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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: René am 16. April 2013, 08:51

Titel: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: René am 16. April 2013, 08:51
HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?

Mich erreichte folgende Mitteilung über Facebook:

Zitat
Hallo,

der Nutzer *****(1) hat mich auf YouTube angeschrieben bezüglich meines UPloads der Amazon Doku des HR.
Der Hessische Rundfunk hat mein Video auf YouTube gelöscht und meinen Account sperren lassen nachdem Google die Dokumentation nach einreichen einer Gegendarstellung wieder freischalten gelassen hat.

Hier ein .pdf der "Abmahnung" des HR die per E-Mail kam:
*****(1).pdf

Ein paar Tage später kam auch noch dasselbe als Brief und in Farbe zu meiner Adresse. Der User meinte ihr hättet Interesse an einer Veröffentlichung...

Ich gestatte euch gerne ein veröffentlichen bitte aber darum den Namen und meine Anschrift sowie die Mailadresse zu schwärzen...

Vielen Dank!

Grüße,
*****(1)

(1) – Hinweise auf den Autor unkenntlich gemacht.

(http://online-boykott.de/ablage/hrabmahnung/hr_abmahnung_1.png)

(http://online-boykott.de/ablage/hrabmahnung/hr_abmahnung_2.png)

Den Wahrheitsgehalt dieses Schreibens kann ich mangels des Originalschreibens nicht überprüfen, so dass ich das ohne Wertung einfach weitergebe.

Da ich den Wahrheitsgehalt des zugespielten Schreibens nicht überprüfen kann und auf keinen Fall Unwahrheiten auf die Welt setzen möchte, hat der hessische Rundfunk selbstverständlich das Recht, jederzeit und ausführlich sich auf dieser Plattform dazu zu äußern.

Sollte jedoch dieses Schreiben der Wahrheit entsprechen, stellt sich die berechtigte Frage, wem gehören die Beiträge, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Zwangsbeiträgen produziert?
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: power-dodge am 16. April 2013, 09:47
Ich werde dieses Video suchen und hochladen.
Mal sehen was passiert...
Natürlich auf mehreren Plattformen, so wie auf nicht EU
Plattformen.
Bin aber gerade im Urlaub,  daher etwas beschränkt bei so was.

Gruß
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: gebuehren-igel am 16. April 2013, 10:14
Er kann von Glück sagen, dass der HR nicht zur Anwaltskeule gegriffen hat. Das wäre ziemlich teuer geworden.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: grumbleman am 16. April 2013, 10:31
im prinzip koennen die doch froh sein, wenn ihre 'grundversorgung' und meinungsbildenden beiträge geteilt werden . Ein öffentliches fernsehen, etwas was jeder sehen soll/muss wird hier doch nur weitergegeben, so dass es noch mehr leute erreicht (ist das nicht ihr Ziel?). alle die es sich dann auf youtube und co. anschauen haben doch auch dafuer bezahlt, wo sie es sehen ist doch egal. wichtig ist doch, dass die menschen es sehen und so nach den vorstellungen des örr geformt werden. eigentlich haette der uploader belohnt werden muessen. ;)
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Kunibert am 16. April 2013, 11:04
Nein das Spiel läuft anders.

Der HR will verhindern, dass seine Sicht der Dinge mit Kommentaren versehen werden, die ihm nicht passen. Ein weiterer Beweis dafür, dass die ÖRR das Ansinnen verfolgen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Ansonsten gibt es bei der aktuellen Rechtslage nichts auszusetzen. Man kann es aber auf eine Klage mit dem Ziel ankommen lassen, die Eigenproduktionen der ÖRR zur allgemeinen öffentlichen Verfügung freizugeben.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: unGEZiefer am 16. April 2013, 11:08
Seltsam  - das HR-Video ist in der ARD-Mediathek noch abrufbar.
(Depublizieren- da war doch was)
Was für ein Problem haben die denn wenn es noch weiter verbreitet wird?
Der Beitrag hat wohl mehr als die reine Wahrheit enthalten.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: observer am 16. April 2013, 13:28
Der HR will verhindern, dass seine Sicht der Dinge mit Kommentaren versehen werden, die ihm nicht passen. Ein weiterer Beweis dafür, dass die ÖRR das Ansinnen verfolgen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Genau darum geht es. Bei der Amazon Dokumentation kann ich dieses Ansinnen sogar nachvollziehen, da diese bei weitem nicht den realen Tatsachen entspricht.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: atomlc am 16. April 2013, 14:58
jetzt möchte ich aber mal wissen, ob seine echte Adresse auf dem Schreiben steht.
Weil kein Mensch gibt bei Youtube seine Adresse an. Ansonsten frage ich mich wirklich wie sie seine Home-Adresse rausbekommen haben.
Man sollte halt nicht zu viel von sich im Internet preisgeben. Schon garnicht eine Mailadresse, die mit einer echten Identität verknüpft werden kann.
Sie hatten es ja nur per Mail geschrieben, also kann es eig nur eine Drohung sein oder ein Fake.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Sun am 16. April 2013, 15:20
jetzt möchte ich aber mal wissen, ob seine echte Adresse auf dem Schreiben steht.
Weil kein Mensch gibt bei Youtube seine Adresse an
.

Hallo, für gewöhnlich läuft es so ab: der Urheber bzw dessen Beauftragter meldet eine Urheberrechtsverletzung bei der betroffenen Webseite und beantragt die Herausgabe der IP-Nummer des Urheberrechtsverletzers. Jegliche Website im Internet speichert automaisch die IP-Nummern seiner Besucher. Jeder Benutzer des Internets hat eine eideutig identifizierbare Nummer, die IP-Nummer. Sobald er eine Webseite aufruft, übermittelt er automatisch seine individuelle Nummer. Deswegen weiß jede Webseite umgehend, aus welchem Land, Bundesland und in etwa aus welche Stadt der Besucher kommt.

Besuche diese (http://my-ip-address.com/) Seite und klicke auf "Show Geolocation" um alle Informationen zu sehen, welche Deine IP-Nummer aussagt.

Wenn der Urheber bzw dessen Auftraggeber die IP-Nummer hat, kann er bei dem entsprechendem Provider (o2, Telekom, Alice, etc) die Herausgabe der Adresse des Urheberrechtsverletzer verlangen. So kommen fremde Leute an die genaue Wohnadresse von Internetbenutzer.

Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: atomlc am 16. April 2013, 15:53
ja is schon klar das das geht, aber in der heutigen Zeit ist kann man überall online gehen, per 3G oder auf Arbeit oder sonst wo, um ein Video auf Youtube hochzuladen.
Darüber wäre es also nicht nachweisbar, wer der Hochlader ist. ;)
Solche Schreiben sollte man ignorieren.
Wenn sie wirklich was wollen müssten sie den Klageweg gehen, alles andere ist Dummenfang.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: René am 16. April 2013, 15:58
Sun, das kann nur ein Richter anordnen und muss zeitnah geschehen. Dazu braucht man a) die von youtube gespeicherte IP-Adresse des "Hochladers" und mit dieser IP-Adresse muss man beim Telekommunikationsanbieter erfragen, wer sie in der in Frage kommenden Zeit hatte. Handelt es sich um eine statische IP-Adresse, ist die Zuordnung ein Tick leichter.

Ich glaube daher nicht, dass der HR diesen Aufwand treibt, sondern der "Hochlader" ist mit seinem echten Namen unterwegs.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Rusty0607 am 16. April 2013, 17:21
jetzt möchte ich aber mal wissen, ob seine echte Adresse auf dem Schreiben steht.
Weil kein Mensch gibt bei Youtube seine Adresse an. Ansonsten frage ich mich wirklich wie sie seine Home-Adresse rausbekommen haben.
Man sollte halt nicht zu viel von sich im Internet preisgeben. Schon garnicht eine Mailadresse, die mit einer echten Identität verknüpft werden kann.
Sie hatten es ja nur per Mail geschrieben, also kann es eig nur eine Drohung sein oder ein Fake.

Hallo,

als ich auf YouTube eine Gegendarstellung eingereicht hab wurde ich dazu aufgefordert meine reale Adresse anzugeben, damit mich der Rechteinhaber (in dem Fall der HR) kontaktieren kann.
Die E-Mail Adresse die ich benutze liegt bei keinem Freehoster sondern bei den Serveranbietern 1blu und goneo...

Viele Grüße,
Rusty
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Uwe am 16. April 2013, 17:29
Dort steht!
Wir bitten um Ihr Verständniss dafür, das nur der Hessische Rundfunk
als Rechteinhaber berechtigt ist,das Werk öffentlich zugänglich zu macht.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: power-dodge am 16. April 2013, 18:44
Es gibt nicht nur YouTube...
Mal sehen was sich machen lässt.

Gruß
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Zasz am 16. April 2013, 19:10
Sun, das kann nur ein Richter anordnen und muss zeitnah geschehen. Dazu braucht man a) die von youtube gespeicherte IP-Adresse des "Hochladers" und mit dieser IP-Adresse muss man beim Telekommunikationsanbieter erfragen, wer sie in der in Frage kommenden Zeit hatte. Handelt es sich um eine statische IP-Adresse, ist die Zuordnung ein Tick leichter.

Ich glaube daher nicht, dass der HR diesen Aufwand treibt, sondern der "Hochlader" ist mit seinem echten Namen unterwegs.
Dann lade ich das video von meinem account aus hoch und warte ab. Dort steht nur mein emailkonto.

Dennoch ist es schwachsinn wenn die ÖRR solche berichte erst anbieten, kostenlos und öffentlich, und dann bei youtube die leute abmahnen wenn die genau das gleiche machen. Als ob es irgendjemanden interessiert wieviele den beitrag in deren mediathek anschaut.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: power-dodge am 16. April 2013, 19:42
Jo,  sichert das Video schon mal Bitte.
Wenn nicht geht das Video nach Taiwan, China, Russland etc.

Deutschland was ist das?
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Zasz am 16. April 2013, 19:57
Der beitrag ist noch in der mediathek verfügbar. Ich hoffe das ist der richtige:
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage-dokumentation/13402260_ausgeliefert-leiharbeiter-bei-amazon
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Bernd am 16. April 2013, 20:09
Konkurrenz will eben der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht haben

(ARD)
http://www.youtube.com/watch?v=FqIIO0Gv1ps

Ich habe übrigens noch die Originalversion.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: power-dodge am 16. April 2013, 21:17
Noch ja,  evtl.  Ist es schon morgen weg.

Gruß
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: observer am 16. April 2013, 21:22
Dennoch ist es schwachsinn wenn die ÖRR solche berichte erst anbieten, kostenlos und öffentlich, und dann bei youtube die leute abmahnen wenn die genau das gleiche machen. Als ob es irgendjemanden interessiert wieviele den beitrag in deren mediathek anschaut.

Zu kurz gedacht. Die ARD hat selbstverständlich ein großes Interesse, dass ihre Mediathek viele "Hits" bekommt.
Werden die Mediatheken vom ÖRR stark frequentiert, schafft man sich problemlos eine Legitimation für die Erweiterung der Onlinepräsenz + zusätzlichem Finanzierungsbedarf. Content streamen ist in Zeiten von HD sehr „breitbandhungrig” und alles andere als kostengünstig.

Und da ARD und ZDF nicht dumm sind, bedienen sie sich auch noch der Plattform youtube und stellen fleißig content zur Verfügung. Wirklich clever, die Server zahlt google und dennoch hat man anhand der Zugriffszahlen beider youtube Kanäle eine weitere Legitimation verstärkt ins www. zu investieren. Und der Erfolg gibt der ARD auch noch Recht (siehe Quelle: meedia.de (http://meedia.de/internet/amazon-doku-der-ard-wird-zum-web-hit/2013/02/19.html)).

Noch ein Hinweis. Dokumentationen werden üblicherweise bei den ÖRR nicht nach 7 Tagen depubliziert und sind somit länger im Netz verfügbar (bis zu einem Jahr).
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Sun am 16. April 2013, 21:33
Zu kurz gedacht. Die ARD hat selbstverständlich ein großes Interesse, dass ihre Mediathek viele "Hits" bekommt.
Werden die Mediatheken vom ÖRR stark frequentiert, schafft man sich problemlos eine Legitimation für die Erweiterung der Onlinepräsenz + zusätzlichem Finanzierungsbedarf.
Als ob die Ö.R. irgendeine Legitimation nötig hätten.

Nebenbei bemerkt. Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Fernsehsender Lizenzen ihre Produktionen verkaufen, um (mehr) Geld zu machen.
So kann es passieren, daß ich eine Sendung der Ö.R.Fernsehen auf YouTube hochlade und von einer privaten Medienfirma abgemahnt werde.
So ist es mir Ende letzten Jahres passiert. Es hat mich einige Telefonanrufe und eMailverkehr gekostet, um die Sanktion rückgängig zu machen.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: observer am 16. April 2013, 21:46
Denke
Zu kurz gedacht. Die ARD hat selbstverständlich ein großes Interesse, dass ihre Mediathek viele "Hits" bekommt.
Werden die Mediatheken vom ÖRR stark frequentiert, schafft man sich problemlos eine Legitimation für die Erweiterung der Onlinepräsenz + zusätzlichem Finanzierungsbedarf.
Als ob die Ö.R. irgendeine Legitimation nötig hätten.

Die ÖRR haben zwar in vielem einen "Freischein", den Rundfunkbeitrag können sie allerdings nicht einfach so nach eigenem „Gusto” erhöhen. Dafür bedarf es einiger guter Argumente und die Erhöhung des Online-Etat wird bei der nächsten Gebührendebatte ein solches Argument sein.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Rusty0607 am 16. April 2013, 21:48
Ich hab die erste Version in HD noch auf der Platte, falls Interesse bestehen sollte... ;)
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: power-dodge am 16. April 2013, 21:54
Hi,

das hört sich gut an,  löschen die Version nicht.
ßehalte die einfach nur.  Bei Interesse melden wir uns.
Oder falls der Upload sehr hoch bei dir ist,  kannst
irgendwo verschlüsselt hoch laden.
Und nur ausgewählten Kreis kannst du die Links verteilen.
Ich hätte Interesse diese Version zu besitzen.

Gruß
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Sun am 16. April 2013, 21:57
... , den Rundfunkbeitrag können sie allerdings nicht einfach so nach eigenem „Gusto” erhöhen. Dafür bedarf es einiger guter Argumente ...
Jetzt mal ganz ehrlich, sie entscheiden ausnahmslos alles selber, was es zu entscheiden gibt.
Gottschalk & Jauch so wie viele andere Mitarbeiter beziehen ein Gehalt weit abseits von jeglichem Menschenverstand.
Und Du willst mir wirklich erzählen, daß sie für irgendetwas einen Vorwand brauchen?

Danke, verarschen kann ich mich selber.
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: Bernd am 16. April 2013, 22:19
Noch ja,  evtl.  Ist es schon morgen weg.

Gruß

Es ist eine Aufnahme die ich auf meiner Festplatte habe. Es gibt den Anbieter "We transfer" mit dem man größe Dateien schicken kann. https://www.wetransfer.com/
Titel: Re: HR-Abmahnung – Wem gehören die mit dem Zwangsbeitrag finanzierten Beiträge?
Beitrag von: observer am 17. April 2013, 01:13
Und Du willst mir wirklich erzählen, daß sie für irgendetwas einen Vorwand brauchen?

Aber selbstverständlich brauchen Sie (Schein-) Vorwände um eine Gebührenerhöhung im Jahre 2016 zu legitimieren. Irgendwie muss man eine Erhöhung uns Bürgern „verkaufen”.
War in den Jahren 2004 und 2009 übrigens nicht anders.