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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Uwe am 15. Dezember 2013, 23:01
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Siehe auch Kalender!
Datum: 14.01.2014
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Sitzungssaal: 006 Aktenzeichen:
3 K 1558/12 Ge
_____ H_____
Mitteldeutsche Rundfunk, v.d.d. Intendantin
wegen: Rundfunk- und Fernsehrecht
Datum: 14.01.2014
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Sitzungssaal: 006 Aktenzeichen:
3 K 58/12 Ge
_____ _____ P_____
Mitteldeutsche Rundfunk, v.d.d. Intendantin
wegen: Rundfunk- und Fernsehrecht
Datum: 14.01.2014
Uhrzeit: 12:00 Uhr
Sitzungssaal: 006 Aktenzeichen:
3 K 745/12 Ge
_____ T_____
Mitteldeutsche Rundfunk, v.d.d. Intendantin
wegen: Rundfunk- und Fernsehrecht
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Am kommenden Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Gera:
"Rundfunk- und Fernsehrecht" oder doch nur
Hundesteuer für die Haltung von Katzen, alias
Wohnungssteuer für ö.-r. Rundfunk-Schmarrn?
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da steht überall 12 dahinter
3 K 1558/12 Ge
3 K 58/12 Ge
3 K 745/12 Ge
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/12 -> ö.-r. Rundfunk-Gebühren-Schmarrn? 8)
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Der Termin morgen wird hoffentlich nicht wegen Richterroulette ausfallen. ;-)
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Hat irgend jemand Info's zu den Verhandlungen heute?
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Keine Neuigkeiten ? War keiner da ? :(
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Würde mich auch brennend interessieren was da von statten ging!
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dito
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Eben an postvgge@thfj.thueringen.de gesendet (Anm. bei der ersten E-Mail habe ich 2013 mit 2014 verwechselt :( , deshalb hier die zweite E-Mail - sobald Antwort kommt, melde ich das:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich darum, meine korrigierte Anfrage
nochmals an den Pressesprecher vom VG Gera
weiterzuleiten.
Vieln Dank im Voraus
Markus
Verwaltungssgericht
Abt. Pressestelle
Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera
Anfrage Verhandlungstermine am 14/01/2014
Bitte um Weiterleitung zu Ihrer Pressestelle
Sehr geehrter Herr Amelung,
am 14/01/2014 waren laut www.vgge.thueringen.de im VG, Sitzungssaal 006,
von 10 bis 12 Uhr, vier Verhandlungstermine
wegen Rundfunk- und Fernsehrecht angesetzt.
Hiermit bitte ich Auskunft ob die Verhandlungstermine stattfanden:
AZ:
3 K 1558/12 Ge
3 K 1043/12 Ge
3 K 58/12 Ge
3 K 745/12 Ge
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Der Pressesprecher vom VG hat heute auf die E-Mail-Anfrage geantwortet.
Sehr geehrter Herr ,
die Termine haben nach Auskunft der Vorsitzenden
Richterin der 3. Kammer stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Amelung
Aber wo bekommen wir die Urteile her???
Markus
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Vielleicht hier aber glaube das dauert noch was. >:D
http://www.vgge.thueringen.de
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Der Pressesprecher vom VG hat heute auf die E-Mail-Anfrage geantwortet.
Sehr geehrter Herr ,
die Termine haben nach Auskunft der Vorsitzenden
Richterin der 3. Kammer stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Amelung
Aber wo bekommen wir die Urteile her???
Markus
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Das Frischeste ist vom 12.12.2013.
Kann also noch ein wenig dauern. Es ist auch möglich, dass Entscheidungen (Urteile oder Beschlüsse) erst schriftlich den Kontrahenten zugehen bevor die Öffentlichkeit davon erfährt.
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Vielleicht hier aber glaube das dauert noch was. >:D
http://www.vgge.thueringen.de
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die Termine haben nach Auskunft der Vorsitzenden
Richterin der 3. Kammer stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Amelung
Aber wo bekommen wir die Urteile her???
Markus
[/quote]
Das Geraer "Urteil" für 3 K 554/13 Ge ist ja schon bekannt.
Nur mal der Vollständigkeit halber, weil es jetzt auch auf der VG-Seite steht:
3 K 554/13 Ge Rundfunk- und Fernsehrecht
18.03.2014
Leitsätze:
Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich mit Art 3 GG vereinbar
Quelle:
http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&vggera&entscheidungen
Der oder die Richter/in rechnet anscheinend damit,
aufgrund solcher "Urteile", irgendwann einmal befördert zu werden.
Anders kann ich mir diese Rechtsbeugung nicht erklären...
Markus
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Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten.
(Georg Büchner, Hessischer Landbote 1834)
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...
http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&vggera&entscheidungen (http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&vggera&entscheidungen)
...
Ich habe mal einen anklickbaren Link (http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/EBC97FBECA8D7340C1257CC80029DF58/$File/13-3K-00554-U-A.pdf?OpenElement) (pdf) direkt zum schriftlichen Urteil gebastelt.
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Noch´n Link - hoffe, der funktioniert:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm
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Noch´n Link - hoffe, der funktioniert:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm
Ja, funktioniert.
Leser-Kommentare stehen bei http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm
auch schon da.
Den von Toni finde ich interessant:
Zitat des Urteiles des Verwaltungsgericht aus Gera:
"da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt ist."
Das Gericht stellt damit eindeutig fest,
dass der Rundfunkbeitrag eine Abgabe i.S. der Abgabenordnung (Steuergesetz des Bundes) ist.
Ergo - ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer,
und damit keine Beitragserhebung.
Als Steuererhebungsform ist der Rundfunkbeitag verfassungswidrig.
Demnach widerspricht sich dieses "Gericht" sogar selbst.
Dieses "Urteil" 3 K 554/13 Ge ist nicht des Papiers würdig, auf dem es gedruckt.
Der Kläger sollte sich genau überlegen, ob er wirklich an solche inkompetenten "Rechtsexperten" Gerichtsgebühren zahlen will.
Markus
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Kleine Randnotiz,
was mir am meisten dabei noch sauer aufstößt sind die Säumniszuschläge, sie seien "rechtsfehlerfrei" festgesetzt worden.
Wie kann kein Rechtsverhältnis Säumniszuschläge rechtfertigen?
Erst mit dem öffentl.rechtl. Verwaltungsakt (Beitragsbescheid!) wird doch das Rechtsverhältnis begründet.
Und wie können dann bereits aber Säumniszuschläge in dem begründenden Verwaltungsakt enthalten sein?
Ich verstehe die Welt nicht mehr wenn ein Gericht dieses Vorgehensweise auch noch für rechtens erklärt.
Aber das nur am Rande....
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In Osnabrück und wahrscheinlich auch in den anderen bisherigen Prozessen sind die Argumente stets die gleichen gewesen. Entweder haben die Richter wirklich kein Hintergrundwissen, sich sehr schlecht vorbereitet oder sie können/dürfen nicht anders entscheiden. Wie groß ist wohl der Druck im Vorfeld für diese Richter gewesen? Von welcher Stelle werden die eigentlich kontrolliert? Gibt es eigentlich eine höhere Institution des 'Volkes' (es heißt doch im Namen des Volkes), die auf solche Entscheidungen einwirken kann?
6 oder 7 fachlich rennomierte Gutachten...die kommen in der Argumentation der Richter nicht vor. Warum nicht?
Um so gespannter dürfen wir dem 15. Mai entgegen sehen.
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Kleine Randnotiz,
was mir am meisten dabei noch sauer aufstößt sind die Säumniszuschläge, sie seien "rechtsfehlerfrei" festgesetzt worden.
Wie kann kein Rechtsverhältnis Säumniszuschläge rechtfertigen?
Erst mit dem öffentl.rechtl. Verwaltungsakt (Beitragsbescheid!) wird doch das Rechtsverhältnis begründet.
Und wie können dann bereits aber Säumniszuschläge in dem begründenden Verwaltungsakt enthalten sein?
Ich verstehe die Welt nicht mehr wenn ein Gericht dieses Vorgehensweise auch noch für rechtens erklärt.
Aber das nur am Rande....
Die Säumniszuschläge zusammen mit dem Beitragsbescheid festzusetzen, dessen Erlass jedoch erst durch ein Ignorieren der Zahlungserinnerung und der dann folgenden Zahlungsaufforderung quasi durch den Abgabenschuldner erzwungen werden muss läßt tief blicken und eine nicht gerade positive Einschätzung des Charakters der ÖR Sendeanstalten zu.
Wir haben diese gleich mit der Begründung ausbuchen lassen, dass uns durchaus der Charakter eines Verwaltungsaktes, mit dem eine öffentliche Geldforderung beansprucht wird, bekannt ist und dass ein solcher Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Und wir daher durchaus bereit gewesen wären, sofort zu zahlen, wenn nicht erst diese Wischiwaschischreiben verschickt worden wären.
Es wird uns allen hier vermutlich ein ewiges Rätsel und das ewig sahnige Geheimnis der ÖRR bleiben, warum die nicht gleich das erste Schreiben standardmäßig als Bescheid mit zugehöriger Rechtsbehlfsbelehrung versenden sondern erst noch Abgaben verplempern, indem sie diese sinnlosen Briefe verschicken. Die merken auch gar nicht, dass sie sich in die Gefahr begeben, dass sie nicht den notwendigen Ernst an der Durchsetzung ihrer Forderungen erkennen lassen.
Wenn ich mir vorstelle, dass andere öffentliche Stellen ähnlich handeln würden, können wir den gesamten bundesrepublikanischen Laden gleich dicht machen.
Anstatt Bescheid zu verschicken erklären sie einem, dass das nicht nötig sei, da man ja Höhe und Fälligkeitstermin der Ababe aus dem Gesetz entnehmen kann.
Das kann ich auch bei den Grundbesitzabgaben und bei der KFZ-Steuer.
Also, lieber Bürgermeiste, liebes Finanzamt - spart Euch den Bescheidkrempel. Die Bollwerke der Demokratie machen das auch so.
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Den Säumniszuschlag weise ich hiermit zurück. Es wurde keine Gesamtschuld durch Beitragsbescheid
festgesetzt. Damit ist keine Säumnis eingetreten und demzufolge kann kein Säumniszuschlag entstehen.
Säumniszuschläge sind in nachprüfbarer Weise über den Grund und die Höhe darzulegen.
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THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT
4. Senat -4 EO 536/07/ Verwaltungsgericht Weimar 6. Kammer -6 E 569/07 We
„Der Senat vertritt die Auffassung, dass selbständig festgesetzte Säumniszuschläge
nicht unter die öffentlichen Abgaben und Kosten i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
VwGO fallen, so dass schon allein dem Widerspruch und einer Klage gegen einen
solchen Bescheid aufschiebende Wirkung beizumessen ist
!
---------- ABER AUCH Gegenteilig..Hessischer VGH · Beschluss vom 1. Februar 2012 · Az. 5 B 77/12 http://openjur.de/u/308246.html