Zitat, "Weil der Beitragsservice meine Widerspruchsgründe nicht entkräftet hat, ist der Widerspruchsbescheid aufzuheben."
Darauf, wollte ich an sich nicht hinaus.
Das geklagt werden kann, bleibt ja unbesehen von den möglicherweise ungenügenden Anworten des Service offen.
Die Frage war ehr in die Richtung gestellt, ob der Service es sich so einfach machen darf, die Widerspruchsbescheide einfach ohne zum Beispiel ausreichende Begründung zu senden.
Oder sich nur auf Teile der Einwände einzulassen.
Der Service provoziert ja in diesem Fall mit unzureichenden Begründungen sinnlose Klagen, welche, wenn zu Gunsten des Service entschieden wird, dann Mehrkosten verursachen, welche, wenn zuvor ausreichend auf alle Gründe reagiert wurde vielleicht nicht erst eingereicht werden würden.
Wie gesagt, es ist eine reine theoretische Frage, sind hier doch viele sehr klagebereit.
Der Service eröffnet mit unzureichenden Antworten ja unbesehen die weitere Klagemöglichkeit.
Vielleicht ist meine Frage damit jetzt auch hinfällig. Damit nicht sinnlos geklagt wird, sollten aus meiner Sicht fast alle Einwände hinreichend beantwortet werden, also nicht einfach mit, bla bla beantwortet werden.
Die Frage ist, ist das irgendwo vorgesehen. Wahrscheinlich nicht ;-)