P.S. Kann mir jemand den Link posten, wo die Verweigerer sich in die Liste eintragen? Ich glaube, diese tolle Seite mit insgesamt über 3.000 Mitgliedern habe ich irgendwo hier gesehen..
Vielen Dank im Voraus!
Was mich voll wütend macht, ist die gemein-schlaue Umgangsart der Machthabenden.Das ist genau der Punkt , der uns hier so viele Schwierigkeiten bereitet.
Jedoch echt Hammer, wie das gesetzlich umgedreht wird. Das hat mich wirklich beeindruckt,
Ich werde hier den gesamten Ablauf bis aufs kleinste Detail festhalten und über meine GEZichte berichten. Auch alle dazugehörigen "Schriftwerke" werde ich hier offen legen.
@watcherx,
wegen den Forenregeln hier möchte ich gar nicht streiten. Nur die Frage: will man damit dem Streitenden den Ärger sparen, indem hier seine Daten anonymisiert sind, oder wird mit einer freiwilligen Offenlegung eigenen Daten von Streitenden die Existenz diesen Forum gefährdet?
Das Problem ... VERWALTUNGSAKT mit seinen Rechtsfolgen. BEITRAGBSESCHEID (Verwaltungsakt) - sollte dieser rechtskräftig werden ( Widerspruch /Klage verpasst... ) ist dieser Zwangsvollstreckbar. Wer also nicht sagen will/kann "Ich habe nichts - egal..---- muss die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um der Bande den Hahn abzudrehen.
Auf den ersten Festsetzungsbescheid mit postalischem Einlieferungsdatum 13.11 (datiert jedoch mit 01.11 und zugesandt am 14.11) wird Person M. am 11.12.2014 per Einschreiben mit Unterschrift reagieren und hier kurz davor entsprechenden Screenshot posten.
...
Auf diesen zweiten Festsetzungsbescheid wird Person M. in ca. einem Monat genauso wie gegen den ersten per Einschreiben reagieren.
Wenn die beiden Bescheide schon zeitlich so günstig liegen, warum dann nicht gegen beide gleichzeitig Widerspruch einlegen?Doppeltes Porto sollte im Umgang mit der NeoGEZ das kleinste Problem darstellen... Ich könnte mir vorstellen, dass die echt traurig sind, wenn zwei oder mehr Widersprüche zusammengefasst werden - weil dann könnten die den Widerspruch ja nur noch einmal bearbeiten, statt jeden einzeln und ausführlich zu würdigen. >:D
Hat M zuviel Geld, dass er unnötig doppeltes Porto ausgibt?
Doppeltes Porto sollte im Umgang mit der NeoGEZ das kleinste Problem darstellen... Ich könnte mir vorstellen, dass die echt traurig sind, wenn zwei oder mehr Widersprüche zusammengefasst werden - weil dann könnten die den Widerspruch ja nur noch einmal bearbeiten, statt jeden einzeln und ausführlich zu würdigen. >:D
Der Beitragsservice versendet bei Zahlungsverweigerung einen Beitragsbescheid und daraufhin muss nun mal zwingend mit einem Widerspruch geantwortet werden. Wiederum einige Zeit später kommt ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen muss zwingend Klage erhoben werden. Vorausgesetzt man will nicht zahlen. .Hi Roggi., die Klage ist da noch nicht zwingend!
man kann vor der klage noch den Petitionsausschuss das landes in dem sich das abspielt, anrufen, und man kann eine beschwerde gegen die jeweilige landesregierung wegen des ergebnisses des petitionsausschusses schreiben.So steht es nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung, gehört habe ich auch noch nicht davon. Die Rechtsbehelfsbelehrung schreibt vor, bezahlen oder klagen. Hier im Forum wurde bisher nur der Klageweg beschrieben. Da du nun schon vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen kannst, wäre es äußerst hilfreich, wenn du den Weg dahin näher beschreibst. Was wird denn in der Klage beklagt? Der RBStV oder der Petitionsausschuss?
Jetzt schrieb ich die Klage an den LVGH NRW in Münster.
Den Rest habe ich schon genau beschrieben.
Die Nichtbebefassung mit meiner Klage und der direkte Verweis an das BuVerG in Karlsruhe mit dem Hinweis auf eine dort mögliche Verfassungsbeschwerde erstaunte mich doch sehr.
Wenn der VGH NRW dir mitteilt, dass du als einzelner Bürger dort keine Verfassungsbeschwerde einreichen kannst, sonden höchstens beim BVerfG, heißt das noch lange nicht, dass Karlsruhe eine Beschwerde von dir annehmen würde.
Dort kann man als Bürger erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs klagen. Wenn du den gar nicht beschritten hast, wird die Verfassungsklage als unzulässig verworfen.
Hat M zuviel Geld, dass er unnötig doppeltes Porto ausgibt?
Solange vor Gericht die Programminhalte nicht mit betrachtet werden, wird es schwer auf Basis dieser Inhalte vorzugehen, aber PersonX wünsch dennoch viel Erfolg dabei.
könnte genausogut 24h pro Tag auf allen Senden Piepstöne kommen und die Zahlpflicht bestünde in den Augen der VGe Richter trotzdemDas errinert mir ein wenig an die tolle Satire von Joseph Heller "Catch 22".
Vorschlag: Klage soo formulieren, dass das VG zu der Frage Stellung beziehen muss, ob es gewillt ist, auf die in der Klage angeführten Inhalte auch selbst inhaltlich einzugehen, soweit sie sich gegen den Inhalt des RBSV oder dessen Grundgesetzkonformität richten .
Will sagen: Man muss die VGe auf I n h a l t l i c h e Behandlung festzunageln versuchen.
Wenn die sich darauf nicht einlassen, muss man darauf bestehen, dass diese Weigerung in das Protokoll kommt, zusammen mit dem deutlichen Hinweis, dass das VG nicht gewillt ist, die gestellten inhaltlichen Fragen zu be-urteilen.