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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: lippner am 08. September 2013, 13:00

Titel: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: lippner am 08. September 2013, 13:00
Hallo allerseits,

wie im Titel schon erwähnt hat Person A bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen. Das ist jetzt allerdings gut 2 Monate her und A hat seitdem nichts mehr von der GEZ bekommen. Was ist deren Taktik dahinter? Wie sollte A am besten weiter vorgehen?

A wäre für jeden Ratschlag dankbar,

Gruß,

Lippner
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Bürger am 08. September 2013, 14:23
[...] bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen [...] allerdings gut 2 Monate her und A hat seitdem nichts mehr von der GEZ bekommen.
Was ist deren Taktik dahinter?
Wie sollte A am besten weiter vorgehen?
Was "deren Taktik" dahinter sein kann, darüber kann man trefflich spekulieren...
Das Herauszögern von gerichtlichen Entscheidungen zählte ja schon in der Vergangenheit zu deren "Vorlieben".
Es könnte aber auch schlicht Überforderung sein... ;)
Denn eines ist sicher: Soviel Widerstand und so begründeten Widerstand wie aktuell, hatten die noch nie.

Unabhängig davon besteht meines Wissens nach 3 Monaten Untätigkeit die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage - um denen weiter Dampf unter dem Kessel zu machen.
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: reini am 08. September 2013, 15:14
So sehe ich das auch, wenn die sich nicht rühren und die 3 Monate verstreichen lassen, dann isses ihr Problem.
Auch ein Beitragsservice, mal den omonösen Rundfunkstaatsvertrag außer acht gelassen, hat sich an Gesetze zu halten.

So ist das auch, wenn man z. B. wegen zu schnellem fahren geblitzt wird und man innerhalb drei Monate kein Strafzettel bekommt. Nach drei Monaten können die schicken was sie wollen.

Gruß reini
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Bürger am 08. September 2013, 15:45
Ganz aktuell:

Untätigkeitsklage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html
Besten Dank Viktor7 für das aufmerksame Auge :)

Weitere Infos/ Diskussionen zum Thema "Untätigkeitsklage" bitte am besten *dort*.

Danke :)
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Fritzi am 08. September 2013, 16:55
Jetzt möchte ich mal fragen:
Wenn ich also drei Monate nach Widerspruch keine Antwort erhalte, dann ist das Thema für mich durch?
Meine Zeit wäre dann um. Wozu noch klagen?
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: reini am 08. September 2013, 18:29
... so schaut´s aus.

Dein Gegenüber hat Pflichten, die einzuhalten sind. Es ist alles irgendwo gesetzlich geregelt, auch die Widerspruchsfristen.

Achja, Widerspreche ich und das passt dem Gegenüber nicht, so muß er mir dann widerrum Widersprechen.
D. h. stelle ich irgendetwas durch Aussagen oder schriftlich in den Raum und mein gegenüber Widerspricht das nicht, dann zählt es als wahr und kann nicht im nachhinein nicht widersprochen werden und wird vom Gericht genau so behandelt.

Das hat den Grund, dass man sich noch daran erinnern können sollte.
Bekomme ich zum Beispiel einen Strafzettel nach einem halben Jahr, so kann ich mich u. U. nicht mehr daran erinnern z. B., war ich das selber, war die Frau am Lenkrad, habe ich das Auto mal verliehen gehabt, etc..

Schön wäre es natürlich, du kannst es belegen, dass du Rechtzeitig widersprochen hast.

Mein Schreiben haben die am 28 August erhalten. Habe ich bis zum 28 November kein Schreiben mehr erhalten, dann haben die Pech.
Du hast allerdings die Pflicht, dass dein Postkasten regelmäßig nachschaust bzw. jemanden beauftragen mußt. Beispiel bei einem längerer Abwesenheit.

Gruß reini
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: SiFliegen am 08. September 2013, 21:06
Hi,

ich schreib hier mal dazu weil es bei mir um was ähnliches geht.
Ich habe bereits 2 Briefe der GEZ bekommen, auf den ersten nicht reagiert weil keine Lust.
Auf den zweiten habe ich reagiert, mit einem Brief das ich mich anmelde und nur unter Vorbehalt zahlen werde, habe auch keine Kontodaten angegeben weil ich dem Karnevalsverein sicher nicht Zugriff auf mein Konto geben werde. Den Brief habe ich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Nur antworten die nicht. Auch den Rückschein habe ich nie erhalten :o mittlerweile hätte ja auch schon der dritte Brief eintreffen müssen. Ich mein mir solls Recht sein wenn die Kasper sich nicht melden, aber irgendwas muss da doch faul sein ???
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Roggi am 08. September 2013, 23:28
Du solltest bei der Post nachforschen, warum du den Rückschein nicht bekommen hast. Wenn der Brief auf dem Postweg verlorengegangen ist, hast du den schwarzen Peter, der Beitragsservice kann da auch nicht für. Wenn Fristen verstreichen können, ist es wichtig, dafür ist ja der Rückschein da, um beweisen zu können dass man Fristen eingehalten hat. Und das fehlt dir wenns drauf ankommt.
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Lefty am 09. September 2013, 19:18
Du solltest bei der Post nachforschen, warum du den Rückschein nicht bekommen hast. Wenn der Brief auf dem Postweg verlorengegangen ist, hast du den schwarzen Peter, der Beitragsservice kann da auch nicht für. Wenn Fristen verstreichen können, ist es wichtig, dafür ist ja der Rückschein da, um beweisen zu können dass man Fristen eingehalten hat. Und das fehlt dir wenns drauf ankommt.

Deshalb sendet man solche Dinge auch vorab per Fax (Muster s. Anhang). Das spart die Gebühren für ein Einschreiben, denn man hat ja als Beweis das Sendeprotokoll.

Gruß Lefty
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: 503 am 09. September 2013, 19:47
"Manche Gerichte sahen im Sendeprotokoll keinen Beweis des tatsächlichen Zugangs, da ja zum Beispiel auf Empfängerseite der Toner leer sein konnte, so dass das Faxgerät zwar “druckt” (und dem Sendefax eine Meldung “OK” signalisiert), beim Empfänger aber nur ein weißes Blatt ausgespuckt wird."

http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/

da steht aber auch "Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. Ebenso wertlos sind Einschreiben – und zwar in jeder Variante."

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Sendeprotokoll_Telefax.php
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Lefty am 09. September 2013, 19:52
Man kann auch den Kümmel hochkant spalten... ;)
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Roggi am 09. September 2013, 19:55
Wer Adressen angibt, egal ob Post, Fax oder Email, hat auch zu kontrollieren ob Nachrichten oder Post eingehen und das diese auch eingehen können, das gilt besonders für solche öffentlichen Einrichtungen wie den Beitragsservice. Hab ich vor einigen Wochen irgendwo gelesen. Bedeutet, wenn eine Faxnummer angegeben wird, ist das deren Problem wenn das Fax verloren geht. Sonst könnten die ja jede Post vernichten, nach belieben.
So meine Meinung dazu...
Aufgrund des Artikels irgendwo...
In den weiten des Web...
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: OutlawX am 09. September 2013, 20:36
So, liebe Mitstreiter.

Mein Gebührenbescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung ist am 06.09.2013 eingetrudelt.

Auf in den Kampf !  >:D

OutlawX
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: reini am 10. September 2013, 10:28
Viel Glück (http://engeleck.cabanova.de/assets/download/014.gif)
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Peli am 10. September 2013, 11:21
@ Threadersteller

bei uns ist es genauso. Zwei Gebührenbescheide erhalten, beiden widersprochen...jetzt ist erstmal Pause.   

Wir werden die Zeit nutzen und Handlungsoptionen und -alternativen abchecken. Vielleicht ist es "Überarbeitung"
bei der Behörde, vielleicht Taktik..

Wichtig ist, dass man selbst nicht das Heft aus der Hand gibt. Und der Widerstand nimmt langsam aber sicher
Form an. GUT, dass man sich hier und woanders vernetzen kann.


Liebe Grüße
 
Peli
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: Fritzi am 11. September 2013, 17:28
Also, ich habe meine beiden Widersprüche Ende Mai und Anfang Juni abgeschickt. Dann in der 13. Woche danach erhielt ich das Schreiben, welches hier schon oft zitiert wurde: "Sie meinen, der Rundfunkbeitrag ist gesetzeswidrig...usw."
Man hat sich auch noch für das verspätete Schreiben entschuldigt. Nett.

Es ist definitv kein Widerspruchsbescheid.
Heute erhielt ich die nächste Zahlungsaufforderung für den dritten Zahlungszeitraum. Also immer noch kein Widerspruchsbescheid und auch kein Beitragsbescheid.

Wenn reini nun richtig liegt mit der Aussage, nach drei Monaten ist das Thema durch, dann beginne ich mich zu freuen. Denn da mir nichts vorliegt, gehe nun davon aus, dass die mir wohl Recht geben und ich brauche nicht bezahlen. Cool!
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: schlingeline am 13. September 2013, 04:09
Hi an alle,

dann würde ich mich auch sehr freuen wenn das mit den 3 Monaten stimmt. Denn ich habe von denen am 15.8.2013 einen Brief erhalten auf meinem Wiederspruch vom 10.5.2013. nun habe ich zum 5.9.2013 einen Brief vom NDR bekommen und gestern von Köln wieder.
Bisher habe ich auf die letzten 3 Briefe gar nicht mehr reagiert. Bin ich nun aus dem Schneider ?
Der Betraigsservice bezieht sich auch noch mit dem Datum vom 10.5.2013 auf meine Nachricht. Die sie erst am 15.8.2013 beantworten konnten.

Hat hoffentlich jemand eine Idee ? !

Danke gruß schlingeline
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: reini am 13. September 2013, 09:56
... moin zusammen,

Das mit den drei Monaten wird eigentlich Deutschlandweit so ausgeführt.

Vor Jahren gab es einmal ein Problem, weil die Bauämter zu lange gebraucht haben, bis z. B. die Bauanträge bearbeitet wurden, was dann ein Nachteil des Bauherrn war. Beispiel in dieser Angelegenheit, unnötig hohe Kreditbereitstellungskosten, Firmenplanung/en etc..

Ich googel immer einmal, wenn ich etws suche.
Heute morgen war es "bearbeitungszeit widerspruch gesetz"

http://dejure.org/gesetze/SGG/88.html

Das Gesetz zählt dann wohl für sämtliche Behörden (habe heute Morgen noch anders gegoogelt).
Bei Geschäftsverbindungen, ist es dann ein anderes Widerspruchgesetz.
Gebe bitte einmal "Widerspruchgesetz" ein.

Ich habe ja schon widersprochen, obwohl die GEZ bei mir erst angefragt hat ob ich bezahl. Die Anwort ist ja in meinem Schreiben und verzögere es auf meine Art und Weise, was ja bis jetzt super geklappt hat.

Das Forum hier ist wunderbar und lese gerne einmal nach (auch eine Art des googelns).
Jetzt weis ich gar nicht mehr, aus was für einem Thread ich das hier runtergeladen habe.
(http://i.imagebanana.com/img/zoakt2o3/upigezinkasso.jpg)

(http://www.angelforever.eu/chat/smileys/Pclachtrinksmilie2.gif) Inkasso, jawohl

Gestern im Fernseher gehört und heute im Netz nachgelesen
"....Die Verordnung im ersten Ansatz ist dilettantisch entworfen worden, weil der Verordnungsgeber völlig übersehen hat ...."

Im ersten Ansatz heisst,          von Anfang an dilettantisch entworfen.
Das war dann für die neue Trinkwasserverordnung, da musste auch schon zweimal nachgehuddelt werden, weil man erkannt hat, dass man einen Bock geschossen hat.
Ich nenne es ja Facharbeitermangel und fehlendes Gedankengut in der Politik.

Wie sie dich ignorieren, so würde ich es wie du es machst auch machen, einfach die Schreiben im Tresor legen.
Dann aber vlt. die GEZ mal befragen, was das nun für eine Firma/Behörde oder ähnliches ist, die dein Geld steheln will. Natürlich mit einem verbindlichen einzuhaltenden Anwortstermin.

ES gibt zwischenzeitlich, wenn man mal einiges zusammensucht, so viel Gründe, da brauche ich nicht zu klagen (so etwas kann man sich auch einmal durchlesen), da zeige ich an bzw. beschwere mich, dass dieser Vertrag Verfassungswidrig ist.

Im Thread "alles zusammen", haben wir schon ein User, der eine Möglichkeit durch Kontaktaufnahme beim BGH sucht, wie dann das fertiggestellte Schreiben beim BGH eingereicht werden kann.

Gruß reini
Titel: Re: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.
Beitrag von: themob am 13. September 2013, 10:47
Kleiner Hinweis zum Thema "3 Monate":

Bürger hat in seinen Antworten 1 + 3 bereits die richtigen Hinweise gegeben.

Als Hilfestellung: SuFu hier im Forum: Untätigkeitsklage

Wir sprechen hier von Verwaltungsrecht und für diese Fälle gibt es den § 75 VwGO  (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html)
Zitat
§ 75

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Zu beachten wäre vielleicht noch, dass es neben dem VwGO auf Bundesebene eventuell noch spezielle Anpassungen auf Landesebene gibt.

Der Link gibt einen Überblick über alle Gesetze, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Justiz Online (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=137906044680767821&sessionID=2159716951492812424&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=gliederung&tree_ordner_id=0000001:RootID#ankfolder)

Wird man also nicht selbst tätig in Form der Untätigkeitsklage, können die sich Zeit lassen so viel Sie wollen. Sollte einer aufschiebenden Wirkung stattgegeben worden sein, werden die sich sicherlich in einer Frist X melden. Sollte der aufschiebenden Wirkung nicht stattgegeben worden sein und der Betroffene selbst auch keinen Erfolg auf Gewährung von Eilrechtsschutz durch das VG bekommen, werden die einfach im Laufe der Zeit versuchen (keine aufschiebende Wirkung) die normalen Schritte einzuleiten (Mahnungen etc bis evtl zur Vollstreckung).

Eigeninitiative ist gefragt. In diesem Fall bedeutet es: Untätigkeitsklage einreichen wenn die 3 Monate rum sind.