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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Matthew am 06. Dezember 2013, 22:47

Titel: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Matthew am 06. Dezember 2013, 22:47
Hallo,

folgender Fall:

Erster GebührenBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung am 5.4.13

danach diverse Mahnungen, die letzte am 4.10.13 über insgesamt 233,76 €, mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen

Person A hat dann Mail an den Beitragsservice geschickt, dass Zahlungen nur unter Vorbehalt getätigt werden wollen.

Antwort des Beitragsservice am 22.10., dass dies "bei öffentlichen Abgaben nicht möglich ist" etc. , Text dürfte ja bekannt sein...

Vollstreckungsankündigung ("Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen") der zuständigen Vollstreckungsbehörde der Gemeinde des Schuldners



Nun stellen sich in diesem Fall folgende Fragen:

Ist das ein typischer Verlauf?
Person A hört immer wieder von Fällen, wo es gar keine Bescheide gibt, sondern nur Zahlungsaufforderungen (o.ä.)  Was ist der Unterschied?

Da der Betrag wohl wahrscheinlich oder vermutlich zu zahlen sein wird, wie kann man sich in einem solchen Fall zumindest für die Zukunft verhalten?
Wenn also dieser Fall bezahlt ist, könnte man bei der nächsten Zahlungsaufforderung bzw. Bescheid "Rechtsmittel" einlegen?
Und was bringt das?

Ist es normal, dass die Wohnort-Gemeinde die Vollstreckung im Auftrag des Gebührenservices ausführt?

Also Person A findet, dass alles um den BS extrem unübersichtlich und verwirrend ist!

Besten Dank für evtl. Beiträge!

Freundliche Grüße,

Matthias




Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: xrw am 06. Dezember 2013, 23:38
Ist es normal, dass die Wohnort-Gemeinde die Vollstreckung im Auftrag des Gebührenservices ausführt?

In manchen (eventuell den meisten) Bundesländern ja, in anderen nicht.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Wolfman am 06. Dezember 2013, 23:42
"öffentlich-rechtliche Geldforderungen" was soll das sein? Steht in keinem Gesetzbuch!
Das saugen die Gauner sich aus den Fingern!
Einfach stur bleiben und nicht zahlen! Kein System wie das Zwangsgebühren-TV kann bestehen, wenn auch nur ein Viertel der potentiellen Opfer sich weigern, Opfer zu sein!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: xrw am 07. Dezember 2013, 00:08
"öffentlich-rechtliche Geldforderungen" was soll das sein?

Geldforderungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (für die der Verwaltungsrechtsweg und nicht Zivilrecht gilt).
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Wolfman am 09. Dezember 2013, 02:53
Geldforderungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (für die der Verwaltungsrechtsweg und nicht Zivilrecht gilt).

Die Rundfunkanstalten haben keine "hoheitliche Gewalt" - viele von uns hatten ja in den vergangenen Jahren Schergenbesuch.
Wer Bescheid wußte, hat sich mit diesen Typen allerlei Späßchen erlaubt, weil wir ja wußten, das diese verkrachten Existenten nicht mehr wert waren als Zeitungs-drücker, die an die Tür kommen...

Das einzige was diese Lumpen haben, ist ein sog. "Rundfunkstaatsvertrag" der aber nur einseitig unterschrieben ist, von Politikern.

Dagegen steht das Grungesetzlich verbriefte Recht auf Handlungsfreiheit.
Die Abzocker haben absolut kein Recht, sie gaukeln es nur vor!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Redfox am 09. Dezember 2013, 05:23
Ob es uns gefällt oder nicht: Die Rundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_öffentlichen_Rechts) und können hoheitlich handeln und per Verwaltungsakt ihre Abgaben auf Grund gesetzlicher Regelung eintreiben. Schuld sind die Politik-Darsteller (Ministerpräsidenten) von SPD und CDSU.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Matthew am 09. Dezember 2013, 16:46
Ob es uns gefällt oder nicht: Die Rundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_öffentlichen_Rechts) und können hoheitlich handeln und per Verwaltungsakt ihre Abgaben auf Grund gesetzlicher Regelung eintreiben. Schuld sind die Politik-Darsteller (Ministerpräsidenten) von SPD und CDSU.

Das erscheint mir leider auch so, zumindest solange sich nichts grundlegendes ändert.
Im geschilderten Fall steht in einer Woche der "Vollstreckungsbeamte" (der Gemeinde, in der der Betroffene wohnt) vor der Tür und will rund 200 € haben, ansonsten wird gepfändet.
Ich habe/hatte irgendwo gelesen/gehört, dass die Behörden in diesen Fällen, also offene Gebührenforderungen des Beitragsservice, nicht ihre Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsbeamte rausschicken.
Kann das jemand hier bestätigen?

Geldforderungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (für die der Verwaltungsrechtsweg und nicht Zivilrecht gilt).

Die Rundfunkanstalten haben keine "hoheitliche Gewalt" - viele von uns hatten ja in den vergangenen Jahren Schergenbesuch.
Wer Bescheid wußte, hat sich mit diesen Typen allerlei Späßchen erlaubt, weil wir ja wußten, das diese verkrachten Existenten nicht mehr wert waren als Zeitungs-drücker, die an die Tür kommen...

Das einzige was diese Lumpen haben, ist ein sog. "Rundfunkstaatsvertrag" der aber nur einseitig unterschrieben ist, von Politikern.

Dagegen steht das Grungesetzlich verbriefte Recht auf Handlungsfreiheit.
Die Abzocker haben absolut kein Recht, sie gaukeln es nur vor!

Möchte ich ja auch gerne so sehen, aber das nützt ja nichts, wenn die letztlich am längeren Heben sitzen und dem armen Nutzer oder auch Nicht-Nutzer des ÖRR die Bude nach Vollstreckbarem absuchen.

Danke für Eure Beiträge!!

Gruß,
Matthias

Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Redfox am 09. Dezember 2013, 18:07
Zum vollstrecken kommen nicht die GEZ-Kopfgeldjäger, sondern Vollstreckungsbeamte der Kommune, Zoll oder Finanzamt. Siehe z.B. Köln: http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/steuern-gebuehren/vollstreckungsamtshilfe/

Die Vollstreckungsschergen werden für solche Nutzlos-Zwangsvereine wie GEZ und IHK tätig.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Matthew am 10. Dezember 2013, 20:32
Hallo zusammen,

die betroffene Person in diesem Fall wird nun die mittlerweile ca. 250 € bezahlen, weil`s ansonsten Besuch vom Vollstrecker gibt, ist ja auch nicht lustig.

Hörte heute von jemandem, der angeblich schon vor Monaten die Ankündigung einer Vollstreckung bekam, aber es wäre bisher nichts passiert.
Gibt`s ähnliche Erfahrungen?

Wie verfährt die betroffene Person nun am besten bei den künftigen Bescheiden, Zahlungsaufforderungen oder wie auch immer diese unerwünschte Post heißt?

Es ist schon ziemlich unverständlich:
Jeder weiß mittlerweile, dass der Rundfunkbeitrag möglicherweise, oder bestimmt, nicht rechtens ist, aber so richtig tun kann man nichts dagegen, oder lese ich das hier falsch?
Zumindest nicht, wenn man ein anderes Hobby hat....;-)...und/oder nicht das passende Geld für den Anwalt oder so ähnlich.

Freundliche Grüsse,
Matthias
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 11. Dezember 2013, 23:49

Wie verfährt die betroffene Person nun am besten bei den künftigen Bescheiden, Zahlungsaufforderungen oder wie auch immer diese unerwünschte Post heißt?
Widerspruch und Klage! Das ist zu minderst der reguläre Weg!
Zitat
Es ist schon ziemlich unverständlich:
Jeder weiß mittlerweile, dass der Rundfunkbeitrag möglicherweise, oder bestimmt, nicht rechtens ist, aber so richtig tun kann man nichts dagegen, oder lese ich das hier falsch?
Zumindest nicht, wenn man ein anderes Hobby hat....;-)...und/oder nicht das passende Geld für den Anwalt oder so ähnlich.

Es besteht auch die Möglichkeit sich aus Deutschland abzumelden! Danach meldet man sich bei der GEZ ab. Ist die Bestätigung der Abmeldung da, weil man ja nicht mehr wohnt, so kann man sich wieder anmelden und die Post von ihnen ignorieren. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass striktes Ignorieren der Briefe schon sehr erfolgreich sein wird; zu minderst erfolgreicher als der Rechtsweg! Denn am Ende müsste man in einem Worst Case Beitrag plus Mahngebühren zahlen und keine Gerichts und Anwaltskosten
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Bürger am 12. Dezember 2013, 00:04
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass striktes Ignorieren der Briefe schon sehr erfolgreich sein wird; zu minderst erfolgreicher als der Rechtsweg! Denn am Ende müsste man in einem Worst Case Beitrag plus Mahngebühren zahlen und keine Gerichts und Anwaltskosten
Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
Es geht um unsere GRUNDRECHTE - und nicht primär um das Geld.
Wir wollen nicht unsere Grundrechte einbüßen - und dann auch noch die unrechtmäßigen Zahlungsforderungen mit allerlei Rafinessen *umgehen* müssen.
Wir wollen schlicht, dass unser aller Grundrechte gewahrt bzw. wiederhergestellt und respektiert werden und unrechtmäßige Zahlungsforderungen überhaupt gar nicht erst entstehen!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 12. Dezember 2013, 00:19

Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
1) das wird nie passieren: die 600 Klagen, die momentan vorliegen findet Eichner als "zu wenig" und alle Gerichte sind auf ihrer Seite. Das heißt selbst wenn man klagt, muss man wohl oder überl irgendwann zahlen!

2) Anders ist es bei Ignorier Methode. Hier zieht man ihre Existenzgrundlage nachhaltig ab. Sie können dies nur mit teuren Außendienstmitarbeitern entgegenwirken, der ja auch erstmal jemanden bei der Adresse antreffen muss.

Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Bürger am 12. Dezember 2013, 02:06
Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
1) das wird nie passieren: die 600 Klagen, die momentan vorliegen findet Eichner als "zu wenig" und alle Gerichte sind auf ihrer Seite. Das heißt selbst wenn man klagt, muss man wohl oder überl irgendwann zahlen!

Also erstens:
Sage niemals nie - denn es ist und bleibt Spekulation... ;)

Und zweitens:
Dass Eicher die als angeblich "wenig" abtut, ist doch reine PR und soll Gelassenheit vortäuschen.
Darauf gebe ich keinen Pfifferling - gelinde gesagt *überhaupt nichts* ;)

Und drittens:
Selbst wenn man unterliegen sollte - selbst dann "muss" man noch nicht zahlen... man *soll*.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied... ;)

Und viertens:
Zumindest diejenigen, die wie z.B. ich als ehemaliger, durchaus williger Hörfunknutzer- und zahler bereits ein Teilnehmerkonto und ohne weiteres Zutun seit 01.01.2013 ein sogenannten "Beitragskonto" zugewiesen bekommen hatten, konnten schon mal gar nicht einfach so "ignorieren" - diese *MÜSSEN* quasi in die Offensive gehen, um eben *NICHT* zahlen zu "müssen.

Auch ist die reine Quantität gar nicht mal so entscheidend:
- bundesweit 600 KLAGEN > einschl. meiner ;)
- Pilotverfahren POPULARKLAGE am BAYERISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF
- ~50 BESCHWERDEN beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Auch die Qualität entscheidet mit:
Die "FUNDIERT BEGRÜNDETEN" Klagen/ Verfassungsbeschwerden werfen
„KOMPLEXE RECHTSFRAGEN" auf!!!!!


Quelle Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr - Klage gegen Rundfunkbeitrag
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Zitat
"Beim Verwaltungsgerichtshof in München hängen bereits einige Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag in der Warteschleife. „Neben weiteren, eher diffusen Eingaben“ sind laut Generalsekretärin Dagmar Ruderisch „neun ernsthafte Klagen vorerst nicht angenommen worden“. Man habe den Antragstellern mitgeteilt, dass zunächst die Hauptsache-Entscheidung über die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Handelskette Rossmann abgewartet werde. Der Gerichtshof hat die beiden „fundiert begründeten Fälle“ aus dem privaten sowie dem gewerblichen Bereich zu einem Pilotverfahren zusammengezogen. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht absehbar, sagte Ruderisch zu FOCUS.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits gut 50 Beschwerden über die Neuregelung der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen, etwa die Hälfte wurde zur Entscheidung angenommen.

Eine Sachentscheidung über die Frage, ob der Nachfolger der GEZ-Gebühr verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter aber noch in keinem Fall getroffen. Weil die Beschwerden „komplexe Rechtsfragen aufwerfen“, seien Prognosen über Entscheidungstermine „derzeit nicht möglich“, sagte der Sprecher des Gerichts, Bernd Odörfer, auf Anfrage."


Und im Übrigen:

Zitat
600 Klagen sind erst die Spitze des Eisbergs - der Eisberg folgt noch!

Unter den Zahlungsverweigerern sind meiner Meinung nach viele, die bisher *jegliche* Post ignoriert, entsorgt, zurückgesendet haben - und somit also zumindest bisher völlig andere Wege als Widerspruch und Klage gehen.

Abgesehen davon konnten die ersten Klagen erst seit etwa drittem Quartal des Jahres beginnen, aufgrund der monatelangen Verschleppung durch Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung und *dann* erst klagefähigem BeitragsBESCHEID - welche ja nunmehr laut diverser Berichte von Betroffenen offensichtlich z.T. soger dreist und unverholen auf absehbare Zeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Als bisheriger durchaus geneigter ör-Hörfunknutzer und -zahler, seit 01.01.2013 jedoch ob der *UNVERSCHÄMTHEITEN* der Neuregelungen und damit auch des Systems im Ganzen maßlos empörter Widersacher, hatte ich seit 01.01.2013 die Zahlungen eingestellt...
Der BeitragsBESCHEID des 1. Quartals kam erst im JUNI!
Der BeitragsBESCHEID des 2. Quartals kam im JULI.
Der gemeinsame WiderspruchsBESCHEID für beide kam erst ENDE AUGUST!
Die Klage konnte somit erst im SEPTEMBER(!) eingereicht werden.
Und da bin ich noch einer der schon von JahresANFANG an darauf hingearbeitet hat.
Das dürfte die Zeitschiene anschaulich genug beschreiben...

Viele der bisherigen Ignoranten befassen sich auch erst jetzt ernsthaft mit dem Thema - viele kennen die Neuregelung noch nicht einmal - halten es für eine Art "üblen Scherz".

Ich glaube, 600 Klagen sind aktuell kein schlechter Schnitt angesichts vorgenannter Umstände ;)



2) Anders ist es bei Ignorier Methode. Hier zieht man ihre Existenzgrundlage nachhaltig ab. Sie können dies nur mit teuren Außendienstmitarbeitern entgegenwirken, der ja auch erstmal jemanden bei der Adresse antreffen muss.

Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!

Aber die "Existenzgrundlage" ziehen doch auch die ebenfalls nichtzahlenden Kläger ab - und haben nebenbei noch eine öffentlichkeitswirksamere Erscheinung. Wer nur still im Kämmerlein ignoriert, taucht doch in den Medien nicht auf.

Wie oben beschrieben, gibt es genug Fälle, in denen die "Offensive" mit Rechtsweg die erste Schutzmöglichkeit darstellt.

Darüberhinaus werden außer dem Geld auch die GRUNDRECHTE EINGEKLAGT.
Nur über den Weg des Ignorierens ist das nicht möglich.

Aus vorgenannten Gründen halte ich es nicht für gut, pauschal den einen oder anderen Weg als "besser" zu bezeichnen. Das kommt z.T. auf den Einzelfall an.

Ich halte es vielmehr für erstrebenswert, möglichst *viele* verschiedene Wege zu gehen, denn *das* erhöht die Chancen, dass mindestens einer davon - oder gar alle gemeinsam in ihrer Kombination zum Erfolg führen.

Dranbleiben!
Weitermachen!


Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: xrw am 12. Dezember 2013, 04:20
Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.

Die wesentlichen Teile wird man nur mit mangelnder Akzeptanz zu Fall bringen, und da ist grundsätzlich jede Methode geeignet. Wenn er nicht für verfassungsgemäß befunden wird, dann wird er halt nachgebessert, so dass er danach ohne prinzipielle Veränderung rechtlich korrekt ist. Für einen weitergehenden Erfolg müsste das Bundesverfassungsgericht seine erst kürzlich bestätigte Rechtsprechung ziemlich von Grund auf ändern, was äußerst unwahrscheinlich ist. Möglich sind allenfalls nachhaltige Erfolge in speziellen individuellen Situationen, die am Grundkonzept wenig ändern.

Der Worst Case ist aber bei wirklich hartem Ignorieren auch nicht besser als bei einer Klage durch alle Instanzen, wenn es was zu pfänden gibt. Die Vollstreckung kann auch recht teuer sein. Wer bloß sparen will, fährt wahrscheinlich mit konformem Verhalten am besten, und genau deshalb funktioniert die Sache auch. Jenseits von finanziellen Aspekten ist ja leider kaum wer dagegen. Wer noch nicht im System drin ist, hat halt mit beschränktem Ignorieren eine kleine, aber billige Chance, und in der Masse würd auch das schon Inakzeptanz zeigen.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Dezember 2013, 10:01
Der Worst Case ist aber bei wirklich hartem Ignorieren auch nicht besser als bei einer Klage durch alle Instanzen, wenn es was zu pfänden gibt. Die Vollstreckung kann auch recht teuer sein. Wer bloß sparen will, fährt wahrscheinlich mit konformem Verhalten am besten, und genau deshalb funktioniert die Sache auch. Jenseits von finanziellen Aspekten ist ja leider kaum wer dagegen. Wer noch nicht im System drin ist, hat halt mit beschränktem Ignorieren eine kleine, aber billige Chance, und in der Masse würd auch das schon Inakzeptanz zeigen.

Nicht zahlen ist ein Luxus, den nicht jeder sich leisten kann. Nur jener, der nichts hat und nichts und für eine sehr lange Weile nichts haben will, kann sich es leisten.

Und wer sich diesen Luxus sich leisten kann, kann er trotzdem mit einer Klage anfangen, und wenn er verliert, mit der Zahlungsverweigerung weiter machen. Das ist sogar schöner, die Botschaft an die informative, judikative, legislative und exekutive Staatsgewalt deutlicher.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Matthew am 12. Dezember 2013, 11:14
Hallo,

glaube eigentlich auch eher, dass das ganze nicht viel bringt, "die" sitzen am längeren Hebel und werden von der Politik gestützt, bzw. sind ja teils mehr oder weniger "die Politik", man schaue sich mal die Verteilung der Mitglieder im Rundfunkrad des ZDF an!

Was aber wäre, wenn`s eine gemeinsame Aktion gegen die jeweiligen Sender gäbe, das könnte ich mir als wirksam vorstellen?
Also: Eine möglichst konzertierte Aktion mit konkreten Angaben, wie der jeweilige Sender gegen die Vorgaben für den ÖRR "verstößt" und was man sich als Nutzer des ÖRR gerne wünschen möchte und/oder erwarten können sollte.
Dazu gibt`s ja doch bestimmt genügend Material, das müßte mal jemand zu "Papier" bringen und möglichst vielen eine Unterschrift darunter nahebringen.

(Die "Unterschriftenaktion" hier im Forum habe ich natürlich unterstützt, aber ich meine ja was anderes)

Ich wäre natürlich sofort dabei, aber letztlich habe ich aufgrund eines stressigen Jobs zu wenig Energie, um so etwas durchzuziehen, neben all den anderen Dingen, die man teils mehr schlecht als recht erledigt bekommt.
So geht es ja vielen, wer schon demonstriert oder engagiert sich schon gegen was?
Ich würd`s tun, aber dazu müßte ich entweder Privatier und/oder reich sein, beides bin ich leider nicht.
Wenn`s so wäre würde ich mir fast ein "Hobby" daraus machen, einen möglichst bissigen RA auf alle möglichen Sachen loszulassen, die nicht in Ordnung sind, und das ist ja beileibe nicht nur der Rundfunkbeitrag!

Freundliche Grüße,

Matthias
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Dezember 2013, 11:41
glaube eigentlich auch eher, dass das ganze nicht viel bringt, "die" sitzen am längeren Hebel und werden von der Politik gestützt, bzw. sind ja teils mehr oder weniger "die Politik", man schaue sich mal die Verteilung der Mitglieder im Rundfunkrad des ZDF an!

Dann mache nichts und zahle!

Also: Eine möglichst konzertierte Aktion mit konkreten Angaben, wie der jeweilige Sender gegen die Vorgaben für den ÖRR "verstößt" und was man sich als Nutzer des ÖRR gerne wünschen möchte und/oder erwarten können sollte.

Nutzer müssen zahlen! Was machst Du eigentlich hier?!

Ich habe keine Forderung gegen die Rundfunkanstalten, außer dass sie mich als Nicht-Nutzer ihrer Dienste in Ruhe lassen.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Radio_Libertas am 12. Dezember 2013, 12:48

Ich wäre natürlich sofort dabei, aber letztlich habe ich aufgrund eines stressigen Jobs zu wenig Energie, um so etwas durchzuziehen, neben all den anderen Dingen, die man teils mehr schlecht als recht erledigt bekommt.
So geht es ja vielen, wer schon demonstriert oder engagiert sich schon gegen was?
Ich würd`s tun, aber dazu müßte ich entweder Privatier und/oder reich sein, beides bin ich leider nicht.
Wenn`s so wäre würde ich mir fast ein "Hobby" daraus machen, einen möglichst bissigen RA auf alle möglichen Sachen loszulassen, die nicht in Ordnung sind, und das ist ja beileibe nicht nur der Rundfunkbeitrag!


Ich kenne viele Menschen, die sagen, ich würde gerne dies oder das machen, hätte ich nur mehr Zeit, Kraft und Energie.

Darauf meine regelmäßige Antwort:

Hast du einen Fernseher? Ja?

Dann hör mal zu. Jeder Deutsche verbringt durchschnittlich jeden Tag vier bis fünf Stunden vor dem Fernseher. Vom Kindesalter bis zum 80. Lebensjahr macht das etwa 10 Jahre Lebenszeit, die der Durchschnittsdeutsche, vor dem Fernseher verbracht hat. Und die 10 Jahre meinen 24 Stunden, ohne Schlaf.

Stell dir mal vor, 10 Jahre Lebenszeit, nur Fernsehen geschaut. Da liegst du dann mit 80 auf dem Sterbebett und sagst, was für ein erfülltes Leben. Ich hab 10 Jahre meines Lebens vor dem Fernseher verbracht, wie toll ;-)

Daher mein immer gleicher Rat: Nimm die Glotze, stell sie auf die Straße und plötzlich hast du Zeit für all die Dinge, die du immer gern tun wolltest, aber bisher keine Zeit dafür gefunden hast.

Bücher schreiben, mit deinen Kindern spielen, Bilder malen, Tauchen, Segeln, Wandern, Meditieren, gegen den Rundfunkbeitrag klagen, was auch immer. Ohne Fernseher hast du plötzlich Zeit für all diese Dinge.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Matthew am 13. Dezember 2013, 14:35
Hallo,

die letzten beiden Beiträge sind vielleicht gut gemeint, fand sie aber wenig hilfreich und nicht sonderlich sachlich.

@radio_libertas:
Woher weißt Du denn ob und wie viel ich fernsehe?
Und...das ich mir Gedanken mache und Zeit für andere Dinge, z.B. dem "unsrigen", nehme, siehst Du doch an meinem Beitrag.
Und ehrlicherweise sage ich, dass mir die Zeit für einen wohl größtenteils unnützen "Kampf" fehlt; was ist daran so unverständlich?
Außerdem ist es mir (und bestimmt vielen anderen) nicht egal, wenn plötzlich der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht (schädlich fürs Ansehen, Geschäft und was weiß ich noch)
Deshalb versuchte ich mit meinem Beitrag einen anderen Weg zu sehen...und vielleicht zur Diskussion zu stellen.
Sicher ist mir aber bewusst, dass es solche Gedanken bestimmt schon gibt, vielleicht auch hier, aber gefunden habe ich nichts.

@spohie.orthoi:
Dass erstgenanntes wohl größtenteils stimmt, zeigt sich doch dauernd, oder etwa nicht?
Es geht meiner (und offenbar vieler anderer) Ansicht nach nicht darum, ob und dass Nutzer des ÖRR zahlen müssen, sondern für was und wie viel.
Viele sind sich doch einigermaßen einig, bis auf die vielleicht zurecht völlig anders herangehenden, dass der ÖRR von der Breite finanziert werden muss, allerdings meiner Meinung nach in einer deutlich anderen Größenordnung, und dazu könnte es doch sinnvoll sein, den jeweiligen Sendern einmal aufzuzeigen, was diese wie falsch machen und wo sie sich nicht konform zum eigentlichen Auftrag verhalten und viele Gelder einfach zum Fenster rausschmeißen.
Das wollte ich zu denken geben, und mit meinem Beitrag anregen, sofern noch nicht geschehen.

Freundliche Grüße,

Matthias

 
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: AK 47 am 13. Dezember 2013, 16:51

Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!

Der Weg über Gericht ist ein Irrweg. Das stimme ich dir zu :-) Was ist aber mit Volksbegehren?
Ich finde es ist  einzig richtiger Weg. Man muss halt die Massen aufwecken. Und wenn die jeweilige Landesregierung dem nicht zustimmt dann gibts automatisch Volksabstimmung!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 16. Dezember 2013, 23:23


Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!

Der Weg über Gericht ist ein Irrweg. Das stimme ich dir zu :-) Was ist aber mit Volksbegehren?
Ich finde es ist  einzig richtiger Weg. Man muss halt die Massen aufwecken. Und wenn die jeweilige Landesregierung dem nicht zustimmt dann gibts automatisch Volksabstimmung!

Bin deiner Meinung!
Aber in Deutschland fragt man uns nie!
Bei wichtigen Entscheidungen wird das "dumme" Volk gar nicht befragt. Davor haben die Politiker Angst. Aber nicht nur wegen ÖRR, sondern auch bei Fragen wegen Europa usw.
Also Volksentscheid ist im Gegensatz zu ÖRR ein Beitrag zur mehr Demekratie!
Aber uns wird keiner fragen!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: AK 47 am 16. Dezember 2013, 23:38

Zitat


Aber uns wird keiner fragen!

wieso? Volksentscheid wird vom Volk initiirt. Volk fragt Volk. http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/wie-beteilige-ich-mich/land/volksbegehren-und-volksabstimmung/
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 17. Dezember 2013, 12:30

Zitat
Aber uns wird keiner fragen!

wieso? Volksentscheid wird vom Volk initiirt. Volk fragt Volk. http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/wie-beteilige-ich-mich/land/volksbegehren-und-volksabstimmung/

Das ist ja eine merkwürdige Einstellung!
Die Hürden bei so etwas sind viel zu hoch!
Man könnte auch (wie in der Schweiz) ein Volksentscheid vor der Entstehung des Gesetzes anstreben.

Außerdem ist die momentane Situation bei Rundfunk so ähnlich wie wenn man überzeugte Vegetarier zur Finanzierung von Schlachhöfen verpflichtet....
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Bürger am 17. Dezember 2013, 12:43
Außerdem ist die momentane Situation bei Rundfunk so ähnlich wie wenn man überzeugte Vegetarier zur Finanzierung von Schlachhöfen verpflichtet....

Ein ähnlicher Gedanke kam auch mir:

"Fernseh-"Grundversorgung" für Nichtnutzer ist wie
Fleisch-"Grundversorgung" für Vegetarier.

Die haben ja nicht mehr alle beisammen...
...aber Aussagen wie diese lassen hoffen:

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 24/2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7721.msg56023/topicseen.html#msg56023
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 17. Dezember 2013, 14:09
Außerdem ist die momentane Situation bei Rundfunk so ähnlich wie wenn man überzeugte Vegetarier zur Finanzierung von Schlachhöfen verpflichtet....

Ein ähnlicher Gedanke kam auch mir:

"Fernseh-"Grundversorgung" für Nichtnutzer ist wie
Fleisch-"Grundversorgung" für Vegetarier.
Versteht mich bitte nicht falsch!
Ich bin selbst Fleischfresser  :)
Ich bin aber nicht so ein Schmarotzer, dass ich von Vegetarier verlange, dass sie sich finanziell an meiner Fleischversorgung beteiligen.
Als Nicht-Nutzer möchte ich lediglich eins: Dass ich in Ruhe gelassen werde! Ich möchte als Nicht-Nutzer meine Wohnverhältnisse nicht gegenüber einer Institution offenlegen, die dafür steht alle Meschen in Deutschland zu assimilieren.
Ich finde "Nüsse Knacken mit Po Backen" mist! Wieso ist das so schwer zu verstehen?
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Tobias Burger am 07. Dezember 2014, 06:06
Morgen zusammen.

Person A hat jetzt einige Beiträge und die dazugehörigen Kommentare durch und so undurchsichtig wie das Verhalten des Beitragsservice selbst ist leider auch dieses Forum. Aber A versucht es trotzdem mal:

Vorab: Person A bittet um eine möglichst sachbezogene Antwort! Nicht lang um den heißen Brei reden oder auf andere Threads verweisen etc.

Bisheriger Verlauf:
- mehrere Bitten zur Zahlung erhalten - ignoriert
- Zwangsanmeldung durch den Beitragsservice
- Beitragsbescheid erhalten - Widerspruch + Antrag auf Zahlungsaussetzung (separat) eingelegt (beides per Einschreiben mit Rückschein versandt)
- Ablehnung des Widerspruchs + Ablehnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf Zahlungsaussetzung
- letztes Ereigniss: 01.12.2014:

"Mahnung

Sehr geehrter Herr A,

bisher haben Sie unsere Forderungen nicht beglichen. [...] konto weist...Gesamtrückstand von 239,76 EUR auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.12.2014 den Betrag auszugleichen.
[...]
Was passiert wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens... Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu Ihren Lasten.
[...]
Mit freundlichen Grüßen


Person A's Frage, was nun?
Rechstschutzversicherung hat A nicht, daher wird A den Klageweg nicht gehen, da A sich das nicht leisten kann.
Bleibt nun noch irgendetwas, das A tun kann um weiterhin nicht zahlen zu müssen?

Danke für hoffentlich hilfreiche Kommentare und Antworten!
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Gast am 07. Dezember 2014, 10:15
Um auf die Frage für A zu antworten muss leider mit mehreren wenn und abers geantwortet werden, da wichtige Daten fehlen, insb. ob ein richtiger 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung kam und wenn ja, wann.

A) Kam ein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung und ist die Frist für die Klageeinreichung noch nicht verstrichen -> klagen!
B1) Kam ein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung und ist die Frist für die Klageeinreichung verstrichen -> Nachgeben, Forderung nachkommen und dieses mal zahlen. ABER: für's nächste mal aus den Fehlern lernen.
B2) Kam ein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung und ist die Frist für die Klageeinreichung verstrichen -> Sich fragen, ob einen der Widerspruchsbescheid denn tatsächlich erreicht hat und versuchen (!) sich zu winden wie ein Aal.
C) Es kam noch kein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung -> Abwarten bis der Widerspruchsbescheid kommt und dann fristgerecht Klage einreichen bzw. abwarten bis sich ein Vollstreckungsorgan meldet und die Vollstreckung zurückweisen lassen, da der Rechtsweg von A abgeschnitten wurde.

Rechstschutzversicherung hat A nicht, daher wird A den Klageweg nicht gehen, da A sich das nicht leisten kann.

Es wird keine RSV und auch kein Anwalt benötigt um zu klagen. I. d. R. sind die Kosten für eine Klageeinreichung nur ein Bruchteil vom ausstehenden geforderten Betrag, also kann sich das A bestimmt noch eher leisten.

Bleibt nun noch irgendetwas, das A tun kann

A sollte alleine schon wegen dem Spruch
 
Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.12.2014 den Betrag auszugleichen.

Anzeige wegen Verstoßes gegen § 240 StGB erstatten, oder sind A denn tatsächlich schon Unannehmlichkeiten in dieser Sache widerfahren?  :)

Sind eigentl. alles Fragen die hier und da schonmal auftauchten.  :police:
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: PersonX am 07. Dezember 2014, 11:30
schon aufgrund dieser Aussagen hier
http://blogs.stern.de/meiersmedienblog/noch-mehr-ueberschuessige-milliarden-aus-der-rundfunkgebuehr/

die Zahlungen vollständig verweigern, egal was da kommt.
Das Schreiben mit der "Ablehnung", sollte dieses eine Rechtsbelehrung haben mit Angabe einer Gerichtsadresse, dann dort eine einfache nicht weiter begründete "Anfechtungsklage" einreichen, mit der Bitte um Fristverlängerung um die ausführliche Begründung nachzureichen, das Verfahren wird somit zunächst zurückgestellt, inzwischen kann Person A eine mehr oder weniger ausgefeilte Begründung verfassen und einreichen. Dann folgt Monate später die Klageerwiederung der Rundfunkanstalt irgendwann --> das kann richtig dauern, und darauf kommt es an das Verfahren so preiswert wie möglich und zu lang wie möglich zu strecken. Auf die Erwiederung hat Person A nochmal die Möglichkeit eine weitere Eingabe bei Gericht zu machen, die Landesrundfunkanstalt kann dann Ihrerseits wieder reagieren ... das kann auch ein paar Mal hin und her gehen. Bei einem geforderten Betrag bis 500 € sollten die reinen Gerichtskosten unter 150 € liegen, sollte das Verfahren verloren gehen könnte die Landesrundfunkanstalt noch ein paar Kosten gelten machen (Schreibauslagen etc.) aber selbst das wäre in Summe wahrscheinlich weniger als -> die 430 bis 500 € Forderung aus 2 Jahren --> zudem kann Person A dann auch Berufung einlegen. Sollte Person A es jedoch schaffen die Klagedauer so zu strecken, also mehr als 1 Jahr ohne Probleme, die VGs sind schon jetzt überlastet, mehr als 1,5 Jahr ist vielleicht sogar wahrscheinlich, dann gibt es möglicherweise bereits andere Urteile.

Sollte keine Rechtsbelehrung mit Angabe eines Gerichtsangegeben sein, dann war das Schreiben wahrscheinlich vom BS selbst und bedarf keiner weiteren Beachtung.

Sollte der GV tatsächlich kommen (das kann auch dauern, siehe Link oben, die GV sind ähnlich überlastet) kann Person A ebenso die Klage eröffnen.
Titel: Re: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
Beitrag von: Tobias Burger am 08. Dezember 2014, 10:11
Vielen Dank für die bisherigen guten Antworten.

Im folgenden die genaueren Angaben zur Problematik von Person A:

- bis Mai nur Zahlungsbitten erhalten
- 04.07.2014: 1. "Beitragsbescheid" mit Rechtsbefehlsbelehrung über 115,88 EUR, bestehend aus den Beiträgen von 01.01.14 bis 31.03.14 (53,94 EUR) + 8,00 EUR Säumniszuschlag + Beiträge von 04.14 bis 06.14 (53,94 EUR)
- 01.08.14: 2. "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbefehlsbelehrung über 123,88 EUR. Auf die vorherigen 115,88 EUR nochmal 8.00 EUR Säumniszuschlag für den Zeitraum 04.14 bis 06.14
- 29.08.14: Widerspruch eingelegt, fristgerecht, mit Bezug auf den Bescheid vom 01.08.14 + gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Bezug auf den Bescheid vom 01.08.14
- lang nichts gehört, dann: 01.10.14: "Festsetzungsbescheid" mit Rechtsbefehlsbelehrung, eigentlich wieder ein Beitragsbescheid mit anderem Namen. Über Zeitraum 07.14 bis 09.14, 53,94 EUR + 8,00 EUR Säumniszuschlag. Offener Gesamtbetrag: 185,82 EUR
- 10.11.14: Antwortbrief auf Widerspruch, kein "Widerspruchsbescheid", keine Rechtsbefehlsbelehrung, siehe Anhang; mit Entschuldigung über die Verzögerung. Interessanterweise wird Person A erzählt, dass "Person A nur unter Vorbehalt zahlen möchte", was niemals im Widerspruch oder im Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erwähnt wurde.
Person A ist mittlerweile aufgefallen, dass bezüglich des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nichts erwähnt wird.
- letztes Ereignis bisher: 01.12.14: "Mahnung": siehe oben

So, selbe Frage von Person A wie vorher, was nun? ;)
Ich hoffe die genauere Auflistung der Ereignisse bei Person A hilft weiter.

Danke!