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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: PersonX am 02. Februar 2014, 19:38

Titel: Wiederspruch Gründe und Behandlung
Beitrag von: PersonX am 02. Februar 2014, 19:38
Frage dazu, muss sich der Verein an sich mit jedem Grund des Wiederspruchs, egal, wie sinnvoll der Grund ist auseinander setzen?

Falls das der Fall ist, darf und sollte man eine Ablehnung zur Überarbeitung vor dem Einreichen der Klage zurück senden und Nachbesserung verlangen, wenn nicht auf jeden Grund reagiert wurde? Gibt es dazu irgend etwas greifbares, oder vergleichares? Oder hat irgendwer bereits Erfahrung damit gemacht oder es versucht, muss ja nicht zwangsweise beim Beitragsverein gewesen sein?
Titel: Re: Wiederspruch Gründe und Behandlung
Beitrag von: unGEZahlt am 02. Februar 2014, 22:26
Frage dazu, muss sich der Verein an sich mit jedem Grund des Wiederspruchs, egal, wie sinnvoll der Grund ist auseinander setzen?

Falls das der Fall ist, darf und sollte man eine Ablehnung zur Überarbeitung vor dem Einreichen der Klage zurück senden und Nachbesserung verlangen, wenn nicht auf jeden Grund reagiert wurde?

Ein Widerspruchsbescheid, der nicht auf sämtliche Gründe eingeht bzw. in dem nicht komplett alle Widerspruchsgründe versucht worden sind, zu widerlegen, müsste doch dann schon formal ungültig sein (?)

Das ist, finde ich, eine interessante Frage, PersonX.
Wenn die Anstalten solche ungültigen Widerspruchsbescheide raussenden, kann damit dann aber auch nicht mehr geklagt werden (?) (So wie bspw. mit einem abgelaufenen Ausweis keine Identitätsnachweis mehr vollbracht werden kann)

Bin auf Meinungen, Hinweise, Ideen gespannt.

Markus
Titel: Re: Wiederspruch Gründe und Behandlung
Beitrag von: Roggi am 02. Februar 2014, 22:39
Ich bin der Meinung, dass auf einen Widerspruchsbescheid, der nicht jedes Argument widerlegt oder berücksichtigt, erst recht Klage erhoben werden kann, ganau mit dem Argument, dass die Widerspruchsgründe nicht widerlegt wurden. Letztendlich hat ein Richter zu entscheiden, ob die Gründe bestand haben, auch wenn der Beitragsservice nicht darauf eingeht. Es ist ein positives Zeichen, wenn der Widerspruch nicht vom Beitragsservice entkräftet werden kann, aber noch kein Klagegrund allein. Also nicht auf die Idee kommen und schreiben:
"Weil der Beitragsservice meine Widerspruchsgründe nicht entkräftet hat, ist der Widerspruchsbescheid aufzuheben."
Man kann alle Widerspruchsgründe in einer Klage verwenden, auch wenn der Beitragsservice anderer Meinung ist. Ein Richter muss sich mit jedem einzelnen Argument auseinandersetzen und wird UNABHÄNGIG und NEUTRAL ein GERECHTES Urteil finden. Hoffentlich...
Titel: Re: Wiederspruch Gründe und Behandlung
Beitrag von: PersonX am 02. Februar 2014, 23:09
Zitat, "Weil der Beitragsservice meine Widerspruchsgründe nicht entkräftet hat, ist der Widerspruchsbescheid aufzuheben."

Darauf, wollte ich an sich nicht hinaus.
Das geklagt werden kann, bleibt ja unbesehen von den möglicherweise ungenügenden Anworten des Service offen.

Die Frage war ehr in die Richtung gestellt, ob der Service es sich so einfach machen darf, die Widerspruchsbescheide einfach ohne zum Beispiel ausreichende Begründung zu senden.
Oder sich nur auf Teile der Einwände einzulassen.
Der Service provoziert ja in diesem Fall mit unzureichenden Begründungen sinnlose Klagen, welche, wenn zu Gunsten des Service entschieden wird, dann Mehrkosten verursachen, welche, wenn zuvor ausreichend auf alle Gründe reagiert wurde vielleicht nicht erst eingereicht werden würden.

Wie gesagt, es ist eine reine theoretische Frage, sind hier doch viele sehr klagebereit.

Der Service eröffnet mit unzureichenden Antworten ja unbesehen die weitere Klagemöglichkeit.

Vielleicht ist meine Frage damit jetzt auch hinfällig. Damit nicht sinnlos geklagt wird, sollten aus meiner Sicht fast alle Einwände hinreichend beantwortet werden, also nicht einfach mit, bla bla beantwortet werden.

Die Frage ist, ist das irgendwo vorgesehen. Wahrscheinlich nicht ;-)
Titel: Re: Wiederspruch Gründe und Behandlung
Beitrag von: Roggi am 02. Februar 2014, 23:28
Der Beitragsservice handelt einfach mal nach dem Motto: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Was Geld bringt, wird gemacht." In der Vergangenheit sind Widerspruchsbescheide und Gerichtsurteile noch nie vernünftig begründet worden, es ist auf jeden Fall normal, was die machen.