eingestuft und somit *alle* "Rundfunkbeiträge" rückwirkend zurückgezahlt werden, wären ARD-ZDF-GEZ *blank* und auf einen Schlag nicht mehr handlungsfähig.
Für *uns* wäre das durchaus "nachvollziehbar"... ;)
...für das System ARD-ZDF-GEZ sowie die willfährige Politik und die (parteiische?) Justiz *nicht*.
Aber vielleicht gibt es ja doch noch die "griechische" Lösung...
Wir unterstützen tatkräftig... ;)
Hier bin ich davon überzeugt, dass BVG nur dann dieses Gesetz als verfassungswidrig einstuft, wenn nicht eine signifikante Anzahl von Klagen gibt und alle die Zahlung verweiger. Hier wird es dann klar, dass sie grundlegend etwas ändern müssen.
Aber wenn die Menschen wie vorher brav alle bezahlen, dann werden die wenigen Proteste im Keim ersticken und verlieren auch den Prozess vors Gericht.

Jetzt soll mir keiner erzählen, dass BVG sich dagegen entscheiden wird, wenn das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, wovon ich persönlich überzeugt bin (dass es verfassungwidrig ist!). Nicht viele Menschen wissen, dass die alte Gebühr ebenfalls verfassungwidrig war und BVG dasselbige mehrmals als verfassungskonform eingestufft hat, zum letzten Male war das sogar Ende 2010 (glaube ich) da hatte ein Anwalt geklagt und auch mit ähnlichen Argumenten bewiesen, dass dieses Gesetz höchst verfassungswidrig ist....
Das Ergebnis ist bekannt.
Deshalb sollte sich keiner Illusionen machen. Meiner Ansicht nach hilft nur eins: viele Menschen davon überzeugen, dass nur Klagen gegen dieses Gesetz Sinn macht; es ist eine sehr schwere Aufgabe wie ich in meinen Bekanntenkreisen erfahre: die ein Drittel hat Angst, die andere Drittel befürchtet Kostenrisiken im Wege der Klage und schließlich die anderen Wollen 220 EUR im Jahr zahlen und "ihre Ruhe haben". Solange die Menschen so reagieren, wird es schwierig gegen dieses Gesetz vorzugehen...