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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: despina07 am 29. März 2014, 10:04
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Hallo zusammen, Person B hat gestern Post bekommen. Nach über einem Jahr sind die beiden Widersprüche abgelehnt worden. Person B hat einen 5seitigen Brief dazu bekommen voll mit Gesetzestexten. Am Ende heißt es man kann innerhalb von einem Monat vor dem VG klagen. Meine Frage ist jetzt so: Was nutzen die ganzen Klagen wenn sie von dem zuständigen Richter sowieso abgelehnt werden? Ich habe nicht gehört, dass irgendjemand eine gewonnen hat. Für Person B wäre das VG in Karlsruhe zuständig. Hier waren ja schon Klagen. Was ich auch gerne mal wissen würde ist: Hier und in anderen Foren sind tausende von Menschen die sich dagegen wehren und behaupten sie würden nicht zahlen. Was man aber nicht hört: Was passiert diesen Menschen aufgrund von Nichtzahlen. Ich glaube kam das Alle nicht arbeiten und kein Konto haben und kein Geld. Bezahlt man nicht kommt der Gerichtsvollzieher oder das Konto wird gepfändet. Wie schützen sich diese Nichtzahler davor? Seit der Neuregelung ist ein Jahr vergangen u. wenn die Aussagen der Mitstreiter stimmen müßten doch tausende klagen. Hier muss dann doch auch ein Ergebnis vorlegen, oder? Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es doch schon lange nicht mehr. Ich würde auch klagen, aber ich kann doch jetzt schon wissen wie es ausgehen wird.
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Viele haben noch nicht einmal einen Bescheid bekommen. Das ist sicher Taktik um gerade die Flut von Klagen zu verhindern. Person B ist daher mutiger Vorreiter und sollte alle Begründungen (von A wie Arbeitslose müssen auch zahlen bis Z wie Zwang für alle) die sich irgendwo finden lassen in die Klage schreiben und auf Schützenhilfe vom Bayerischen Verfassungsgericht hoffen.
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Also, ich zahle seit Beginn der neuen Beitragsregelung nichts mehr. Mitte des letzen Jahres kamen 2 Beitragsbescheide (1. und 2. Quartal 2013), denen ich widersprochen habe. Vor knapp einem Monat kam dann der Widerspruchsbescheid.
Nun bereite ich die Klage vor. Unabhängig davon, wie sie ausgehen wird. Wir alle WISSEN, dass der ganze Beitragskram eine von Politik und Juristen ausgeklüngelte Farce ist, die vorne und hinten nicht stimmig ist. Ich, wie viele andere auch, handele nach meinem Gewissen, nicht nach den eventuellen Konsequenzen. Da der Rechtsweg besteht, Gerechtigkeit einzufordern, werde ich dieses zuerst einmal tun.
Ich habe noch keine Androhung der Vollstreckung irgend einer Art bekommen, geschweige denn einen Gerichtsvollzieher vor der Tür gehabt.
Ich versuche nicht, mich vorab vor Eventualitäten zu schützen, ich reagiere situationsangepasst, wenn etwas kommt.
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Hallo zusammen
Person a :-[ hat heute, Brief ist datiert vom 17.3.14 und der Umschlag ist datiert mit 27.03.14,
einen 4 seitigen Widerspruchsbescheid erhalten.
Welche Zeit hat Person a für die Klageschrift? Gerechnet vom 17.3.14 oder vom 27.3.14.
Person a hat keinen Rechtsanwalt.
Lesen kann Person a diese 4 Seiten jetzt noch nicht, muss ersteinmal an die frische Luft. :-\
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Hallo zusammen
Person a :-[ hat heute, Brief ist datiert vom 17.3.14 und der Umschlag ist datiert mit 27.03.14,
einen 4 seitigen Widerspruchsbescheid erhalten.
Welche Zeit hat Person a für die Klageschrift? Gerechnet vom 17.3.14 oder vom 27.3.14.
Person a hat keinen Rechtsanwalt.
Lesen kann Person a diese 4 Seiten jetzt noch nicht, muss ersteinmal an die frische Luft. :-\
Hallo karlsruhe,
geteiltes Leid ist halbes Leid.
Frische Luft war sicher eine gute Idee.
Nimm das Schreiben auf keinen Fall persönlich, person a.
Ich habe meinen Widerspruchsbescheid im August 2013 erhalten.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: innerhalb eines Monats nach Zustellung
Geniesse heute und morgen das schöne Wetter!
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Ich bin bis jetzt erst beim 4. Müllbrief (Androhung der Zwangsanmeldung).
Habe mich entschieden, diesen, mit 25 Cent frankierten Einwurfbrief zu ignorieren.
Jetzt erst mal warten, ob die mit Stadtkasse kommen, oder, wie bei anderen, mit einer privaten Inkassofirma.
Sollte es Ersteres sein, ist das ein Hinweis, dass die Zwangsgebühr eine Steuer ist, dann wäre das illegal, denn Steuern kann nur der Bund einführen.
Oder die entlarven sich, indem sie ein priv. Inkassounternehmen beauftragen. Dann sind sie eine private Firma und Verträge mit denen würden nur gelten, wenn ich zustimme.
So oder so - ich zahle nicht!
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Ich habe noch keine Androhung der Vollstreckung irgend einer Art bekommen, geschweige denn einen Gerichtsvollzieher vor der Tür gehabt.
Seppl, was wirst du machen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Endlich hat das alles mal einer angesprochen, danke dafür, despina07. Ich wundere mich auch, dass immer über Klagen und Illegalität berichtet wird, aber man hört nie, was die, die diesen Weg gehen, auch wirklich erleben. Nächste Frage, die sich mir stellt: Wenn doch alles angeblich so illegal und rechtswidrig ist, warum ist dann das ganze nicht längst außer Kraft gesetzt worden? Warum ist es dann nicht möglich dem ganzen einen Riegel vorzuschieben?? Scheint ja dann doch nicht so ganz rechtswidrig zu sein, zumindest nicht so, dass der Bürger was dagegen ausrichten könnte.
An die Macher der Seite:
Eure Zwangseingaben hier sind sehr nervig, ich habe mich bereits damit registriert und nun auch mit einem Passwort angemeldet. Jetzt soll ich noch mal 3 Fragen beantworten, um hier was posten zu können? :-\
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...warum ist dann das ganze nicht längst außer Kraft gesetzt worden? Warum ist es dann nicht möglich dem ganzen einen Riegel vorzuschieben?? Scheint ja dann doch nicht so ganz rechtswidrig zu sein, zumindest nicht so, dass der Bürger was dagegen ausrichten könnte.
Was richtig ist und was bei Justiz u. Rechtsprechung herauskommt, sind oft zweierlei paar Schuh.
Wenn dir morgen eine Rechnung für ein Zeitungsabo ins Haus flattert, würdest du das zurecht zurückweisen.
Drohen die Zeitungsmacher dir dann, klagst du wegen Nötigung.
Warum sollte das mit Rundfunk anders sein?
Das wäre anders, wenn die Rundfunkgebühr eine Steuer wäre - ist sie aber nach Auskunft der Rundfunkanstalten nicht!
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Hi, Butterblume!
Ich kann gerade nicht so richtig einschätzen, warum Du Dich hier angemeldet hast. Fühlst Du Dich auch direkt ungerecht betroffen vom neuen Gesetz oder möchtest Du nur abchecken, wie die Chancen sind, vor Gericht eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen?
Selbst mein Anwalt sagt, dass der RBStV ein geschickt ausgeklüngeltes Ding zwischen Politik und Justiz und schwer zu knacken ist. Einen einfachen Weg gibt es da nicht. Ungerecht ist der Vertrag allemal und in den Begründungen nicht schlüssig.
Positives Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe. Gerade wir Deutschen behandeln Gesetze oft wie religiöse, unveränderbare Gebote und vergessen dabei, dass sie auch nur von Menschen gemacht werden, die Fehler begehen.
"Was wäre, wenn..." versuche ich in meiner Vorgehensweise mit Absicht herauszuhalten. Ich bin jetzt erst dabei, zu klagen und werde Aussetzung der Vollziehung vor Gericht beantragen. Somit wird der Gerichtsvollziehergeschichte wohl erstmal ein Riegel vorgesetzt.
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Kann es sein, dass ich den größten Teil meiner Klage evtl. schon fertig habe, und zwar nur mit 2 dieser Textbausteine?
Dazu noch zuvor ein kurzer Exkurs aus der Verhandlung in Gera:
Aussage in etwa so: Man braucht sich so ein Ding (gemeint war Fernseher oder PC)
nur kaufen und hat dann sofort eine Empfangsmöglichkeit.
Habe ich da irgendeinen technischen Sachverhalt irgendwie nicht richtig verstanden.
Als ich vor Lichtjahren noch einen Fernseher hatte, mußte ich so etwas wie z.B. KabelBw
als Dienst bezahlen, bzw. anschließen lassen.
Und für meinen PC kaufe ich jeweils in Form einer Prepaid-Aufladung den Eingang ins Internet,
dessen Kapazität allerdings nicht auch noch fürs Fernsehschauen reicht, siehe dazu einen Beitrag von mir im Forum.
Textbaustein 1:
Die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht typischerweise in Wohnungen.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts haben 2012
96,4 % der Haushalte über ein Fernsehgerät
83,5 % über einen (fernsehtauglichen) PC und
90,3 % über ein Handy mit eingebautem UKW-Radio oder Internet verfügt.
1. Fernsehgerät habe ich nicht, wurde mir bei der Entsorgung auch nicht als Entsorgung bestätigt, bräuchte hier also eine eidesstattliche Erklärung, oder wie immer ich diese rechtlich nachweisen kann (unter Eid oder wie auch immer)
2. PC liegt über den tolerierten 10% (siehe dazu weiter unten)
3. und mein Uralt-Handy bringe ich gerne mit
Textbaustein 2:
Nur wenn mehr als 10% der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzsgebers abweichen würden, wäre der Gleichheitssatz verletzt.
All die anderen Punkte kann ich nicht anders erklären, als wie in Widersprüchen schon vorgebracht.
Brauche ich ja auch nicht, denn dazu werden wir ja am 15.5.14 ein ausführliches Urteil erfahren.
Wenn meine Klage vor dem 15.5.14 anberaumt werden würde, müßte ich halt dann noch für die Richter den Hinweis geben, sich doch schon mal vorab dort zu erkundigen, die Verhandlung wurde ja aufgezeichnet und unter Richter ist ja ein Austausch sicher möglich.
Auch kann ich nur die folgende email, die ich heute morgen um 10.20 Uhr von Ermano Geuer erhalten habe, als Schlußwort bringen. Hatte um einen Gruß für unseren Live-Ticker gebeten, denn ich um 9:15 Uhr
schließen lies, die email kam um 10.20 Uhr, werde sie aber so bald wie möglich noch einstellen.
Ausschnitt aus der email:
Mehr werde ich jetzt kaum dazu sagen und mehr habe ich auch keinem
Journalisten gesagt. Jetzt gilt es den 15.5 abzuwarten.
Freundliche Grüße
Ermano Geuer
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Wenn meine Klage vor dem 15.5.14 anberaumt werden würde, müßte ich halt dann noch für die Richter den Hinweis geben, sich doch schon mal vorab dort zu erkundigen, die Verhandlung wurde ja aufgezeichnet und unter Richter ist ja ein Austausch sicher möglich.
Das braucht alles seine Zeit:
zunächst der Zeitraum bis zum Einreichen der Klage: maximal 4 Wochen.
Dann hat der Beklagte also der SWR 4 Wochen Zeit, sich zu äußern.
Wenn Dir in der Zwischenzeit noch was einfällt, kannst Du noch einen Schriftsatz ans Gericht nachreichen.
Es ist auch sinnvoll, auf den zu erwartenden Schriftsatz des SWR wieder mit einer Replik zu antworten.
Wenn man noch keinen Verhandlungstermin wünscht, kann man das dem Gericht auch mitteilen.
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Hallo, ich habe vor einiger Zeit meine Aufforderung bekommen. Sogar das Jahr 2013 nachzuzahlen. Nach einem Widerspruch meinerseits haben Sie ihn abgelehnt mit der Begründung es würde keine Rechtsgrundlage bestehen. Sie haben dann sogar noch das Zahlungsziel verändert. Nun warte ich auf neue Post.
meine Frage an Euch. Was schreibt Ihr in so einen Widerspruch? Wie sieht bei euch so ein Klageschreiben aus?
Viele Grüße
Ich bin dabei.
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Tja, was soll man dazu sagen.
Gera war ein Reinfall.
München muss man noch sehen.
Habe gestern meinen Widerspruchsbescheid erhalten, und das noch vor dem 15.5.14, vor der Urteilsverkündung zur Popularklage von Ermano Geuer (siehe Live-Ticker aus München)
Ich werde wohl in meiner Klageschrift, die Richter bitten, sich mit diesen Inhalten der Popularklage auseinander zu setzen.
Meine Argumente in meinen Widersprüchen waren wohl nicht so toll, bin halt auch kein Jurist.
Aber ich denke, Ermano hat das schon am 25.3.14 sehr gut genug formuliert. Besser kann ich es auch nicht, weder im Widerspruch noch in meiner jetzt anzufertigenden Klageschrift. Ich werde auf die am 25.3.14 getätigten Aussagen des Juristen meines Vertrauens verweisen. Mehr bzw. besser kann ich das alles auch nicht dem Richter erklären.
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Meine Argumente in meinen Widersprüchen waren wohl nicht so toll, bin halt auch kein Jurist.
Es ist völlig egal, was du in deinen Widersprüchen geschrieben hast. Soetwas wie einen erfolgreichen Widerspruch gibt es bei der GEZ nicht. Ihr einziges Argument: Wir erheben die Gebühr *hust* den Beitrag weil wir ein Gesetz haben, welches und das erlaubt. Solange dieses Gesetz Gültigkeit hat, halten wir uns daran. Punkt.
Dies ist ein Totschlagargument, welches mit keinem Argument bezüglich des Widerspruches entwaffnet werden kann. Es sei denn du gehörst zu den Wenigen "Priviligierten" Deutschen, die keine GEZ zahlen müssen, da sie Bafög beziehen oder unter dem HarzIV Regelsatz liegen, was das einkommen betrifft.
Deine Klage hat hier eine ganz andere Bedeutung: Du zwingst mit deiner Klage eine "unabhängige" dritte(!) Partei, deine Widersprüche zu prüfen. Wenn diese dritte Partei (der Richter) feststellt, dass du recht hast, muss sich die GEZ daran halten (ausgenommen Revision).
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Wer noch
- keinen WiderspruchsBESCHEID erhalten hat und wem demzufolge noch
- keine Frist zur Einreichung der Klage auferlegt ist,
für denjenigen gilt meiner Auffassung nach momentan prinzipiell:
"Zeit schinden";)
Jegliches Forcieren einer Klage erscheint Person XYZ
bis zur Entscheidung der Popularklage von
Ermano Geuer (privat) und
Rossmann (betrieblich)
am Bayerischen Verfassungsgerichtshof
nicht sinnvoll.
Die Verhandlung o.g. Klage ist für den 25.03.2014 angesetzt.
Das eigentliche Urteil könnte noch Wochen bis Monate brauchen.
[Anm.: Urteilsverkündung 15.05.2014]
[...]
Sollte Ermano Geuer in Monaten unterliegen, ist ihm zuzutrauen, sich an die nächsten Instanzen und in Konsequenz wohl auch an den EuGH bzw. den EuGH für Menschenrechte zu wenden.
Solange höherinstanzliche Verfahren anhängig sind, kann man sich nach Auffasung von Person XYZ in seiner eigenen Klage auf diese höherinstanzlichen Verfahren berufen - und das ist auch sehr gut ohne Anwalt möglich ;)
[...]
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Wer jedoch einen
- WiderspruchsBESCHEID erhalten hat und wem demzufolge die
- Frist zur Einreichung der Klage auferlegt ist,
für denjenigen gilt meiner Auffassung nach momentan prinzipiell:
"So wenig wie möglich - nur soviel wie nötig." ;)
Anmerkung zu nachfolgenden Ausführungen:
...seit Einreichung der "unvollständigen" Klage September 2013 bis jetzt (Ende März 2014!) immer noch kein weiterer "Austausch" mit dem Verwaltungsgericht... ;)
...die haben aufgrund genereller Auslastung ohnehin oft genug selbst kein Interesse, weniger drängende Angelegenheiten zu forcieren :)
...Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen.
Man kann sich beim Widerspruch und sollte sich wohl auch insbesondere bei der Klage eine "ausführliche Begründung" bzw. "weiteren Sachvortrag" ausdrücklich vorbehalten und dies auch so im Widerspruch bzw. der Klageschrift formulieren.
Ich habe das zumindest bei der Klage so gehandhabt, nur einen repräsentativen Grund angegeben und mir "eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ausdrücklich vorbehalten".
Somit war die Frist gewahrt.
Für weitere Begründungen im Zuge des nunmehr seit September (2013!) anhängigen Verfahrens habe ich seither wie ersichtlich Wochen bzw. Monate Zeit, kann es also *selbst steuern*.
Ich befinde mich unter keinerlei Fristdruck mehr, kann aber jederzeit die Landesrundfunkanstalt unter Zugzwang stellen... so gefällt mir das ;)
Auch während des Klageverfahrens können meines Wissens nach weitere Begründungen nachgeliefert werden.
Man muss also meiner Meinung nach weder Widerspruch noch Klage mit "möglichst viel Inhalt füllen" - zumindest nicht im jetzigen Stadium.
Die Rechtsbehelfsbelehrung der Beitragsbescheide besagt bzgl. Widerspruch:
"[...] Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."
...und "sollen" heißt weder "müssen" noch "sind anzugeben" ;)
Es wurde auch schon mehrfach konstatiert, dass ein Widerspruch überhaupt nicht begründet werden muss.
Auch bei Untätigkeitsklage und darauf folgendem Zugzwang, fristgerecht Klage einreichen zu müssen, kann meines Erachtens nach genau nach diesem Schema verfahren werden, d.h. fristgerecht Klage einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt" einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".
Also:
Keine Panik auf der Titanic ;)
Ab jetzt bestimmen *WIR*!!!
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Für alle, die ihre Zahlungen eingestellt haben gilt meiner Auffassung nach momentan prinzipiell:
Wer die Formalien einhält und die richtigen Mittel ggf. mit dem nötigen Nachdruck einlegt, dem
droht derzeit keine Vollstreckung/ Pfändung o.ä. ;)
> bis 31.12.2012 durchaus williger ud loyaler ör-Hörfunk-Nutzer und -Zahler
> seit 01.01.2013 konsequenter ZahlungsVERWEIGERER
Auf den gegen den
- BeitragsBESCHEID (Juni 2013) gerichteten
- Widerspruch (Juli 2013) und den
gleichzeitigen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kam der
- abschlägige WiderspruchsBESCHEID (August 2013)
ohne Aussagen zu meinem Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"
Zwischenzeitlich ist meine Klage anhängig (Seit September 2013) - unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, wozu ich jetzt wohl Wochen bis Monate Zeit hätte :)
Da mein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" also mit keinem Wort im Widerspruchsbescheid erwähnt wurde, stehen auch bei mir theoretisch gut 100€ im Raum.
Und jetzt ist Anfang April 2014!
Mahnung? Vollstreckung? Fehlanzeige. ;)
Und entgegen den vorherigen Verlautbarungen seitens ARD-ZDF-GEZ nicht einmal weitere Bescheide.
3. und 4. Quartal fehlen!
Seither wieder nur "Bittschreiben".
Sollte zwischenzeitlich dennoch unvorhergesehenerweise Mahnung erfolgen bzw. "Vollstreckung angedroht" werden, werde ich nochmals darauf hinweisen, dass über meinen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" noch zu entscheiden sei.
Und im unwahrscheinlichsten Fall des Falles, dass ARD-ZDF-GEZ meinen, diese rechtlich höchst strittige Forderung doch schon mal "vollstrecken" zu wollen, bliebe mir wohl immer noch der "Antrag auf Eilrechtsschutz" bzw. der Antrag auf "Anordnung der AUssetzung der Vollziehung" beim Verwaltungsgericht.
Will sagen:
Ruhig Blut... ;)
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@Threadstarter
Derzeit klagt meine 82-jährige Mutter vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen diese "netten Herrschaften".
Der Grund: Weil sie es verdammt ungerecht findet, wie DIE da mit den Leuten umgehen! Ferner sieht sie es
persönlich auch nicht ein, warum sie jetzt für ein Radio die volle Fernsehgebühr bezahlen soll, obwohl sie de-
finitiv keine Lust auf das TV-Programm hat.
Jetzt ein paar Gründe für Dich:
1. Es werden wohl nur die Leute Geld zurückbekommen, die sich gewehrt haben, also nicht die Trittbrettfahrer
2. Es ist erst einmal ganz einfach die Klage einzureichen. Dies kann zuerst ohne ausführliche Begründung
geschehen, die man dann später nachreicht. Das Gericht gibt einem Bescheid, bis wann sie es haben möchten.
Aufgrund der sehr vielen Klagen (Man ist da definitiv nicht alleine) kann das schon mal dauern.
3. Jede Klage bringt Sand in das Getriebe der Gegener und kostet deren Zeit und Ressourcen. Es ist ein "BIG PICTURE",
dass man hier im Auge behalten muss. Und es wirkt bereits.
Ja, es kostet etwas Geld und etwas mehr Mühe, sich da einzuarbeiten. Aber der Gegner kocht auch nur mit Wasser.
Und was da an Widerspruchsbescheid gegen meine Mutter inhaltlich geboten war, ist schon etwas dürftig, selbst
wenn es vor Paragrahphen und akademischen Titeln der zitierten Personen nur so strotzt. Man darf sich nur nicht
in´s Bockshorn jagen lassen.
Herzlichen Gruß
Peli
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1. Es werden wohl nur die Leute Geld zurückbekommen, die sich gewehrt haben, also nicht die Trittbrettfahrer
2. Es ist erst einmal ganz einfach die Klage einzureichen. Dies kann zuerst ohne ausführliche Begründung
geschehen, die man dann später nachreicht. Das Gericht gibt einem Bescheid, bis wann sie es haben möchten.
Aufgrund der sehr vielen Klagen (Man ist da definitiv nicht alleine) kann das schon mal dauern.
3. Jede Klage bringt Sand in das Getriebe der Gegner und kostet deren Zeit und Ressourcen. Es ist ein "BIG PICTURE",
dass man hier im Auge behalten muss. Und es wirkt bereits.
Ja, es kostet etwas Geld und etwas mehr Mühe, sich da einzuarbeiten. Aber der Gegner kocht auch nur mit Wasser.
Und was da an Widerspruchsbescheid gegen meine Mutter inhaltlich geboten war, ist schon etwas dürftig, selbst
wenn es vor Paragrahphen und akademischen Titeln der zitierten Personen nur so strotzt. Man darf sich nur nicht
in´s Bockshorn jagen lassen.
So ist es.
Diesen Ausführungen kann ich nur voll und ganz zustimmen.
Die andere Seite ist die persönliche und psychologische Seite.
Und da steht jeder Einzelne erst mal ganz allein und vor Neuland.
Nachdem ich im letzten Sommer endlich nach Monaten den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten hatte,
war ich eine Weile auch noch am Zögern, ob ich tatsächlich die Klage einreichen soll.
Der Beitragsservice und die Rechtsabteilung der Rundfunkanstalt waren mir als Gegner schon etwas vertraut.
Aber ich hatte keine Ahnung noch Erfahrung mit dem ominösen Gegner "deutsche Justiz".
Darüber kann ich heute nur noch lachen.
Und gerade die Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht betrachte ich heute als sehr wertvoll
und möchte sie nicht mehr missen.
Dazu gehört auch das Erleben der Solidarität der Mitstreiter.
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Sehe ich auch so, Klagen nur wenn es wirklich nötig ist, weil der rechtskräftige Widerspruchsbescheid kam oder trotz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung selbige droht (dann aber Eilrechtsschutz beantragen), aus den bisherigen Berichten wissen wir, daß die Klage ruhend gestellt werden kann (Abwarten der höchstrichterlichen Entscheidung) oder die Rundfunkanstalt in Schriftsatz dem Gericht gegenüber mitteilt, daß auf die Vollstreckung vorläufig verzichtet wird (dann aber bitte auch dem Gegener die Kosten dafür aufbrummen!).
Glaube mir, ein Richter hat auch keine Lust, sich mit so einem Kram auseinanderzusetzen, wenn es bereits höhere Instanzen tun, warum sollte er sich unnötige Arbeit machen? Erst recht, wenn es sich anbietet, das ganze erstmal auf sich beruhen lassen zu können.
Im Zivilrecht versucht der Richter auch erstmal, einen Vergleich zu erwirken, dann muß er kein Urteil schreiben und ausführlich begründen, seinen Urteilsspruch von der nächsthöheren Instanz in Frage stellen lassen und er hat insgesamt auch weniger Arbeit damit, ein Vergleichsurteil zu formulieren (Dreizeiler!).
Genauso läuft es hier, wenn nicht jemand den Quälgeist spielt!
Insofern: Spielregeln einhalten!
Wenn wir Pech haben, dann kostet uns das die Gerichtsgebühr zusätzlich, in Anbetracht des Gesamtbetrages, der bisher aufgelaufen ist, eher "Peanuts".
Wenn wir Glück haben, haben wir nicht nur eine Menge Geld gespart, sondern die Politik dazu gezwungen, saubere Gesetze zu machen!
Es wird schon seinen Grund haben, daß bei Widersprüchen gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid nur jeder fünfte abschlägig beschieden wird und sich der Verein bei den anderen Widersprüchen totstellt und lieber fürs nächste Quartal einen neuen Bescheid ausstellt (in der Hoffnung, daß irdendwann einer mal wegen Versäumnis rechtskräftig wird...).
Die merken, daß sie sich auf ganz dünnem Eis bewegen oder der Widerstand ist schon so groß, daß es wehzutun droht.
Wenn das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis kommt, daß die Sache anders und neu geordnet gehört und noch eine schlaue Begründung findet, warum die Rundfunkanstalten die eingenommene Kohle erstmal behalten dürfen und es das nächste halbe Jahr so weitergehen darf (das halte ich für realistisch, weil es eine Weile braucht, bis sowas politisch umgesetzt wird), dann werden weiß ich wieviele Leute auf die Idee kommen, die Zahlung sofort einzustellen, davor haben die Angst, weil dann tatsächlich deren Existenz bedroht ist.
Zurzeit sind wir ein wenig lästig, mehr nicht.
Was mich stark verwundert und auch ein wenig besorgt ist die Tatsache, daß in den Printmedien das Thema keine Rolle spielt, hier hätte ich mehr erwartet.
Der Zeitung gelingt es zeitweilig, Aufstände anzuzetteln, warum eigentlich nicht hier?
Genauso die Wirtschaftsverbände, die ja schließlich ihre zahlenden Kunden vertreten sollen, stattdessen eine nicht sonderlich brauchbare Aussage der Handwerkskammer Posemuckel, oder hat jemand was anderes gelesen oder gehört?
Eigentlich müßte Roßmann monatlich eine Presseerklärung zu dem Thema schreiben, dutzende (befreundete) Unternehmen müßten ihren Senf dazugeben, passiert aber nicht, warum?
Ich kenne nur zwei Einstellungen zu dem Thema: Die einen ärgern sich darüber und zahlen und die anderen ärgern sich darüber und zahlen nicht...
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@ Zeitungsbezahler
Die Antwort, warum die übrigen Printmedien und die großen Unternehmen so verhältnismäßig wenig dazu
verlauten lassen, ist folgende:
Wir haben mittlerweile ein eng mit der Politik verflochtenes Staatsfernsehen, dass aufgrund seiner gesetzlich
zementierten Bestandsgarantie und gigantischen jährlichen Milliarden-Einnahmen durch die Rundfunk- und Fern-
sehgebühren über Jahrzehnte eine so stark monopolartige Machtstellung erlangt hat, dass es sowohl wirtschaftlich,
politisch als auch juristisch Existenzen von Einzelpersonen oder Unternehmen vernichten kann.
Es ist eine neben der Gewaltenteilung eine vierte, unsichtbare Macht im Staate entstanden. Und freiwillig werden
diese Leute ihre gut bezahlte, einflussreiche Machtposition niemals aufgeben, sondern mit allen legalen, halblegalen
und nicht mehr so legalen Mittel darum kämpfen.
Herzlichen Gruß
Peli
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Hallo Ihr Mutigen, da Draußen!
Wir haben Alles eine gewisse "Angst" gegen die GEZ vorzugehen!
Aber Wir tun das Richtige!
Wir drehen dieser korrupten Zwangssteuer den Geldhahn zu.
Auch wenn Wiedersprüche abgelehnt werden.
Wehr Euch weiter!
Wir müssen mehr und mehr werden damit der Druck auf die Drahtzieher
Größer und größer wird.
Dass ist leider hier in Deutschland seit Kriegsenden immer so gewesen, dass
Der Deutsche keine Fragen zu stellen hat und lieb zahlt.
Ich werde das auf jeden Fall hier mit Euch durchziehen, das ist sicher...
Euch einen lieben Gruss
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Hey Fungroove, ich habe keine Angst vor diesem mafiaähnlichem System, man braucht auch keinen Mut, um sich zu wehren. Hier ist alles durch unser Rechtssystem abgesichert, wer das Recht am besten verdreht, gewinnt nicht zwangsläufig. Wer sich keine öffentlichen Sender anglotzt, erkennt sehr leicht, was für eine Ungerechtigkeit uns Bürgern zugemutet werden soll, aus dem Blickwinkel des Rundfunkverweigerers ist es unzumutbar, aus Sicht des Glotzenden ist es Super, wenn andere seine Freizeitgestaltung mitfinanzieren. Da es hier um Gesetze geht, kann es passieren, dass in erster Instanz verloren wird, aber spätestens wenn in höherer Instanz Anwaltspflicht herrscht, ist man vor Gericht auf Augenhöhe mit denen, so dass die einen nicht so einfach neppen können.
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...........Ich habe nicht gehört, dass irgendjemand eine gewonnen hat. Für Person B wäre das VG in Karlsruhe zuständig. Hier waren ja schon Klagen. Was ich auch gerne mal wissen würde ist: Hier und in anderen Foren sind tausende von Menschen die sich dagegen wehren und behaupten sie würden nicht zahlen. Das frage ich mich momentan leider auch :-\ Was man aber nicht hört: Was passiert diesen Menschen aufgrund von Nichtzahlen. Der Vollstreckungsbeamte kommt und sperrt nach Aublauf einer Frist Dein Konto, ganz einfach. Ich glaube kam das Alle nicht arbeiten und kein Konto haben und kein Geld. Bezahlt man nicht kommt der Gerichtsvollzieher oder das Konto wird gepfändet. Wie schützen sich diese Nichtzahler davor? Seit der Neuregelung ist ein Jahr vergangen u. wenn die Aussagen der Mitstreiter stimmen müßten doch tausende klagen. Hier muss dann doch auch ein Ergebnis vorlegen, oder? Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es doch schon lange nicht mehr. Es zählt nur noch der Wille sich nicht alles gefallen zu lassen. Aber meiner Meinungnach sind dass einfach viel zu wenig Menschen in unserem Land.Ich würde auch klagen, aber ich kann doch jetzt schon wissen wie es ausgehen wird. Ich habe auch vor dem Klageweg vor dem VG abstand genommen. Ich hoffe auf den 15 Mai, vielleicht passiert da etwas entscheidendes. Aber ich denke daß da auch nicht viel bei rauskommt. Die ganze Angelegenheit wird ein bischen hingemauschelt und zurechtgerückt und das war´s dann. Sorry, aber ich persönlich glaube dass mittlerweile, werde den Beitragsservice aber weiterhin ärgern wo ich nur kann.
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Ich muss gestehen, ich bin langsam etwas enttäuscht von einigen Forenbenutzern hier. Zu Anfang waren alle(!) der Meinung, die Klage ist wichtig usw. und inzwischen häufen sich die Kommentare, dass "von der Klage Abstand genommen wird", oder "ich warte lieber ab, was der 15. Mai bringt.". Demokratie heisst nicht nur alle 4 Jahre das gleiche Kreuz bei den ewig gleichen Namen zu machen, sondern eher, und insbesondere seine Rechte in der Demokratie warzunehmen.
Ich könnte mir die 19€ im Monat GEZ Gebühr durchaus leisten, und ich bin auch kein Singlehaushalt, sondern habe eine kleine Familie. Ich habe einen festen Job, arbeite hart für mein Geld und möchte es nicht irgendwelchen "Bonzen" in den Rachen schmeissen. Deswegen habe ich geklagt. Es ist das Recht eines jeden Deutschen gegen (gefühlte) Ungerechtigkeit die Mittel zu nutzen, die einem in einer Demokratie zur Verfügung stehen.
Wenn ich mich hierfür an ein Protokoll halten muss (Bescheid - Widerspruch - Widerspruchsbescheid - Klage), dann sei es so. 105 € für das persönliche Gefühl etwas getan zu haben, was über ein Kreuzchen alle 4 Jahre hinausgeht ist kein zu hoher Preis, wenn ich dafür unter Umständen auf die Ungerechtigkeit des Beitragsservices aufmerksam machen kann.
Wichtig ist, dass man persönlich(!) davon überzeugt ist, das richtige zu tun. Eine Klage abschreiben ohne persönliche Betroffenheit ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde.
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Da muß man nicht enttäuscht sein; ich finde es menschlich, wenn der Eine oder Andere bei dem öffentlich-rechtlich aufgebauten Druck einknickt. Nicht jeder hat das Geld über oder eine Rechtschutzversicherung, um cool der Dinge zu harren, die da noch kommen mögen. Nicht zu vergessen die (hoffentlich) vielen, die (wie wir) noch gar keinen Beitragsbescheid bekommen haben, da sie ihre Daten nicht per Antwort verifiziert haben. Denen bleibt zur Zeit nicht viel Anderes übrig, als auf den 15. Mai oder eben auf den Beitragsbescheid zu warten. Damit wird der Beitragsservice auch kalkulieren; die möchten ganz sicher keine Klageflut auslösen und hoffen, dass sie die Sache von selbst wieder legt. Also munter weiter dran bleiben getreu dem Motto:
Widerstand leisten - Einfach. Für Alle !
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Wenn ich mich hierfür an ein Protokoll halten muss (Bescheid - Widerspruch - Widerspruchsbescheid - Klage), dann sei es so. 105 € für das persönliche Gefühl etwas getan zu haben
Das persönliche Gefühl etwas getan zu haben gegen dieses absurde System , ist genau das worum es vielen hier und auch mir geht. Vielen geht es um die mangelnde persönliche Finanzierung um dieses gewisse nicht notwendige Etwas , vielen geht es ganz einfach nur ums Prinzip der Verdummung per Lastschrift. Den meisten hier geht es wohl eher um beides.
Apropos 15.05. Viele klammern sich zurecht an diesen Strohhalm , um ein zusätzliches eventuell schlagkräftiges Argument mit in die Klage einbauen zu können.
Es macht nicht allzu viel Sinn , 105 Euro Eintrittsgeld für die Klage zu investieren , nur um die finanzielle Bedürftigkeit der ersten Instanz zu befriedigen. Da lohnt es sich schon eher , auf Zeit zu spielen und die jetzt hoffentlich so langsam ins Rollen kommende Gegenwelle mit ausnutzen zu können. Freiburg lässt grüßen.
Ich mit meiner Wenigkeit reize zudem das Manko des Zustellungsnachweises erst mal bis auf äußerste aus.
Mich interessiert , was denn tatsächlich dann passiert , wenn ich deren dämlichen Widerspruchsbescheid leugne ihn erhalten zu haben.
Muss ich mich denn an denen ihr aufgezwungenes Protokoll gebunden fühlen ? Wohl kaum , was ich gern austesten möchte.
@Sebastian , deine "Muster"Klagen hier sind einsame Spitze und können jederzeit nach Erfordernis individuell angepasst werden.
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Person B hat mal zwei Zurückweisungsbriefe von denen unten angehängt. Ist sicher für viele interessant. Es handelt sich jeweils nur um die letzte Seite des Briefes. Der eine Brief ist von Person B und den anderen hat er zufällig im Internet gefunden. Bitte achtet auf die Unterschriften. Sind wirklich sehr kreativ die Leute dort. (man achte auf den Namen "Tucholke")
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Ich mit meiner Wenigkeit reize zudem das Manko des Zustellungsnachweises erst mal bis auf äußerste aus.
das habe ich auch vor!
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Hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8942.msg62590.html#msg62590) findet Ihr die ausführliche Antwort des SWR auf die Klage von Person X. Das verfahren ruht, da ein ähnliches gerade wohl schon läuft.
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Person A's Mutter (über 90), hat bereits gewonnen.
Erst wollte der Beitragsservice noch Geld,
hat aber nach einem Brief von A schnell aufgegeben.
Den Schriftverkehr hat A online.
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Person A's Mutter (über 90), hat bereits gewonnen.
Erst wollte der Beitragsservice noch Geld,
hat aber nach einem Brief von A schnell aufgegeben.
Den Schriftverkehr hat A online.
Hallo,
vielleicht ist es "A" möglich den Schriftverkehr an >>> bs_unterschrift ätt web punkt de <<< zu senden ?
Vielen Dank und Gruß
Kurt